Gesamtkonzept zur Einführung eines Bürgerhaushaltes in der Stadt Leipzig – 10. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Einreicher: Dezernat Finanzen
Aus der Ratsversammlung am 18.02.2021
Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Ich möchte namens meiner Fraktion die Vorlage zum Bürgerhaushalt begrüßen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir niedrigschwellige Angebote schaffen, damit Bürgerinnen und Bürer sich an der Stadtpolitik beteiligen. Wir sehen ja, dass das Beteiligungsverfahren beim Haushalt nicht immer so gut funktioniert, wie wir es uns vorstellen. Wenn wir über Stadtbezirksbudgets niedrigschwellige Angebote machen, wo man Vorschläge einreichen kann und das dann auch aus Sicht des Einreichenden funktioniert, kann ich mir durchaus vorstellen, dass man dann durchaus auch bei anderen Dingen den Mut fasst, sich in der Stadtgesellschaft zu beteiligen. Insofern sind die Stadtbezirksbudgets ein erster Schritt in diese Richtung.
Wenn man allerdings als Stadtrat die Entscheidungshoheit aus der Hand gibt – das tun wir ja mit den Budgets für die Stadtbezirksbeiräte -, dann muss man auch überlegen, wie man sie gewichtet. Wir halten den Vorschlag, das nach Köpfen, nach Einwohnerzahlen zu tun, für falsch. Denn Probleme oder Sachverhalte, die sich in einem Stadtbezirk abbilden, nicht zwingend etwas mit der Einwohnerschaft zu tun haben. Sie kann auch etwas mit der Fläche oder bestimmten Problemlagen zu tun haben, die im Stadtbezirk virulent sind. Aus diesem Grund halten wir eine Pauschalierung für jeden Stadtbezirk für gerechtfertigt.
Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn wir über den Bürgerhaushalt reden und eine Bürgerbeteiligung dort vorführen. Da entscheiden ja Bürgerinnen und Bürger mit über diese Dinge. Da geht es nicht, dass der Stadtrat grundsätzlich Entscheidungskompetenzen aus der Hand gibt. Insofern, Herr Biederstedt, kann man das auch nicht miteinander vergleichen. Das eine ist ein Budget, wo wir sagen: Das geht uns als Stadtrat nichts mehr an, und deswegen ist auch die Budgetorientierung auf den Stadtbezirk richtig. Das andere ist das, was Sie vorschlagen. Da reden wir aber über ganz andere Verfahrensweisen. Wir werden daher den Antrag der Grünen ablehnen.
Wir sind auch der Auffassung, dass man niedrigschwellige Angebote auch für junge Menschen machen muss, also auch für unter 18-Jährige sowie unter 16-Jährige. Deswegen begrüßen wir den Antrag, das Vorschlagsrecht entsprechend abzusenken. Es handelt sich eben auch nicht, wie von Herrn Beyer dargestellt, um ein Antragsrecht, wie zum Beispiel im Förderverfahren, wo ein Verein Geld für sich selbst beantragen kann. Es geht also nicht darum, dass ein 14-Jähriger für irgendein Projekt, für seinen Verein, in einem Antragsverfahren Geld beantragt, sondern es geht darum, dass ein junger Mensch eine Idee hat, was in dem Stadtbezirk verbessert werden kann, und dass man ihn diese Idee mitteilen lässt.
Ich stelle mir einfach einmal die folgende Situation vor: Es kommt eine Mitteilung eines jungen Menschen, 15 Jahre alt, beim Stadtbezirk oder der
Stadtverwaltung an, und wir haben da eine Altersgrenze von 18 Jahren. Was machen wir dann? Löschen wir die dann, oder wie soll das aussehen? Es geht nicht um ein Antragsrecht, es geht um ein Beteiligungsrecht, um ein Vorschlagsrecht.
Auch wenn Sie den Kopf schütteln, Herr Beyer: Lesen Sie die Vorlage! Lesen bildet. Dann sehen Sie, dass es genauso darinsteht: nicht Antrags-, sondern Vorschlagsrecht. Wir meinen, dass niedrigschwellige Angebote auch für junge Menschen wichtig sind, und deswegen stimmen wir diesem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.”
(Es gilt das gesprochene Wort)