Fortschreibung Wassertouristisches Nutzungskonzept – Aufstellungsbeschluss i. V. m. Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-00234) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Aus der Ratsversammlung am 14.10.2020
Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Liebe Zuschauer! Alles, was ich vorhin schon sagte. Zunächst einmal danke dafür, dass mir der Kollege Neuhaus einige Sachen weggenommen hat, und zwar: Wir beschließen heute nicht ein Konzept, wir beschließen, dass wir eines erarbeiten wollen. Das ist für mich zunächst einmal das Wichtigste. In dieser Vorlage, die uns jetzt vorliegt, ist für mich der zentrale Satz:
Als zentrales Ziel wird u. a.
– das „u. a.“ würde ich jetzt einmal wegstreichen –
formuliert, den Konflikt zwischen Erholung und Naturschutz im Auwald durch eine gezielte Erholungslenkung zu minimieren.
Wobei für mich der Naturschutz im Auwald absolute Priorität hat vor wirtschaftlichen Erfordernissen. Wie gesagt, wir beschließen nicht das Konzept, sondern die Einleitung eines Verfahrens zur Erstellung desselben. Somit wären eigentlich alle Änderungsanträge überflüssig, wenn es denn bereits ein Auenentwicklungskonzept gäbe. Es ist traurig, wenn nicht sogar unverantwortlich, dass dem nicht so ist. Trotz allem ist die Erarbeitung des Wassertouristischen Nutzungskonzepts ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, den man unterstützen sollte. Der Änderungsantrag 02 der Kollegen Kasek und Neuhaus ist unserer Meinung nach sachgerecht und unterstützenswert. So leid mir das tut, aber der Änderungsantrag 01 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen greift dem eigentlichen Konzept schon zu weit vor. Das ist Inhalt des Konzeptes, das wir erarbeiten müssen. Deshalb werden die Freibeuter ihn ablehnen. – Danke.”
(Es gilt das gesprochene Wort)