Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen

Einrichtung eines temporären Stipendienprogramms für freischaffende Künstler/-innen (VII-DS-01156) Einreicher: Dezernat Kultur

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kann hier nahtlos anschließen. Es ist genauso willkürlich wie es die Abgrenzung beim Solo-Selbstständigen-Programm war, nämlich zu sagen: Wer Mitarbeiter beschäftigt, hat Pech gehabt; ist zwar auch selbstständig, hat aber eben Pech gehabt; wer ausbildet, hat Pech gehabt. – Wir sehen ja gerade, dass die Ausbildungszahlen einbrechen, die Angebote der Ausbildungsstellen – aber nein, das war uns ja egal. Wer ausbildet, hat Pech gehabt; eine willkürliche Abgrenzung Das ist hier ganz genauso. Ich möchte einmal aus der Vorlage zitieren auf dem Anlass:

Die Eindämmung der Corona-Pandemie lässt derzeit keine Veranstaltungen zu. (…) Nebenerwerbsmöglichkeiten gehen verloren und neue Verpflichtungen sowie Aufträge sind noch nicht in Sicht. So gehen den Freischaffenden existenziell wichtige Einnahmen verloren. Der Lebensunterhalt steht teilweise in Frage (…).

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das nicht eine Problembeschreibung, die für viele Selbstständige gilt und nicht nur für Künstler? Warum, Herr Oberbürgermeister, legen Sie ein Stipendienprogramm vor, bei dem sich Künstler in der Zeit, zu der sie keine Erwerbstätigkeiten haben, mit neuem Projekten beschäftigen können, die sie auf ihrem beruflichen weiterbringen, und schließen andere Selbstständige aus, die nun einmal nicht Künstler ist? Warum tun Sie das, Herr Oberbürgermeister? Ich kann es nicht nachvollziehen. Es ist eine Ungerechtigkeit. Wenn die Problembeschreibung, wie Sie sie im Anlass formulieren, gilt, dann muss auch die Problemlösung für alle sein, und man darf bei der Problemlösung nicht einzelne Gruppen herausgreifen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Leipzig bekämpft aktiv Kinder- und Jugendarmut – für eine Leipziger Kinder- und Jugendcharta

Leipzig bekämpft aktiv Kinder- und Jugendarmut – für eine Leipziger Kinder- und Jugendcharta
Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter):Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Meine Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Die Fraktion DIE LINKE beantragt die Erarbeitung einer Kinder- und Jugendcharta und die Errichtung eines runden Tisches „Zukunfts- und Bildungschancen für Kinder und Jugendliche – aktiv gegen Kinder- und Jugendarmut in Leipzig“.

Der Antrag bringt mich so ein bisschen in einen Gewissenskonflikt. Einerseits ist die Frage, wie man ihn ablehnen kann, geht es doch um ein extrem wichtiges Thema in der Kinder- und Jugendpolitik. Andererseits muss ein Kinder- und Jugendgrundgesetz Themen beinhalten, die nicht bereits durch die UN-Kinderrechtskonvention gedeckt sind. Welche wären das? Diese Frage wird mir in dem Antrag nicht so richtig beantwortet. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

Auch die Forderung, „dazu entwickelt die Stadt eine umfassende Gesamtstrategie zur Prävention armutsbedingter Folgen, beginnend im frühkindlichen Bereich“, unterstellt Untätigkeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates bei diesem Thema. Einen zeitweilig agierenden runden Tisch sehe ich als sinnvoll an, weil er einige Akteure, die bisher noch nicht aktiv waren, hinzuholen kann.

Zum anderen ist aber Kinder- und Jugendarbeit immer – oder zumindest meistens – an Familienarmut gebunden. Diese Maßnahmen werden also

eventuell einige Folgen des eigentlichen Problems, aber nicht das Problem der Familienarmut angehen. Hier wären andere Maßnahmen erforderlich, die aber nur zu geringen Teilen in unserer Macht liegen. Ich persönlich werde den Antrag unterstützen. Wir müssen aber dafür sorgen, dass Ihre Charta nicht nur ein Blatt Papier bleibt. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Haushaltsdefizit: Investieren statt sparen!”

Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig rechnet angesichts der Coronakrise mit einem Defizit von 90 Millionen Euro im städtischen Haushalt im Jahr 2020 und Unterdeckung von mehreren Hundert Millionen Euro in den Folgejahren.

Dazu äußert der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok: “Die haushalterischen Folgen der Coronakrise sind kein strukturelles Defizit. Es besteht keine Notwendigkeit in einer temporären Krise, Ausgaben, die man sich eigentlich leisten kann, zu streichen. Angesichts der Einsparungen und Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren können wir uns auch in der Krise zusätzliche Schulden leisten. Im Gegenteil, nun mit Ausgabenkürzungen zu reagieren, würde die Krise für die Leipzigerinnen und Leipziger weiter verschärfen.”

Die Lösung aus Sicht Morloks könnte sogar eine Erhöhung von Ausgaben sein: “Wir brauchen gerade jetzt Investitionen. Für Investitionen braucht es Personal, um die Investitionen zu planen. Und um zu planen, braucht es wiederum Geld, um die Planungen zu steuern. Angesichts von Hauhaltsausgabenresten über 400 Millionen Euro aus dem Vorjahr und aktuell zu erwartenden Konjunkturprogrammen des Freistaates und Bundes brauchen wir umso mehr personelle und finanzielle Planungskapazitäten. Die Devise, gerade in der Krise, lautet daher investieren statt sparen!”

“Wir brauchen allerdings auch ein Konzept zur Schuldentilgung. Wenn wir in den nächsten Jahren neue Schulden machen, muss auch klar sein, wie und wann diese getilgt werden”, so der Freidemokrat.

Selbständige unterstützen

Viele Selbständige leiden in der Corona-Krise Not. Sie haben nicht nur Angst um den Fortbestand ihres Unternehmens. Nein, ihnen fehlt oft auch das Geld zum Leben. Wer angestellt ist und in der Krise nicht arbeiten kann, erhält Kurzarbeitergeld. Die Selbständigen gehen jedoch leer aus.

Von der Corona-Krise sind alle Selbständige betroffen – unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

Der Frisör hat nicht mehr Geld zum Leben, nur weil er vor Corona einen Azubi beschäftigt hat. Der Stadtrat hat jedoch beschlossen: Ein Azubi – keine Hilfe. Das ist ungerecht.

Künstler oder freiberufliche Dozenten sind in der Regel alleine tätig. Ein Gastronom aber kann zum Beispiel seine Gaststätte kaum alleine betreiben. Der Stadtrat hilft den Künstlern, die Gastronomen gehen jedoch leer aus. Solidarität sieht anders aus.

Wir Freibeuter wollten durch einen Änderungsantrag diese schreiende Ungerechtigkeit verhindern. Leider wurde dieser Änderungsantrag mehrheitlich von allen Fraktionen abgelehnt.

Linke, Grüne, CDU, AfD und SPD haben nein gesagt.

Wer ausbildet hat Pech gehabt. Wer Arbeitsplätze schafft geht leer aus. Wer Verantwortung übernimmt wird alleine gelassen. Das war beschämend.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 9. Mai 2020

Kameras im öffentlichen Raum nach Einführung der DSGVO

Anfrage:

In der Ratsversammlung am 29. April 2020 wurde der Antrag der Freibeuter “Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum” (VII-A-00544-NF-02) beschlossen. Der Beschluss sieht vor, Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan Leipzig einzusehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wurden durch die Stadtverwaltung nach dem 25. Mai 2018 Kameras, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung bedürfen, in Betrieb genommen?
  2. Wenn ja, liegen für diese Anlagen die Datenschutz-Folgenabschätzungen vor?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fragen der Anfrage werden zusammen wie folgt beantwortet:

Durch die Stadtverwaltung wurden seit dem 25.05.2018 keine Kameras in Betrieb genommen, welche einer Datenschutz-Folgeabschätzung bedürft hätten.

Nachrichtlich wird darüber hinaus auf folgende neue Videoüberwachung (Inbetriebnahme seit dem 25.05.2018) hingewiesen:

  • Oper Leipzig: Fahrrad-/PKW-Stellplätze im Bereich Bühneneingang Goethestr. (öffentlich zugängliches Betriebsgelände)
  • Gewandhaus: Südarkaden (Fahrradstellplätze, öffentlich zugängliches Betriebsgelände)
  • Amt für Jugend, Familie und Bildung: Gebäude (Fassade), Außenzaun Oberschule Paunsdorf (Zum Wäldchen 4, 04329 Leipzig, außerhalb der Öffnungszeiten/der öffentlichen Zugänglichkeit, temporär mit 2 Videotürmen)
  • Im Stadtarchiv und an einer Zufahrtsschranke des Eigenbetriebs Stadtreinigung (Geithainer Str. 60) bestehen vor dem 25.05.2018 vorhandene Videoüberwachungen fort, wurden aber geringfügig geändert (z. B. Umsetzung).

Nur für Videoüberwachungen, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. In diesem Kontext ist eine DSFA bei der systematischen umfangreichen (weiträumigen, Erwägungsgrund 91 DSGVO) Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche gem. Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO obligatorisch. (Anm. zur Orientierung: Im Hinblick auf die Weiträumigkeit liegt gem. der Blacklist des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz eine systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche (gem. Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO) bei einer durchgängigen Videoüberwachung des öffentlichen Personennahverkehrs in Großstädten vor.)

Die neu eingeführten Überwachungen sind lokal begrenzt, zeitlich befristet (soweit eine Aufzeichnung erfolgt), teilweise zeitlich beschränkt (AfJFB) und betreffen eine geringe Bandbreite von Daten, die sich auf betroffene Personen beziehen. Höchstpersönliche Daten werden nicht verarbeitet. Es werden keine Datensätze zusammengeführt oder abgeglichen. Es erfolgt keine innovative Nutzung oder Anwendung neuer Technologien bzw. organisatorischer Lösungen. Durch die Videoüberwachung werden die betroffenen Personen nicht an der Ausübung ihrer Rechte oder der Nutzung einer Dienstleistung bzw. der Durchführung von Verträgen gehindert.

Damit besteht voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und keine Verpflichtung zur Durchführung einer DSFA.

Antwort im Allris