Anfrage:
In Dresden sind Zeitungsberichten zufolge in den Jahren 2017 und 2018 etwa die Hälfte der zur Abschiebung vorgesehenen Asylbewerber nicht angetroffen worden.
Hierzu fragen wir an:
- Wie ist das Verfahren zur Abschiebung von in Leipzig lebenden Asylbewerbern geregelt? Welche Akteure sind eingebunden?
- Wer hat Zugriff auf die Daten zu geplanten Abschiebungen?
- Wie viele Zugriffsversuche gab es in 2017 in Leipzig, wie viele in 2018?
- Wie hoch war die Quote der erfolgreichen Zugriffe in 2017, wie hoch in 2018?
Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):
Bürgermeister Rosenthal:
Zur ersten Frage.
Für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in Sachsen und somit auch in Leipzig ist die Zentrale Ausländerbehörde der Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Maßnahme selbst wird durch die Polizei durchgeführt.
Zur zweiten Frage.
Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, wer Zugriff auf die Daten der Zentralen Ausländerbehörde hat. Der Ausländerbehörde sind die Abschiebetermine der ZAB nur in den seltensten Fällen bekannt, im Grunde nur dann, wenn der zuständige Mitarbeiter in der Zentralen Ausländerbehörde dem zuständigen Mitarbeiter der Ausländerbehörde das mitteilt. Dazu gibt es allerdings keine Rechtspflicht.
Die dritte und vierte Frage will ich gemeinsam beantworten.
Da die Ausländerbehörde im Ordnungsamt in die Abschiebung durch die ZAB in der Regel nicht eingebunden ist, sind keine statistischen Angaben möglich.