Kirche am Opferberg

Anfrage:

Auf der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 wurde der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Lichtmasterplan der Stadt Leipzig in diesem aufgenommen. Die Ergänzung lautet: „Das Teilkonzept „Lichtinszenierung“ (Seite 10-13) wird auf Seite 11 wie folgt ergänzt: Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushalterischen Grünen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushalterischen Grünen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien einer umweltgerechten Beleuchtung nicht erfüllt, ist diese spätestens 5 Jahre nach Beschlussfassung des Lichtmasterplans außer Betrieb zu nehmen.“
In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Freibeuter an, wie die Stadt mit der Beleuchtung der Kirche am Opferberg (Gnadenkirche) umgehen will, denn gemäß Lichtmasterplan ist eine Illumination mit den dort verwendeten Flutlichtstrahlern nicht zulässig. Anderslautend die Antwort der Verwaltung auf die Freibeuter-Anfrage am 25. Februar 2020, wonach die Anlage im Zusammenhang mit dem Lichtmasterplan errichtet worden (https://ratsinfo.leipzig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1015516 ). Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans. Entsprechend der unzutreffenden oben zitierten Aussage, fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

Antwort:

…Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans… Wie will die Stadt dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Gemäß Lichtmasterplan ist neben der Gewährleistung der funktionalen Verkehrsbeleuchtung die Illumination bedeutender Bauwerke und Ensembles ein weiteres Aufgabenfeld der Stadtbeleuchtung, das die touristische Ausstrahlung einer Stadt und die Identitätsbildung innerhalb der Stadtteile positiv beeinflussen kann.

Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße. Mit der einseitigen Fassadenanstrahlung (Blickrichtung von Stahmelner Straße) wurde ein Beitrag zur Aufwertung der nächtlichen Stadtsilhouette des Stadtteiles erzielt und mit dem zuständigen Eigentümer, der Kirchgemeinde abgestimmt.

Aufgrund einer einzelnen Beschwerde von Anliegern wurden verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Lichtleistung untersucht. So wurde die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte eine Lichtreduzierung der Leuchten durch zusätzliche Blendfolien. Installiert wurden energieeffiziente LED Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3000 K, die mit Eintritt der Dunkelheit bis 23:00 Uhr betrieben werden.

Die Änderung des Lichtmasterplanes erfolgte am 17. Juni 2020, in dem Ergänzungen zum Teilkonzept „Lichtinszenierung“ aufgenommen wurden. Bei zukünftigen Planungen von Fassadenbeleuchtung werden im Einzelfall hinsichtlich der im Lichtmasterplan genannten Kriterien und Naturschutzbelange separate Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und den Anwohnern erfolgen.

Nach Auffassung des Fachamtes ist die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche weder rechtswidrig, noch widerspricht sie den Kriterien des beschlossenen Lichtmasterplanes und ist damit auch nicht beschlusswidrig.

Auch von den entsprechenden Fachämtern liegen keine Einwände, die mit dem Umwelt- und Naturschutzrecht begründet wären vor, die eine Abschaltung der Fassadenbeleuchtung erfordern würden.

Antwort im Allris