Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung (Maßnahme des Arbeitsprogramms 2023)

Naturkundemuseum Leipzig – Grundsatzbeschluss und Standortentscheidung (Maßnahme des Arbeitsprogramms 2023) (VII-DS-00729- NF-01) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Museum wie das Naturkundemuseum gehört in die Mitte der Stadt, und ein Museum wie das Naturkundemuseum braucht auch eine gute Verkehrsanbindung, insbesondere eine gute Anbindung an den ÖPNV. Vielleicht war es ein bisschen ein Wink des Schicksals, dass sich der Standort Spinnerei im wahrsten Sinne des Wortes als nicht tragfähig erwiesen hat und wir als Stadtrat ein zweites Mal die Möglichkeit haben, über den Standort zu entscheiden. Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur für einen Standort am Leuschner-Platz ausgesprochen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass zu den Kosten dieses Museums nicht nur die 38 Millionen Euro gehören, die der Museumsbau im ehemaligen Bowlingtreff unter dem Leuschner-Platz verschlingen wird, sondern es kommen auch 16 Millionen Euro für Räumlichkeiten, Depots und Werkstätten hinzu. Zusammen 54 Millionen Euro. Bei den jetzigen Baupreisen: Wir werden sicherlich, wenn man die Baupreisentwicklung mit berücksichtigt, unter dem Strich nicht unter 60 Millionen Euro abschließen können.

Dennoch, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist es das Geld wert. Es ist eine Grundsatzentscheidung, eine Standortentscheidung, die man auch nicht alle paar Jahre trifft, sondern es ist so ein bisschen wie eine Ewigkeitsentscheidung.

Wir haben vor einer Woche zum Thema Leuschner-Platz entschieden, dort keine Verwaltung unterzubringen, weil wir einen lebendigen Leuschner-Platz haben wollen. Wir wollen Publikumsverkehr am Abend haben, wir wollen Publikumsverkehr am Wochenende haben, und ein Museum wie das Naturkundemuseum am LeuschnerPlatz sorgt nicht nur dafür, dass dieses Leben auf dem Platz stattfinden wird, sondern auch unterhalb des Platzes. Deswegen stimmen wir insgesamt der Vorlage zu. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01)

Mobilitätsstrategie 2030 – Start der Netzerweiterungen Straßenbahn (VII-DS00547-NF-01-DS-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

dazu Änderungsantrag (VII-DS-00547NF-01-DS-01-ÄA-01) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Bonew! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich liegen die ersten Maßnahmen vor. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Vorlage bereits vor der Sommerpause im Zusammenhang mit dem Rahmenplan hätte beschlossen werden können, weil die Zeit drängt. Wir brauchen dringend eine Verbesserung des ÖPNV in der Stadt Leipzig, und deswegen ist es notwendig, verschiedene Maßnahmen sofort anzuschieben.

Sie, Herr Dienberg, haben über die Diskussion in den Ausschüssen berichtet. Es war das Spannungsfeld, zum einen verschiedene Maßnahmen dringend auf den Weg zu bringen, aber zum anderen eben auch durch eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung einen möglichst breiten Konsens in der Stadtgesellschaft über die prioritäre Einordnung von weiteren Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilitätsstrategie herbeizuführen.

Dieser Spagat wird durch die jetzt vorliegende Vorlage geleistet. Wir können wichtige Projekte voranbringen, und wir können nicht nur beschließen, dass wir sie voranbringen, sondern, sehr geehrter Herr Bonew, es ist uns auch gelungen in Abstimmung mit dem Finanzdezernat und den Planungsmitteln, mit den 15 Millionen Euro, die wir dieses Jahr bereitstellen, auch die Mittel für die Planungen, die wir gerade eben beschließen wollen, zu sichern. Denn was nützt uns der Beschluss, die Planungen zu starten, wenn die Finanzierung der Planungen nicht darstellbar ist? Wenn wir die Informationsvorlage – so, wie sie vorliegt – zur Kenntnis nehmen, dann haben wir die Planungsmittel für diese drei Vorhaben in den nächsten Jahren. Auch das ist ein wichtiges Signal an die Bevölkerung, dass wir nicht nur etwas beschließen, sondern dass wir auch die finanziellen Mittel haben, um die Beschlüsse umzusetzen.

In einem Punkt kann ich Ihnen, Herr Dienberg, nicht folgen, nämlich beim Zeitplan. Wir haben die Öffentlichkeitsbeteiligung im nächsten Jahr, und unser Änderungsantrag begehrt, dass Sie uns das Ergebnis, also die Prioritätensetzung, nach abgeschlossener Öffentlichkeitsbeteiligung Ende 2022 vorlegen. Das heißt also, es bleibt ein gesamtes Jahr, zwölf Monate Zeit nach Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung, genau diese Ergebnisse aufzunehmen, zu priorisieren und die Vorlage dem Stadtrat vorzulegen. Dass das nicht ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Zwölf Monate, ein ganzes Jahr nach der Öffentlichkeitsbeteiligung muss ausreichend sein, um die Ergebnisse des Öffentlichkeitsbeteiligungsprozesses tatsächlich auch in eine Vorlage zu gießen. Ich denke, das sollten wir auch als Stadtrat der Verwaltung ein bisschen als Ziel vorgeben und sie mit einem entsprechenden Zeitpunkt auch motivieren, zügig an diese Dinge heranzugehen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung des Änderungsantrages meiner Fraktion. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept – Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO

Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept – Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-00234) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer! Alles, was ich vorhin schon sagte. Zunächst einmal danke dafür, dass mir der Kollege Neuhaus einige Sachen weggenommen hat, und zwar: Wir beschließen heute nicht ein Konzept, wir beschließen, dass wir eines erarbeiten wollen. Das ist für mich zunächst einmal das Wichtigste. In dieser Vorlage, die uns jetzt vorliegt, ist für mich der zentrale Satz:

Als zentrales Ziel wird u. a.

– das „u. a.“ würde ich jetzt einmal wegstreichen –

formuliert, den Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz im Auwald durch eine gezielte Erholungslenkung zu minimieren.

Wobei für mich der Naturschutz im Auwald absolute Priorität hat vor wirtschaftlichen Erfordernissen. Wie gesagt, wir beschließen nicht das Konzept, sondern die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung desselben. Somit wären eigentlich alle Änderungsanträge überflüssig, wenn es denn bereits ein Auenentwicklungskonzept gäbe. Es ist traurig, wenn nicht sogar unverantwortlich, dass dem nicht so ist. Trotz allem ist die Erarbeitung des Wassertouristischen Nutzungskonzepts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den man unterstützen sollte. Der Änderungsantrag 02 der Kollegen Kasek und Neuhaus ist unserer Meinung nach sachgerecht und unterstützenswert. So leid mir das tut, aber der Änderungsantrag 01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift dem eigentlichen Konzept schon zu weit vor. Das ist Inhalt des Konzeptes, das wir erarbeiten müssen. Deshalb werden die Freibeuter ihn ablehnen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ersatzneubau Leutzsch-Wahrener Brücke (II/5) im Zuge der Gustav-Esche-Straße über die Nahle – Bestätigung der Vorzugsvariante

Ersatzneubau Leutzsch-Wahrener Brücke (II/5) im Zuge der Gustav-Esche-Straße über die Nahle – Bestätigung der Vorzugsvariante (VI-DS-08098) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Werte Pressevertreter! Es gäbe viele Gründe für eine Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei der Durchfahrt von Lkw auf der Strecke, über die wir jetzt sprechen, nämlich die Trasse Linkelstraße, am Wahrener Rathaus, Am Hirtenhaus, Rittergutsstraße, Gustav-EscheStraße bis zum Am Ritterschlößchen am Leutzscher Bahnhof. Die Straßen gehören bekanntermaßen zum Mittleren Ring West und sind somit ein zentraler Bestandteil der verstärkten Entlastung der erweiterten Innenstadt vom Durchgangsverkehr. Das wäre natürlich von vornherein ein Totschlagargument für unseren Antrag.

Schauen wir uns die Trasse aber genauer an, dann sehen wir, dass nach allen bekannten, geplanten und angedachten Baumaßnahmen – also die Brücken in der Georg-Schwarz-Straße, Nahle-Brücke, später die Brücke über die Neue Luppe und ein eventueller Ausbau der Kreuzung Georg-Schumann-Straße/Linkelstraße – ein Grundproblem für den Lkw-Verkehr ist, dass nämlich das Nadelöhr Linkelstraße, FriedrichBosse-Straße, Am Hirtenhaus, Rittergutsstraße bis Gustav-Esche-Straße nicht beseitigt wird. Das ist ein Nadelöhr, das viel zu eng für einen Lkw-Verkehr ist.
Eine Trassenführung über die Stahmelner Straße – davon sprach Kollege Schultz gerade, das ist diese Strecke für Insider – verbietet sich genau aus demselben Problem. Diese Strecke ist aufgrund der engen Kurven besonders um den Opferberg herum nur beschränkt für Lkw nutzbar. Wird die Strecke also nach allen Baumaßnahmen – die jetzige Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts gilt nur für die Brücken über die Nahle und die Neue Luppe – freigegeben, dann ist besonders bei Sperrung der B 186 zwischen Schkeuditz und Dölzig im Sinne des Mittleren Rings West ein erhöhtes LkwAufkommen zu erwarten. Dies wird im oben genannten Bereich zu einer untragbaren Situation für Anwohner, für die dort befindliche Schule und natürlich auch für den ÖPNV führen.

Kolleginnen und Kollegen Stadträte, wir beantragen die Prüfung einer Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichts oder der zulässigen Gesamtlänge bei Durchfahrt von Lkw auf dieser Trasse auch nach Abschluss aller benannten Baumaßnahmen aus diesem Grunde.
Ein anderer Grund wäre, dass die Aue keinen Lkw-Verkehr braucht. Das ist aber ein anderes Thema, nicht Grund dieses Antrags, obwohl ich das natürlich vollständig vertrete. Dem Antrag der Grünen – jetzt spreche ich für mich – stimme ich persönlich zu.

Dem Antrag der CDU-Fraktion, die Prüfung einer Busspur, stimme ich auch zu. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

 

Kirche am Opferberg – Nachfrage

Anfrage:

Mit der Antwort auf die Anfrage VII-F-01728  „Kirche am Opferberg“ vom 16.09.2020 kann sich die Fraktion Freibeuter nicht einverstanden erklären.

Sie schreiben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: „Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen…“ Dies ist nicht korrekt, der Lichtmasterplan wurde am 05.11.2019 als Informationsvorlage – in der Dienstberatung des OBM bereits bestätigt – im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde von den Stadträten eine Beschlusslage gefordert oder zumindest die, nicht vorgesehene, Einbringung im Stadtrat als Informationsvorlage gewünscht. Das bedeutet: Der Lichtmasterplan mit seinen Festlegungen war zum 19.11.2019, dem Termin der Inbetriebnahme der Anstrahlung der Gnadenkirche, bereits in Kraft. Die von uns herbeigeführte Änderung auf der Ratsversammlung vom 17.06.2020 beinhaltet keine Änderung im „Teilkonzept Lichtinszenierung“ Seite 10 „Kriterien“ im Punkt 2 „gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Flutlichtstrahler,“. Somit erfüllt die Anlage nicht die Kriterien des Lichtmasterplans für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.

Somit fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Mit dem Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde ein für das Verwaltungshandeln im Innenverhältnis verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschlossen. Unter Berücksichtigung der lichtstrategischen Ziele wird festgelegt, wo öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet stattfindet und mit welchen Standardleuchten diese umzusetzen ist. Insbesondere erfolgte im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Regelung zu Beleuchtungsanlagen in Schutzgebieten, im Außenbereich und in Grünanlagen.

Es ist richtig, dass die Inbetriebnahme der Beleuchtung der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren am 19.11.2019 erfolgte. Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurden jedoch bereits im Februar 2018 in Auftrag gegeben, also deutlich vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan.

Bei der Planung der Illumination der Gnadenkirche wurden die Empfehlungen für die Beleuchtung von Gebäuden und Objekten beachtet, Leuchten einzusetzen, die gezielt das Objekt (Nutzfläche) beleuchten und nicht über die Objektgrenzen hinweg strahlen. Aufgrund technischer Parameter wie Objekthöhe, Lichtpunkthöhe und -abstand ist dabei einerseits nicht immer der vorgesehene Abstrahlwinkel oberhalb der Horizontale einzuhalten. Entscheidend ist jedoch die zielgerichtete Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche.

Um das Bauwerk in den Dunkelstunden hervorzuheben und gleichzeitig aber die Lichtimmission zu begrenzen, wurde auf eine gleichmäßige Ausleuchtung verzichtet und die Anzahl an Strahlern so gering wie möglich gehalten. Es werden zudem nicht alle Seiten des Gebäudes beleuchtet, sondern nur die straßenseitige Ansicht und es werden keine Flutlichtstrahler verwendet. Zusätzlich sind die Betriebszeiten auf die Zeit bis 23:00 Uhr verkürzt und es erfolgte eine zusätzliche Lichtmengenreduzierung.

Nach Auffassung des Fachamtes entspricht die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche den Kriterien des Lichtmasterplans insoweit, als das keine Verwendung von in den Himmel gerichteten Bodeneinbauleuchten erfolgte, keine Flutlichtstrahler eingesetzt werden und warmweißes Licht ≤ 3.000 K zum Einsatz kommt. Der Abstrahlwinkel liegt hier jedoch umständehalber unterhalb der Horizontale, es wird aber auch nur eine Ansicht und diese nicht gleichmäßig ausgeleuchtet und der Planungsauftrag resultierte bereits aus 2018.

Aus umwelt- und naturschatzfachlicher Sicht liegen keine Einwände vor, ein rechtswidriger Zustand ist insgesamt nicht gegeben.

Antwort im Allris

Kommunale Kindertagesbetreuung in Leipzig für unter Einjährige

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis Schuleintritt einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben, in der Antwort auf die Anfrage VII-F-01454-AW-01 in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 jedoch letztmals bekräftigt.

Auf der Homepage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig sind kommunale Kindertageseinrichtungen aufgeführt, die auch unter Einjährige in der Einrichtung aufnehmen. Dieser Sachverhalt entzieht sich jedoch auf Nachfrage der Kenntnis der Mitarbeiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung.

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche kommunale Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf?
  2. Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr?
  3. Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur “Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungsplatz zum Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich “keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige”?
  4. Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII?
  5. Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern der Beratung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt?
  6. Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage wurde mündlich in der Ratsversammlung zum 14.10.2020 beantwortet.

Bürgermeisterin Felthaus: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Beigeordnete! Liebe Stadträtinnen und Stadträte! Liebe Gäste! Ich darf die Anfrage zur kommunalen Kinderbetreuung in Leipzig für unter Einjährige beantworten, die von der Fraktion der Freibeuter gestellt wurde.

Zur ersten Frage: Welche kommunalen Einrichtungen nehmen Kinder unter einem Jahr auf? – Ich lese Ihnen jetzt nicht die Adressen vor, aber es sind 18 integrative Kindertagesstätten ohne integratives Angebot. Die Einrichtungen sind gut über das Stadtgebiet verteilt.

Die zweite Frage: Betrifft die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen auch Kinder unter einem Jahr? – Die in Aussicht gestellte Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen zielt vor allem auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab Vollendung des ersten Lebensjahres ab, so wie es § 24 Abs. 2 SGB VIII vorsieht. Es wird jedoch berücksichtigt, dass Eltern, die für ihr Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine Betreuung wünschen und noch in der Eingewöhnungsphase im ersten Lebensjahr nachfragen, die auch erhalten sollen. 

Die Betriebserlaubnisse der überwiegenden Zahl der Kindertageseinrichtungen sehen dies auch genauso vor. Die gelten meist von 0 bis 7 Jahren. Für deutlich jüngere Kinder ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gegenwärtig vergleichsweise gering. Die meisten Anfragen haben wir ab dem 9. und 10. Lebensmonat. Bei der Planung von Betreuungsplätzen wird die Altersgruppe der unter einjährigen Kinder mit einem Anteil von circa 2 Prozent der wohnhaften Kinder berücksichtigt. In den letzten Jahren lag der Anteil der tatsächlich betreuten Kinder unter dieser Marke. Dies gilt auch unter Einrechnung der Kinder, die sich kurz vor Vollendung des ersten Lebensjahres befinden. Meist findet ja die Eingewöhnung doch noch einmal im 12. Lebensmonat statt.

Dritte Frage: Warum sprechen Mitarbeiter der Beratung beim Amt für Jugend, Familie und Bildung auch nach der Aussage des Oberbürgermeisters zur „Vollbetreuung” von einer angespannten Lage bei der Frage nach einem Betreuungswechsel beim Schuljahreswechsel 2021/2022, machen zusätzlich sogar wortwörtlich „keine Hoffnung auf einen Kitaplatz für unter Einjährige“? – Vorrangig wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung ab dem ersten Lebensjahr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII um
gesetzt. Sind darüber hinaus freie Plätze vorhanden, können im Einzelfall auch Kinder unter einem Jahr aufgenommen werden. In den Beratungsgesprächen im Amt für Jugend, Familie und Bildung wird neben den Aufnahmemöglichkeiten für unter einjährige Kinder in Kitas und in der Kindertagespflege informiert, die gegebenenfalls eine gute Alternative dafür ist.

Vierte Frage: Welcher Unterschied besteht aus Sicht des Oberbürgermeisters vor dem Hintergrund des Handlungsbedarfs der Stadt Leipzig zwischen § 24 Abs. 1 SGB VIII und § 24 Abs. 2 SGB VIII? – Gemäß § 24. Abs 2 und Abs. 3 SGB VIII haben Kinder, die das erste bzw. dritte Lebensjahr verändert haben, einen unbedingten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Demgegenüber betrifft § 24 Abs. 1 SGB VIII Aussagen zum Vorhalten von Plätzen für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ein subjektiver und durchsetzbarer Anspruch des jeweiligen Kindes auf einen Betreuungsplatz besteht dabei nicht. Derzeit sieht die Stadt Leipzig über die geplanten Maßnahmen hinaus keinen gesonderten Handlungsbedarf für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr. 

Die fünfte Frage: Aus welchen Gründen ist Mitarbeitern in der Beratung des Amtes Jugend, Familie und Bildung § 24 Abs. 1 SGB VIII nicht bekannt? – Die Mitarbeiter*innen sind mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut. Es wurde hierzu schon bei Frage 4 deutlich gemacht, dass noch einmal zwischen dem Rechtsanspruch und dem, was tatsächlich angefragt wird, unterschieden wird.

Frage sechs: Wie viele Kinder unter einem Jahr sind zum Schuljahreswechsel 2020/2021 in kommunale Einrichtungen aufgenommen worden? – Zum Stand 6. Oktober sind 17 Betreuungsverträge in kommunalen Kitas zur Aufnahme bis 31.12. vorbereitet bzw. geschlossen worden, bei denen das Alter der Kinder zwischen neun und elf Monaten liegt.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Erst die Aufhebung der Beschränkung von Heizstrahlern macht Freisitze im Winter attraktiv und das Umweltbundesamt hält das für eine Übergangszeit für vertretbar.”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben. Der Antrag wird in der Ratsversammlung am 14. Oktober 2020 in die Gremien zur Beratung verwiesen.

Für Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, geht die Aufhebung der Gebühren für Freisitze nach dem Corona-Lockdown nicht weit genug: “Kein einziger Freisitz wird durch die Aussetzung der Gebühren durch die Stadt Leipzig in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet.”

Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie er entsprechend der Sondernutzungssatzung auf Antrag Gastronomen gestattet wird, nicht aus: “Viele Freisitze sind schmal  geschnitten, 20 Quadratmeter nicht gleich 20 Quadratmeter. Die Gastronomen sollten über den Winter bis Ende März 2021 selbst entscheiden dürfen, ob es weiterer Heizstrahler für einen durchgehend warmen Freisitz bedarf. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden”, so der Freidemokrat Morlok.

FDP-Stadtrat Morlok verweist zudem auf den Präsidenten des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, der Ende September in einem Interview der Funke Mediengruppe im Rahmen einer Abwägung den Einsatz elektrischer Heizstrahler angesichts des erhöhten Risikos einer Ansteckung in den geschlossen Räumen einer Gaststätte für eine Übergangszeit als vertretbar ansah.

Den Wortlaut des Antrags “Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen” (VII-A-01845) entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Köhler (Piraten): “Stadtrat trotzt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters beim Abschleppen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 erneut für den Antrag der Fraktion Freibeuter, das Abschleppen verkehrsgefährdend parkender Fahrzeuge stärker als bisher in Betracht zu ziehen. Der Stadtrat widersetzt sich damit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Teil des Beschlusses in der Ratsversammlung am 16. September 2020.

Thomas Köhler begrüßt die Hartnäckigkeit des Stadtrates, das Anliegen der Fraktion Freibeuter weiter zu verfolgen: “Unermüdlich treten wir für die Verkehrssicherheit in unserer Stadt ein. Kreuzungsbereiche, Radwege oder Haltestellen sind nicht ohne Grund Parkverbotsflächen. Dort parkende Fahrzeuge gefährden besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Autofahrer. Bedauerlicherweise führte für den Oberbürgermeister kein Weg hin zu einer Lösung.”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „In Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Sollte nunmehr der Oberbürgermeister dem Beschluss der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 in der Neufassung des Antrags erneut widersprechen, wird sich die Landesdirektion Sachsen mit dem Sachverhalt befassen müssen.

Temporäre Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen im Stadtgebiet Leipzigs bis 31. März 2021 aufzuheben.

 

Begründung:

Um den Gastronomen nach dem Lockdown anlässlich Corona finanziell entgegen zu kommen, ist die Erhebung der Gebühren für Heizstrahler aktuell ausgesetzt. Kein einziger Freisitz wird jedoch durch Gebührensenkung in der kalten Jahreszeit für den Gast attraktiver. Vielmehr wird das Gemütlichkeitsempfinden auf dem Freisitz beim Gast dadurch erreicht, dass er einen warmen Sitzplatz vorfindet. Aus Sicht der Fraktion Freibeuter reicht dabei ein Heizstrahler je 20 Quadratmeter, wie ihn die Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig vorsieht, nicht aus. Die Beschränkung der Zahl der Heizstrahler auf Freisitzen könnte vor diesem Hintergrund vorübergehend aufgehoben werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 12.11.2020 mit einer Mehrheit von 32 Stimmen dafür und 29 Stimmen dagegen ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Morlok (FDP): “Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz” – Stadtrat schließt Verwaltungsunterbringung am Wilhelm-Leuschner-Platz aus

Die Mehrheit der Stadträte folgt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 dem Antrag der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat und spricht sich gegen die Unterbringung erheblicher Teile der Stadtverwaltung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz aus. Stattdessen sollen eine Vielzahl an Standorten in die Prüfung für die langfristige Verwaltungsunterbringung einbezogen und dem Stadtrat entsprechende Vorschläge unterbreitet werden.

Sven Morlok (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, begründet das Anliegen seiner Fraktion, den Wilhelm-Leuschner-Platz von der Auswahl möglicher Standortkombinationen für die Unterbringung der Stadtverwaltung auszuschließen: “Wir begrüßen ausdrücklich das Institut für Völkerkunde, den Global Hub und das Forum Recht am Standort Wilhelm-Leuschner-Platz als einen Gewinn für Leipzig. Die Verwaltung am Wilhelm-Leuschner-Platz kommt für uns jedoch nicht in Frage. Innerstädtische Plätze und Flächen leben davon, dass sie belebt sind. Tagsüber arbeitet man dort und abends nicht. Wir wollen einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz. Die ideale Form der Nutzung eines Platzes ist jedoch Wohnen. Wohnen schafft einen belebten Wilhelm-Leuschner-Platz.”

Der Freidemokrat Morlok verweist auf die Prüfung alternativer Standorte für die Stadtverwaltung in diesem frühen Stadium und die Möglichkeit, den Mietvertrag am Verwaltungsstandort Prager Straße gegebenenfalls zu verlängern: “Rathäuser in einer Großstadt werden nicht nur für wenige Jahre errichtet. Sie stellen Grundsatzentscheidungen für 50 bis 100 Jahre dar. Angesichts der Tragweite der Entscheidung für eine Verwaltungsunterbringung begrüßen wir die Prüfung weiterer Standorte.”