Anfrage:
In Wahlkampfzeiten wird zur Wahrung der Neutralitätspflicht die Rubrik “Fraktionen zur Sache” im Leipziger Amtsblatt eingestellt.
- In welchem Zeitraum ist die Neutralitätspflicht zu wahren?
- Mit welcher Ausgabe in 2019 erschien vor der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 die Rubrik “Fraktionen zur Sache” erstmals nicht? Warum nicht eine Ausgabe später?
- Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass die zurückliegenden Ausgaben nicht länger binnen den sechs Wochen vor der Kommunalwahl öffentlich ausliegen?
- Welche Auswirkungen hätte dieser Umstand auf die Gültigkeit der Stadtratswahl?
Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):
Oberbürgermeister Jung:
Ich antworte selbst.
Zur Frage 1.
Sie kennen das: Sechs Wochen vor dem Wahltag beginnt die heiße Wahlkampfphase. In dieser Phase darf mit öffentlichen Mitteln kein Wahlkampf betrieben werden.
Zur Frage 2.
Ja, die letzte Rubrik „Fraktionen zur Sache“ erschien am 23. März 2019. In der Tat war es etwas übervorsichtig, wenn Sie so wollen, in der Ausgabe vom 6. April auf diese Rubrik zu verzichten; denn erst am 14. April begannen diese sechs Wochen. Aber wir haben uns rechtlich beraten lassen mit dem Ergebnis: Man hätte uns vorwerfen können, dass die Verteilung des Amtsblatts in diese Zeit hineinreicht.
Zur Frage 3.
Nein, das kann ich nicht sicherstellen.
Zur Frage 4.
Nein, das hat keine Auswirkungen, weil das Auslegen älterer Ausgaben des Amtsblatts unterjährig den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gibt. Das gilt generell für alle Schriften, die vor diesen sechs Wochen erscheinen. Das ist kein Problem. Beim nächsten Mal werde ich noch besser darauf achten, dass wir exakt sechs Wochen einhalten. Herr Hobusch.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter):
Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die Antworten. Ich habe noch eine Nachfrage. Wie kommen Sie dazu, zu sagen, dass ein Auslegen am 06.04. möglicherweise in den heißen Wahlkampfzeitraum hätte hineinreichen können, Sie deshalb vorsichtig waren und in der Ausgabe vom 06.04. auf diese Rubrik verzichtet haben, wenn Sie in Ihrer Antwort auf Frage 4 sagen, das hätte keine Auswirkungen gehabt? Sehen Sie darin nicht auch einen Widerspruch?
Oberbürgermeister Jung:
Ich will mich jetzt nicht rausreden. Ich wusste das nicht. Hätte ich es gewusst, hätte ich das nicht gemacht.
Stadtrat Hobusch (Freibeuter):
Erlauben Sie noch eine Zusatzfrage: Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen den Umstand, dass offensichtlich Fraktionen in diesem Stadtrat Werbeanzeigen in Online-Medien während der heißen Wahlkampfphase schalten?
Oberbürgermeister Jung:
Das werden wir prüfen müssen. Es gibt einen Fall, den ich jetzt sicherlich bestanden werde. Ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren: Bitte halten Sie sich wirklich zurück, mit Fraktionsmitteln in irgendeiner Weise Wahlkampf zu machen!