Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und mit einer Mehrheit des Leipziger Stadtrates in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 wird sich der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, Jugendparlamente im Freistaat in der Sächsischen Gemeindeordnung zu verankern und mit einem Anfragen- und Antragsrecht auszustatten.
Das Jugendparlament spielt gegenwärtig in der Sächsischen Gemeindeordnung keine Rolle. Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung junger Menschen. Zur Vertretung seiner Interessen braucht das Jugendparlament das Recht, Anfragen stellen und Anträge einreichen zu können.”
Lediglich das Antragsrecht wird dem Jugendparlament in der Stadt Leipzig gegenwärtig über einen in der Stadt Leipzig gebildeten Jugendbeirat eingeräumt. Beiräte sind laut Sächsischer Gemeindeordnung mit einem Anfragenrecht ausgestattet. “Der Leipziger Stadtrat hat heute mit dem Antrag, das Jugendparlament in der Gemeindeordnung mit den Rechten eines Stadtrates auszustatten, den Oberbürgermeister beauftragt, ein Signal in Richtung Freistaat Sachsen zu senden, die Krücke Jugendbeirat ablegen zu können”, so der Freidemokrat Morlok.