Themenjahr 2022 – Leipzig – Freiraum für Bildung

Themenjahr 2022 – Leipzig – Freiraum für Bildung (VII-DS-01690) Einreicher: Dezernat Kultur

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-01) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

dazu Änderungsantrag (VII-DS-01690ÄA-03) Einreicher: AfD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in der Vergangenheit immer für die freie Szene eingesetzt, auch für die Stärkung der Mittel für die freie Szene im Kulturhaushalt. Deswegen ist es auch nur folgerichtig, dass wir uns hier für die freie Szene stark machen. Ich kann es ganz kurz halten, weil meine Vorrednerin das Wesentliche zum Thema freie Szene schon gesagt hat.

Es geht eben darum, dass man Teilhabe organisieren möchte. Es gibt eben Projekte, die wir uns in der Stadt für das Themenjahr vornehmen. Und dann gibt es noch andere Dinge, die aus der Bürgergesellschaft, aus der freien Szene kommen. Da ist doch ganz logisch, klar und nachvollziehbar, dass zu Beginn noch gar nicht feststehen kann, welche dieser Projekte es denn sein werden, weil diese ja erst aus der Szene entwickelt und vorgeschlagen werden, bevor man sie bewertet und ggf. bezuschlagt. Das Nichtwissen um die entsprechenden Projekte ist ja gerade das, was wir haben wollen, weil wir die Leute beteiligen möchten. Wenn man dann seitens der AfD argumentiert, dass das zu unbestimmt sei, dann hat man das Prinzip der Teilhabe, des bürgerlichen Engagement und der freien Szene nicht verstanden.

Wenn ich aber schon dran bin, möchte ich gern auch noch zu den anderen Änderungsanträgen kurz etwas sagen. Den Änderungsantrag der Grünen hinsichtlich Frauen-, Berufs- und frühkindlicher Bildung werden wir zustimmen. Wir werden auch dem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen, soweit es sich um die Lebensleistungen von Frauen und das Gedenken an das jüdische Leben handelt. Den Antrag der AfD werden wir aus den eben ausgeführten Gründen ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)