Beteiligung der Stadt Leipzig und des Stadtrats an der Evaluierung der Waffenverbotszone (VI-A-08198-NF-03) Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Aus der Ratsversammlung am 07.11.2019
Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns damals, als die Waffenverbotszone eingeführt wurde, schon gegen die Einführung ausgesprochen. Wir begrüßen es daher, dass es einen Antrag gibt der Linken, jetzt bei der Evaluierung zumindest die Stadtgesellschaft mit ins Boot zu holen.
Ich bin auch der Auffassung, dass wir hier Symbolpolitik betreiben und betrieben haben. Wenn man sich nämlich genau überlegt, was denn in der Waffenverbotszone erlaubt ist und nicht erlaubt ist, wird deutlich, wie unsinnig sie ist und dass sie die Falschen trifft. Es ist nämlich selbstverständlich erlaubt in der Waffenverbotszone, Messer mitzuführen. Man darf es nur nicht griffbereit haben. Und das Messer in der Hosentasche oder am Gürtel, das man schnell ziehen kann, ist verboten. Das Messer, das man im Rucksack mit sich führt, wo man den Rucksack erst abnehmen muss, um es herauszuholen, ist erlaubt. Jetzt frage ich Sie: Wer wird denn Opfer dieser Regelung? Der potenzielle Täter oder Attentäter, der in der Waffenverbotszone etwas anstellen möchte und sich wahrscheinlich auch mit der Rechtslage beschäftigt und sein Messer im Rucksack trägt, oder der unbescholtene Bürger, der nichtsahnend mit dem Messer in der Hosentasche durch die Verbotszone läuft? – Weil er einen Apfel schneiden möchte. – Dieses Beispiel zeigt, wie absurd diese Waffenverbotszone ist. Deswegen: Vielleicht gelingt es ja mit einer sachgerechten Evaluierung, sie wieder abzuschaffen. – Vielen Dank.
(Es gilt das gesprochene Wort)