Antrag auf verwaltungsrechtliche Prüfung der aktuellen Ausbaupläne für den Flughafen Leipzig/Halle

Antrag auf verwaltungsrechtliche Prüfung der aktuellen Ausbaupläne für den Flughafen Leipzig/Halle (VII-A-00949) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 29.04.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die antragstellende Fraktion den Verwaltungsstandpunkt nunmehr zur Abstimmung stellt, hätte man eigentlich auf weitere inhaltliche Ausführungen verzichten können, jedoch nicht nach den Aussagen, die hier von Herrn Sander getroffen wurden.

Ob in einem Rechtsstaat – und die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat – ein Verwaltungsakt zulässig ist oder nicht zulässig ist, ent- scheiden ausschließlich Gerichte. Ich hoffe, dass wir in dieser Runde Einigkeit über diesen Sach- verhalt feststellen können.

Wenn also Dinge am Flughafen wie zum Beispiel die kurze Südabkurvung von den Gerichten als zulässig erklärt wurden, dann sind sie auch zulässig. Dann kann zwar immer noch jeder Einzelne der Auffassung sein, dass sie nicht gerechtfertigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland ist aber dann diese Verfahrensweise zulässig.

Wir sollten die Worte sorgsam wägen, die wir hier in öffentlichen Versammlungen an Mikrofonen kundtun. Die Südabkurvung ist zulässig. Auch wenn sie dem einen oder anderen nicht passt, vielleicht sogar der Mehrheit hier im Hause nicht passt, ist sie dennoch zulässig.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen wurde durch die Instanzen der Bundesrepublik Deutschland bis ganz nach oben hin durchgeklagt und für rechtens befunden. Der Beschluss ist rechtens. Auch das sollten wir – wenn wir hier diskutieren – im Auge behalten und nicht so tun, als ob da irgendwo ein rechtswidriger Beschluss im Raum wäre, den man jetzt im weiteren Verfahren heilen müsste. Das ist nicht so. Dennoch ist es natürlich Aufgabe der Stadt Leipzig, bei der Erweiterung ihre Rechte im weiteren Verfahren zu sichern. Deswegen macht es Sinn, so vorzugehen, wie es der Verwaltungsstandpunkt vorschlägt. Aber noch einmal: Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtens und die Südabkurvung ist es auch.”

(Es gilt das gesprochene Wort)