Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

[Antrag VII-A-00544-NF-02 | Status: ungeändert beschlossen]

Beschluss:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.

2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.

3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.

4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

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Ursprüngliche Fassung vom 03.12.2019:

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadt Leipzig oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen,

2. für die Einrichtungen aus Punkt 1 die Datenschutz-Folgenabschätzungen gem. Art. 35 Abs. 3c DSGVO, Datenschutzkonzepte und Löschkonzepte vorzulegen,

3. die Nachweise für die Pflichterfüllung gemäß § 4 BDSG zu erbringen,

4. im Falle des Nichtvorhandenseins der entsprechenden Unterlagen die Einrichtungen, bis zur Herstellung eines DSGVO-konformen Zustandes, unverzüglich außer Betrieb zu setzen,

5. eine Verwertung von Aufnahmen aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes sowie eine weitere Speicherung dieser Aufnahmen und abgeleiteten Daten zu unterlassen.

Begründung:

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter in der Stadtratssitzung am 19.11.2019  konnte die Verwaltung die Frage nach den im öffentlichen Raum installierten Kameras nicht beantworten. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen ist der Verwaltung bekannt.

Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können.