Organisation der Oberbürgermeisterwahl 2020 – Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO

Organisation der Oberbürgermeisterwahl 2020 – Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO (VII-DS-00096) Einreicher: Dezernat Allgemeine Verwaltung

Aus der Ratsversammlung am 30.10.2019

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Bevor ich jetzt, Herr Bonew, Ausführungen mache, muss ich nachfragen, weil wir uns in öffentlicher Sitzung befinden und wir im Nachgang zur Finanzausschusssitzung eine Zuarbeit bekommen haben von Herrn Bürgermeister Hörning, und ich muss erst einmal fragen, ob diese Zuarbeit öffentlich ist oder nichtöffentlich, denn je nach dem muss ich meine Worte entsprechend wählen. – Okay.
Wir haben hier Mehraufwendungen, obwohl wir eigentlich in der Vergangenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen, extra Baumaßnahmen ergriffen haben, um ein Objekt unserer Stadt für bestimmte Zwecke, nämlich für die Zwecke auch der Briefwahl auszubauen. Und jetzt wollen wir das Gleiche wieder in der Wandelhalle tun. Ich meine, liebe Kolleginnen und Kollegen, man muss, wenn man Dinge baut und sie begründet, mit bestimmten Notwendigkeiten, nämlich dort auch eine Briefwahlstelle einzurichten, und für diese Umbaumaßnahmen sehr viel Geld ausgibt, dann auch sicherstellen, dass diese Räumlichkeiten, die man mit viel Geld für die Nutzung einer Briefwahlstelle ausgebaut hat, dann auch, wenn Wahlen stattfinden, für diese Wahlen zur Verfügung stehen. Es gibt immer einmal außerplanmäßige Wahlen, wenn ein Bürgermeister eine andere Aufgabe übernimmt oder vielleicht der Bundestag sich auflöst, nach der Diskussion bei der CDU und bei der SPD jetzt, dann kann man das nicht planen. Aber wenn man planmäßige Wahlen hat, dann muss die Verwaltung auch sicherstellen, dass zu diesen planmäßigen Wahlen die Räumlichkeiten, die man für eine Briefwahlstelle ausgebaut hat, auch für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
Und wenn es Überlegungen gibt in der Verwaltung oder geben sollte, andere Objekte jetzt dauerhaft für Briefwahlstellen auszubauen, dann muss ich ganz klar sagen: Auch für diese anderen Objekte muss doch gelten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir sie in dem Zeitraum, wenn nicht Briefwahl ist, als Stadt anderweitig nutzen. Wir machen doch keine Siegel an die Räumlichkeiten und wenn eine Wahl ist, wird entsiegelt, wir machen eine Briefwahl und wir machen wieder einen Siegel davor. Das heißt, es ist doch Aufgabe der Verwaltung, in einer Bewirtschaftung von Räumen sicherzustellen, dass dann, wenn planmäßige Wahlen stattfinden, sie auch für diesen Zweck Briefwahlstelle zur Verfügung stehen.
Ich vermute einmal, das ist im vorliegenden Fall nicht der Fall, denn sonst müssten wir ja nicht in die Wandelhalle ausweichen. Ich kann nur für meine Fraktion sagen: Ein Antrag, ein weiteres Projekt dauerhaft als Briefwahlstelle auszubauen und es dann nur für diesen Zweck zu nutzen, wird von uns keine Zustimmung finden.”

(Es gilt das gesprochene Wort)