Anfrage:
In der Hauptsatzung der Stadt Leipzig sind zur Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Ratsversammlung, dem Verwaltungsausschuss, dem Grundstücksverkehrsausschuss und dem Oberbürgermeister eine Vielzahl von Betragsgrenzen enthalten.
Diesbezüglich fragen wir an:
1. Wann wurden diese Betragsgrenzen im Einzelnen das letzte Mal angepasst? (Umrechnung in Euro und Rundung ist keine Anpassung im Sinne der Frage)
2. Wie hoch wären die Betragsgrenzen im Jahr 2020 wenn sie seit der letzten Anpassung im Sinne der Frage 1 jährlich entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten im Freistaat Sachsen angepasst worden wären?
Antwort:
Zur 1. Frage:
Die Betragsgrenzen in der Hauptsatzung wurden das letzte Mal 1995 angepasst.
Zur 2. Frage:
Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Angaben zur Entwicklung der Verbraucherpreisindizes von 1995 bis 2019 in dem Statistischen Bericht „Verbraucherpreisindex im Freistaat Sachsen Dezember 2019 und Jahr 2019“ des Statistischen Landesamts zugrundegelegt.
Aus den dort wiedergegebenen Zahlen ergibt sich für 2019 eine Preissteigerung von 41,67% in Bezug auf das Jahr 1995.
Es folgt eine Übersichtstabelle der in der Hauptsatzung verwendeten Betragsgrenzen mit dem Wert bei einer Steigerung um 41,67%.
Als Anlage die Einzelauflistung der in der Hauptsatzung enthaltenen Wertgrenzen. Auf eine Hinzufügung des Wertes bei einer Steigerung um 41,67% wurde verzichtet, weil im Einzelnen gegebenenfalls geprüft werden sollte, ob der Verbraucherindex für alle Wertgrenzen der Hauptsatzung der sinnvollste Vergleichsmaßstab ist.
Wert in EUR | Wert in EUR bei Steigerung um 41,67% |
25.000 | 35.418 |
50.000 | 70.835 |
125.000 | 177.088 |
150.000 | 212.505 |
200.000 | 283.340 |
250.000 | 354.175 |
450.000 | 637.515 |
500.000 | 708.350 |
1.000.000 | 1.416.700 |
2.500.000 | 3.541.750 |