Hobusch (FDP): “Vereinbarung mit Beherbergungsportalen – eine Win-Win-Situation für die Beteiligten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt die Prüfung einer Vereinbarung der Stadt Leipzig mit Beherbergungsportalen, die den durch die Beherbergungsportale automatisierten Einzug der Gästetaxe von den Gästen nach Zustimmung und im Namen der Gastgeber in Leipzig und Überweisung an die Stadtkasse Leipzig gewährleistet.

Dazu der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter René Hobusch: “Abgesehen von der grundsätzlichen Kritik an der Gästetaxe darf sie sich nicht noch als bürokratisches Monster für den Leipziger erweisen, der über wenige Wochen im Jahr seine Wohnung kurzzeitvermietet. Die Städte Dortmund und Frankfurt am Main gehen hier mit positivem Beispiel voran und haben bereits Vereinbarungen mit dem Beherbergungsportal Airbnb getroffen, wonach zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Gästetaxe vom Gast eingezogen und an den Portalbetreiber weitergereicht wird.

Hobusch verweist auf die Vorteile auf Seiten aller Beteiligten: “Mit der Vereinbarung zwischen Stadt und Portalbetreibern sinkt nicht nur der administrative Aufwand auf Seiten der Bürger und auf Seiten der Verwaltung. Über die Portalbetreiber kann so auch sichergestellt werden, dass ausnahmslos für alle Übernachtungen die Gästetaxe entrichtet wird. Eine Win-Win-Situation.”

“Eine Familie, die einmal im Jahr ihre Wohnung für zwei Wochen vermietet, läuft zudem nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, weil sie sich der eigenen Pflicht zum Einzug der Gästetaxe für die Stadt Leipzig nicht bewusst ist”, so der Jurist Hobusch.

Daher kritisiert der Freidemokrat auch die mangelnde Aufklärung durch die Verwaltung in Sachen Gästetaxe gegenüber dem nicht gewerblich organisierten Leipziger scharf: “Die Stadt Leipzig weist zwar auf ihrer Homepage auf Formalia zur Gästetaxe hin. Sie versäumt jedoch – anders als andere Städte – insbesondere die Bürger wie du und ich darauf hinzuweisen, dass auch auf die Kurzzeitvermietung der eigenen Wohnung über Beherbergungsportale die Gästetaxe anfällt.”

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