Leipzig – Stadt des Fairen Handels

Anfrage:

Die Stadt Leipzig wurde am 18. September 2019 mit dem 4. Platz zur “Hauptstadt des Fairen Handels” in Köln ausgezeichnet. An der Reise haben offenbar Mitglieder der “Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig” teilgenommen. Nach eigenen Aussagen koordiniert sie “Aktivitäten zur Förderung des fairen Handels in der Messestadt” und organisert “öffentlichkeitswirksame Aktionen” (https://www.leipzig-handelt-fair.de/steuerungsgruppe-fairtrade-town/).

Hierzu fragen wir an:

  1. Welche Fraktionen wurden angefragt, Mitglied der „Steuerungsgruppe Fairtrade-Town Leipzig“ zu werden? Welche nicht?
  2. Welche Fraktionen wurden angefragt, an der Reise nach Köln zur Preisverleihung teilzunehmen? Welche nicht?
  3. Welche Kosten sind mit der Mitgliedschaft in der Steuerungsgruppe verbunden? Wer hat welche Kosten für welchen Teilnehmer der Reise zur Verleihung übernommen?
  4. In welcher Form an anderer Stelle sind Fraktionen auf eigenen Antrag hin in vom Stadtrat beschlossene Aktivitäten der Stadtverwaltung eingebunden worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Zu Frage 1.

Die Steuerungsgruppe Fairtrade Town konstituierte sich in Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-563/10 vom 18.11.2010, „Leipzig – Stadt für gerechten Handel“ im Jahr 2010. Von Beginn an war es eine informelle, offene Gruppe, die sich aus Akteuren dieses Themenkreises zusammensetzt. Eine Einladung an Fraktionen des Stadtrates erging nicht.

Zu Frage 2.

Auch die Teilnehmer an der Auszeichnungsveranstaltung rekrutierten sich aus dem Kreis der aktiven Mitglieder der Steuerungsgruppe des Netzwerks Leipzig handelt fair. Es standen fünf Teilnahmeplätze zur Verfügung, von denen aus zeitlichen Gründen nur vier in Anspruch genommen wurden. Über die Teilnahme der Stadt Leipzig am Wettbewerb war die Ratsversammlung mit der Informationsvorlage Nr. VI-Ifo-07865 am 22.05.2019 in Kenntnis gesetzt worden.

Zu Frage 3.

Für die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe Leipzig handelt fair entstehen den Akteuren keine Kosten. Die gesamten Reisekosten der Leipziger Delegation (wie auch die aller anderen Teilnehmerstädte) werden vom Ausrichter, der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) getragen.

Zu Frage 4.

Sofern die Frage ausschließlich auf die Aktivitäten zum Fairen Handel eingegrenzt werden kann, ist analog des bereits geschilderten Werdegangs keine Einbindung von Fraktionen auf Antrag hin erfolgt, sondern ergab sich über die aktive Mitarbeit in der Steuerungsgruppe und bei verschiedenen Aktivitäten.

Als allumfassende Anfrage zu Aktivitäten der Stadtverwaltung, wie sie in der Frage beschrieben sind, wäre ein unverhältnismäßig hoher Rechercheaufwand zur Beantwortung erforderlich. Hier wäre eine thematische und zeitliche Eingrenzung erforderlich.

Antwort im Allris

Investorenleitfaden der Stadtverwaltung

Anfrage:

Auf der Preisverleihung des Wirtschaftspreises „Via Oeconomica“ sprach der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Vereins „Gemeinsam für Leipzig“ Dr. Mathias Reuschel, die den Preis verleihen, unter anderem über einen Investorenleitfaden, der offenbar aktuell von der Stadtverwaltung erarbeitet wird.

Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fraktion Freibeuter hat mit Bezug darauf, dass der Oberbürgermeister auf einer Preisverleihung u.a. über einen „Investorenleitfaden“ gesprochen hätte, folgende Fragen gestellt:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?

  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?

  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?

  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?

  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?

  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Ich darf diese Fragen im Zusammenhang und folgendermaßen beantworten:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit keinen allgemeinen „Investorenleitfaden“. Die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau prüfen aktuell jedoch die Erstellung einer Handreichung für Vorhabenträger zur Erlangung von Baurecht.

Hintergrund ist die Erfahrung insbesondere im Stadtplanungsamt und im Verkehrs- und Tiefbauamt, dass bei Vorhabenträgern innerhalb von Bauleitplanverfahren oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.

Um diesem Umstand im Sinne aller Beteiligten abzuhelfen, prüfen die Ämter derzeit, ob es zur Verfahrensklarheit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, eine Handreichung zu erarbeiten, in der zum einen die zeitlichen Abläufe des Planverfahrens zur Schaffung von Baurecht dargestellt sind und zum anderen die inhaltlichen Anforderungen bzw. Verpflichtungen für die Umsetzung der Investitionen auf Basis eines städtebaulichen Vertrages aufgezeigt werden.

Die Erarbeitung der Handreichung würde ggf. im kommenden Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Da mit der Handreichung keine neuen inhaltlichen Aussagen getroffen werden, sondern vielmehr eine Verbesserung des laufenden Verwaltungshandeln erreicht werden soll, sind eine Beteiligung von externen Organisationen und Interessenvertretungen sowie eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vorgesehen.

Antwort im Allris

Morlok (FDP): “Beiersdorf stärkt den Wirtschaftsstandort Leipzig” Rudolph (FDP): “Wirtschaftsstandort Leipzig weniger krisenanfällig”

„Die Standortentscheidung von Beiersdorf ist eine gute Nachricht für den Wirtschaftsstandort Leipzig“, erklärte der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter Sven Morlok. „Es entstehen wertschöpfungsintensive Arbeitsplätze. Durch die zusätzliche Kaufkraft wird diese Ansiedlung auch positiv auf weitere Branchen wie Handel und Dienstleistung ausstrahlen.“

Franziska Rudolph, Vertreterin der Fraktion im Fachausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales wies auf die positiven Auswirkungen auf den Branchenmix hin. Die stv. Fraktionsvorsitzende erklärte: „Mit dem Kosmetikhersteller Beiersdorf hat sich ein führendes Unternehmen einer in Leipzig bisher noch nicht vertretenen Branche für unsere Stadt entschieden. Das macht den Wirtschaftsstandort weniger krisenanfällig.“