Änderungsantrag: Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung)

[Änderungsantrag VII-A-04669-NF-02-ÄA-03 | Einreicher: Thomas Köhler | Status: Änderungsantrag wurde ungeändert mehrheitlich beschlossen]

Beschluss:

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.

3. Punkt 1 auf den Seiten 5 und 6 wird wie folgt ergänzt:

Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren sind zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden.

4. Das in Grundzügen vorhandene Parkleitsystem ist um die Funktion zu erweitern, die Auslastung der vorhandenen Parkhäuser und -flächen digital auf der Internetseite der Stadt Leipzig, auch für mobile Endgeräte, in geeigneter Weise sichtbar zu machen.

5. Die an die Krankenhäuser im Leipziger Stadtgebiet direkt angrenzenden Straßen werden, sofern sie zur Zone 1 gehören, dort herausgenommen und der Zone 2 zugeordnet.

6. § 6 wird wie folgt gefasst: Die Verordnung tritt frühestens zum 1.7.2021 in Kraft.

Änderungsantrag Thomas Köhler:

Punkt 1 auf den Seiten 5 und 6 wird wie folgt ergänzt:

Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Parkgebühren sind zweckgebunden für die Entwicklung des ÖPNV zu verwenden.

Begründung:

Wie im Absatz „Bezug zur Maßnahme B6 der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes“ beschrieben soll durch die Erhöhung der Parkgebühren ein Umstieg auf den ÖPNV forciert werden. Ein solcher ist in erster Linie durch eine Verbesserung der Attraktivität des ÖPNV zu erreichen. Eine Verwendung der Mehreinnahmen für diesen Zweck ist somit angebracht und erhöht auch die Akzeptanz für die Erhöhung.


Ursprüngliche Fassung (Ursprungsantrag der Grünen):

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.

Neufassung der Grünen:

1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Leipzig über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1.

2. Die Bedingungen für stationsunabhängiges (sog. freefloating/flexibles) Carsharing sind in einem 5-jährigen Pilotprojekt geregelt. Nach Beendigung des Pilotprojektes wird die Höhe der Jahresgebühr für parkbevorrechtigte Carsharing-Fahrzeuge evaluiert und ggfs. angepasst.