Neugestaltung des Gohliser Angers

[Antrag VI-A-06666-NF-02 | Status: geändert beschlossen]

Beschluss:

1. Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle als gründerzeitlichem Stadtplatz vor. Die Nutzung des Angers für Bürger als autofreie Grünfläche wird gewährleistet. Die Aufstellung eines thematisch angepaßten Brunnens wird ausdrücklich geprüft. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

2. Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird die Sanierung des Gohliser Angers in den Doppelhaushalt 2021/22 eingeordnet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden finanziellen Mittel bereits bei der Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen. Die Planung wird 2019/2020 unterjährig eingeordnet.

3. Es erfolgt eine Beteiligung unter Einbeziehung des Stadtbezirksbeirates, Vereinen und Bürgern.

Aufgrund des bestehenden Handlungsbedarfes bei der Sanierung öffentlicher Grünflächen insgesamt, wird über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Planung und den Bau des Gohliser Angers erst bei der Aufstellung des neuen Haushaltes 2021/2022 entschieden.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist. Derzeit wird der historische Ort vorwiegend als Parkfläche genutzt.

Wie im VSP beschrieben: „Der Gohliser Anger war in der Zeit von Gohlis als eigenständiges Dorf – vor der Eingemeindung nach Leipzig – Kernbereich der alten, dörflichen Ortslage von Gohlis im Bereich der Menckestraße. Früher mit einem kleinen Schulgebäude und angebautem Betsaal bestanden, wurde der Bereich des Gohliser Angers nach dem Abbruch der Gebäude um die vorangegangene Jahrhundertwende im Stil eines gründerzeitlichen Stadtplatzes mit Wegebeziehungen und kleineren eingefassten Wiesen- und Beetflächen umgebaut.

Der Bereich des Gohliser Angers steht z. Z. nicht unter Denkmalschutz. Eine Unterschutzstellung als sogenanntes Gartendenkmal wird aber z.Z. auf Anregung der Stadt Leipzig durch das Landesdenkmalamt Sachsen geprüft.1

Daher befürwortet die Stadtverwaltung den Vorschlag zur Neugestaltung des Gohliser Angers grundsätzlich, auch zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, die Planungs- und Beteiligungsprozesse sowie die finanziellen Mittel frühzeitig entsprechend einzuordnen.

1 aus dem Verwaltungsstandpunkt VI-A-06666-VSP-01


Ursprüngliche Fassung vom 13.11.2018:

Die Stadt Leipzig nimmt eine Neugestaltung des Gohliser Angers unter Berücksichtigung seiner historischen Rolle vor. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Plan berücksichtigt. Die Aufstellung eines Brunnens wird geprüft.

Dabei werden die Wünsche der Bürger berücksichtigt, d.h. der Anger wird wieder unter Denkmalschutz gestellt sowie die Nutzung für Bürger als für Autos gesperrte Grünfläche gewährleistet. Ein Parkverbot für die Fläche wird im Zuge der Neugestaltung geprüft.

Sachverhalt:

Der Gohliser Anger ist in seiner Form an seinem historischen Ort erhalten. Derzeit lässt sich nur mit geübtem Blick erkennen, dass dieses Stück Leipzig ein Ort historischen Bezugs im ehemaligen Dörfchen Gohlis ist.  Derzeit wird der historische Ort kaum erkennbar und als Parkfläche genutzt.

Mit einer Informationstafel kann zur geschichtlichen Einordnung und Bildung beigetragen werden. Ebenfalls denkbar wären das Aufstellen eines Brunnens, z.B. in Form einer Viehtränke, wie historisch auf einem Dorfanger üblich. Dazu passend könnten bekletterbare Kuh-, Pferde- oder Ziegen-Figuren als Kinderspielstätte dienen.

Sofern sich die Errichtung eines Boule- oder Grillplatzes mit dem Denkmalschutz vereinbaren ließe, wäre auch das eine Option zur künftigen Nutzung des Angers.

In die Neugestaltung soll der Bürgerverein Gohlis e.V. einbezogen werden.

————————————————————————————