Umsetzung des Beschlusses VI-A-06575-NF-02 vom 17.04.2019

Anfrage:

Der Stadtrat hat mit o. g. Beschluss gefordert, dass „sämtliche Radverkehrsanlagen und Gehwege vom ruhenden Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen des rechtlich Zulässigen frei zu halten sind.“

Über die Maßnahmen soll der OBM im I. Quartal 2020 berichten. Daher fragen wir an:

  1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?
  2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie ist der Stand der Maßnahmen?

Der o. g. Beschluss des Stadtrates befindet sich in der Umsetzung durch das Ordnungsamt.

2. Welche Maßnahmen wurden bis Dezember 2019 durchgeführt?

Es gehört zu den täglichen Arbeitsaufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung, Verkehrsverstöße an und auf Radverkehrsanlagen zu erforschen und in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens zu ahnden.

Darüber hinaus wurde die Polizeidirektion Leipzig für die Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten sensibilisiert.

Seit Einrichtung der Fahrradstaffel im Stadtordnungsdienst unterstützen dabei die dortigen Inspektoren die Gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Verkehrsüberwachung.

Wie im Verwaltungsstandpunkt dargelegt, wird eine Berichterstattung zu den Arbeitsergebnissen im Frühjahr 2020 vorgelegt.

Außerdem ist ein externer Sachverständiger beauftragt, die verwaltungsinterne Arbeitsanweisung in Bezug auf die Durchführung von Abschleppmaßnahmen auf die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung zu prüfen. Das Ergebnis wird voraussichtlich im März 2020 vorliegen.

Antwort im Allris