Köhler (Piraten): “Verwaltung und Abschleppen – Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Sachverhalt des Antrags “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Fahrzeugen” (VII-A-00898) wird wieder Verhandlungsgegenstand der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 sein. Der erneuten Abstimmung geht der Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, zum von der Fraktion Freibeuter initiiertem und von der Mehrheit der Ratsversammlung bestätigten Beschluss in der Ratsversammlung am 16. September 2020 voraus.

Der Widerspruch richtet sich gegen die vom Oberbürgermeister als rechtswidrig bezeichnete Regelentscheidung, wonach das Abschleppen von verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen von der Stadtverwaltung bevorzugt angeordnet werden soll, im Beschlusstext ist jedoch bewusst der Begriff bevorzugte Maßnahme gewählt, weil dieser eine Einzelfallprüfung nicht ausschließt.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei in der Fraktion Freibeuter konstatiert: “Um eine Lösung für das Problem des Falschparkens zu finden, muss allerdings die Stadtverwaltung, hier der Oberbürgermeister und der Beigeordnete für Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, Willens sein, diese gemeinsam mit dem Stadtrat zu erarbeiten. Die rechtskonforme Gestaltung einer bevorzugten Abschleppanordnung ist durchaus möglich. Wo ein Wille, da ein Weg!”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „Im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde von der Ratsversammlung am 16. September 2020 mehrheitlich angenommen.