Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln (VII-A-01195) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es beim Thema Umweltbibliothek nur um einen sinnvollen Ort zur Verwaltung der dort vorhandenen Bestände ginge, wäre die Antwort relativ leicht und wir wären sehr schnell beim Änderungsantrag der CD, nämlich, die Bestände der Stadtbibliothek zu integrieren.
Bei der Umweltbibliothek geht es aber um mehr. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt, deswegen brauche ich das nicht alles zu wiederholen.
Die Bibliothek als solches, der Ort ist aufgrund seiner Verbindung mit der Geschichte der Umweltbewegung in der ehemaligen DDR erhaltenswert. Das ist auch der Grund, warum wir als Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen, auch wenn wir das schweren Herzens tun; Herr Geisler und Herr Neuhaus haben das Thema Fördermittel bzw. die Diskussion in den Ausschüssen dargestellt. Eigentlich brauchen wir eine andere Art von Förderung, eine andere Art von Unterstützung der Stadt zum Erhalt der Umweltbibliothek. Wir sehen es deswegen quasi auch als einmalige Zahlung an, die wir in diesem Jahr leisten, um einen Schwebezustand zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Antragsteller das ähnlich sehen, weil sie ich ihrem Punkt 3 von der Verwaltung genau bis zum dritten Quartal, was ja bald ist – nach der Sommerpause noch vier Wochen –, im September, eben einen Vorschlag haben möchten, wie das tragfähig organisiert wird. Projektförderung ist dafür der falsche Weg. Wir brauchen ein anderes Konzept. In der Erwartung, dass dieses andere Konzept zum Ende des dritten Quartals vorliegt, stimmen wir einmalig dem Antrag und einmalig auch eben der entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu, aber danach muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ein Duschbus für Leipzig

[Antrag VII-A-01027 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Inbetriebnahme eines Duschbusses für Obdachlose in Leipzig zu prüfen.

2. Der Oberbürgermeister prüft zur Finanzierung des Duschbusses verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie z.B. Crowdfunding und Spendenaktionen.

Begründung:

In Leipzig leben einige Hundert Obdachlose. Eine große Anzahl von ihnen möchte die Angebote von Übernachtungshäusern aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen.

Die Stadt Leipzig betreibt bereits einen „Hilfebus“, der die auf der Straße lebenden Obdachlosen mit warmen Getränken, Kleidung und Schlafsäcken versorgt. Mit dem Duschbus sollen auch die hygienischen Bedürfnisse der Obdachlosen erfüllt werden.

In Hamburg wurde bereits ein Duschbus im Rahmen des Pilotprojekts „Waschen ist Würde“ in Betrieb genommen. Hierfür konnte ein außer Betrieb gesetzter Linienbus umgebaut werden. Der Duschbus in Hamburg fährt mehrere Stunden am Tag unterschiedliche Stadtteile an. Er verfügt über vier Duschen und wurde fast ausschließlich durch Crowdfunding und individuelle Spenden finanziert. Weitere Initiativen, einen Duschbus einzuführen, laufen aktuell in Städten wie Berlin und München.

Die Stadt Leipzig könnte dieses Konzept ggf. in kleinerem Umfang (z.B. Kleinbus mit ein bis zwei Duschen oder ein altes Wohnmobil) aufgreifen und die Initiative auch hier ermöglichen.

Morlok (FDP): “Jugendparlament goes Sächsische Gemeindeordnung!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und mit einer Mehrheit des Leipziger Stadtrates in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 wird sich der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, Jugendparlamente im Freistaat in der Sächsischen Gemeindeordnung zu verankern und mit einem Anfragen- und Antragsrecht auszustatten.

Das Jugendparlament spielt gegenwärtig in der Sächsischen Gemeindeordnung keine Rolle. Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung junger Menschen. Zur Vertretung seiner Interessen braucht das Jugendparlament das Recht, Anfragen stellen und Anträge einreichen zu können.”

Lediglich das Antragsrecht wird dem Jugendparlament in der Stadt Leipzig gegenwärtig über einen in der Stadt Leipzig gebildeten Jugendbeirat eingeräumt. Beiräte sind laut Sächsischer Gemeindeordnung mit einem Anfragenrecht ausgestattet. “Der Leipziger Stadtrat hat heute mit dem Antrag, das Jugendparlament in der Gemeindeordnung mit den Rechten eines Stadtrates auszustatten, den Oberbürgermeister beauftragt, ein Signal in Richtung Freistaat Sachsen zu senden, die Krücke Jugendbeirat ablegen zu können”, so der Freidemokrat Morlok.

Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit

Verurteilung von und Engagement gegen jede Form von antimuslimischen Rassismus und Islamfeindlichkeit (VII-A-00689)
Einreicher: Migrantenbeirat

dazu:  Änderungsantrag (VII-A-00689ÄA-03) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Ich muss mich noch einmal zu Wort melden nach dem Beitrag von Herrn Ulbrich, weil er genau das Problem beschreibt. Ich mache es jetzt einmal ziemlich platt, um es plastisch zu machen: Wir sind in Deutschland keine Gastgeber für Andersgläubige. Glaubensfreiheit ist auch kein Gnadenakt für Wohlverhalten. Das ist sehr deutlich zu sagen.

Die Freiheit des Glaubens ist in unserer Verfassung garantiert, und zwar für jeden. Ob er hier geboren oder zu uns gekommen ist, ob er den Glauben als junger Mensch im Rahmen seiner Sozialisation in der Familie angenommen oder nachträglich entschieden hat, einer Glaubensgemeinschaft beizutreten, ist vollkommen egal.

Wir sind eine Gesellschaft mit Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlichen Glaubens. Irgendeine Bewertung ist nicht statthaft. Solange Sie diese Unterschiede machen – ich formuliere es einmal sehr scharf -, haben Sie vielleicht im tiefsten noch nicht verstanden, was eigentlich die zentrale Botschaft unseres Grundgesetzes ist. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen

Freiräume für nachhaltige Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität im Quartier ermöglichen (VII-A-00678) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Es hat mich jetzt ein kleines bisschen irritiert, dass der Antrag und die Petition aufgerufen wurden, weil der Antrag „Freiburger Modell“ und so weiter für mich problemlos ist, aber die Petition und der dazugehörige Änderungsantrag natürlich so ein paar kleine Macken haben.

Ich fange einfach einmal an. Die Leipziger Innenstadt – wenn wir wirklich von dieser reden, also diesem Stückchen im Ring – hat einen Durchmesser von circa 800 Metern. Sie besteht nicht alleine aus Geschäftsstraßen und Attraktionen, sie ist auch ein Wohnquartier für eine große Anzahl von Menschen, und das soll auch so bleiben.

Ich kann der Petition zur autofreien Innenstadt so weit folgen, als dass sie den Parkplatzsuchverkehr und überhaupt den MIV für Nichtanwohner verhindern will. Da bin ich vollkommen dabei. Allerdings müssen bei dem Konzept der autofreien Innenstadt auch die Anwohner berücksichtigt werden. Schließlich sind diese nicht böswillig als Autobesitzer und -nutzer in die Innenstadt gezogen, sondern weil es ihnen ermöglicht wurden.

Die Stadt Leipzig hat Parkflächen ausgewiesen und Stellflächen auf Wohngrundstücken genehmigt. Machen wir das jetzt rückgängig, ohne eine Kompensation zu schaffen, dann werden die Menschen, die ihr Auto benötigen – Betonung liegt auf benötigen; ich denke hier an Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen – eventuell ihr angestammtes Wohnquartier verlassen müssen. Wollen wir das wirklich?

Wir brauchen aber tatsächlich eine effektive Zufahrtsbeschränkung für oben genannten ungewollten MIV, eine Ausweisung als verkehrsberuhigte Zone für die ganze Innenstadt und deren Durchsetzung. Wir brauchen eine eindeutige Verkehrsführung für die in der Innenstadt notwendigen Autos. Dies verhindert nicht die Einrichtung von tatsächlichen Fußgängerzonen, wenn den Anwohnern die Möglichkeit der Anmietung eines Parkplatzes zu erschwinglichen Preisen ermöglich wird. Das meinte ich vorhin mit Kompensation. Ich komme an dieser Stelle darauf zurück: 800 Meter Durchmesser. Ein Weg innerhalb der Stadt zu einem der Parkhäuser ist machbar.

Zum Thema Radfahrer und dem Änderungsantrag der Grünen zitiere ich erst einmal:

Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt.

Im Änderungsantrag der Grünen geht es darum: Es werden Straßennamen aufgezählt, ob diese als Fußgängerbereiche ausgewiesen werden können und wie diese für den Radverkehr offenbleiben können. Die Frage der Öffnung für den Radverkehr sei dabei besonders zu würdigen.

Das widerspricht aber eindeutig dem Sinn von Fußgängerzonen, in denen sich ja Fußgänger ungehindert bewegen sollen. Es ist für den Durchgangsfahrradverkehr möglich, Straßen – eventuell dieselben, die dem MIV zum Erreichen der Parkhäuser dienen – zuzuweisen, um die Durchfahrt zu ermöglichen. Eine generelle Öffnung von Fußgängerzonen für Fahrradnutzung lehne ich aber ab. Wie für die Autofahrer, denen ich zumute, beim Parken ein Stück des Weges zu laufen, ist aber auch für Radfahrer zumutbar, dass bei einem Durchmesser der Innenstadt von 800 Metern eventuell auch einmal geschoben wird, wenn diese an einen Ort wollen, der in der Fußgängerzone liegt. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt (VII-P-01010-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Erst einmal, etwas unvorbereitet: Ich merke es schon, hier geht es nicht um Tierschutz, hier geht es um unsere Befindlichkeiten Tiere betreffend. Das war ja zu hören. Es geht um ein ethisches Problem.

Die andere Seite war, was die Kollegin Seidel anbrachte, die Frage der christlichen Tradition. Eigentlich möchte ich dazu etwas sagen, weil diese Weihnachtsgeschichte unglücklicherweise ja immer als reine christliche Tradition dargestellt wird. Sie ist ja aber eigentlich ein machtvoller Mythos, egal, ob man Christ ist, oder nicht.

Sie erzählt die Geschichte einer jungen, armen Frau, die wahrscheinlich unehelich – denn ihr Begleiter war ja nicht ihr Mann – schwanger ist und kurz vor der Entbindung steht. Die reichen, oder zumindest wohlhabenden Städter verweisen gern ihr ein Obdach. So entbindet sie in einem Stall in der Wüste, umgeben von ebenso armen Hirten, die sich wahrscheinlich abwandten, um ihre Intimsphäre zu schützen. Und sie war umgeben von Tieren. Wahrscheinlich waren es nach dem gebiet dort eher Ziegen als Schafe. Das ist jetzt nicht bekannt, es spielt auch keine Rolle.

Dieser mächtige Mythos der armen Frau und ihres Kindes hat gerade heute – in der Zeit von Migrationsbewegungen, Verarmung von Völkern und Menschengruppen und dem Egoismus großer Gesellschaftsschichten – eine große Bedeutung, auch, wenn wir den religiösen Bezug negieren. Die Krippe, die Mutter mit dem Kind, die Hirten und die Tiere stellen diesen Mythos bildlich dar.

Natürlich kann man die Tiere jetzt durch Figuren ersetzen. Man kann dann natürlich durchaus auch – wie die Petentin ja auch schreibt – noch Menschen mit dort reinsetzen, die Jesus, Maria, Josef und die Hirten darstellen. Das ist aber vollkommen egal. Die lebenden Tiere sind hier durchaus ein Publikumsmagnet, das will ich nicht bezweifeln, und sie helfen beim Transport der Botschaft, ob nun der himmlischen oder sehr irdischen.

Jetzt sagt natürlich das Veterinäramt, es gibt keine Gefahren dabei, die Tiere dort einzusetzen. Herr Prof. Dr. Abraham hat es gerade eben noch einmal bestätigt. Wir müssen uns erst einmal klarwerden: Wollen wir die Tiere schützen, oder wollen wir uns schützen vor dem schlechten Gewissen, die Tiere zu zeigen? Der Transport der Botschaft, die ich Ihnen gerade gesagt habe, wäre da vielleicht einmal eine ganz andere Variante.

Jetzt kommt natürlich – leider hat es mir der Kollege, Herr Droese war es, glaube ich, schon vorweggenommen – die Sache mit dem Streichelzoo hinzu. Ich kann mich erinnern, dass ich mit meinen Kindern in einem solchen war. Ich sage es jetzt einmal so: Ich sehe diese gierigen kleinen Hände an den Tieren rumzotteln, völlig unsachgemäß – das ist für mich eine größere Quälerei als diese Schafe auf dem Weihnachtsmarkt. Deshalb werde ich persönlich für die Beibehaltung stimmen. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)