Pressemitteilung:
Der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) reagierte mit Kopfschütteln auf den Vorschlag von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zu einer Volksbefragung zur Dienst- oder Wehrpflicht.
„Es ist schon lustig, dass ausgerechnet aus der Ecke der größten Kritiker von Volksentscheiden jetzt so eine Forderung kommt”,
so Hobusch in einer ersten Reaktion,
„offenbar findet man sowas in dem Moment super, wenn eine Mehrheit im eigenen Sinne denkbar ist und gleichzeitig bei einer Ablehnung sich der Status quo nicht ändert. Das politische Risiko geht gegen Null – und prompt hält Kretschmer seine Fahne in den Wind. Das nennt man nicht Politik, sondern Populismus.”
Der Freidemokrat Hobusch sprach sich dafür aus, eine gesellschaftliche Diskussion zur Einführung direktdemokratischer Elemente zu führen.
„Wir sollten über Volksentscheide auf Bundesebene offen sprechen. Sowas muss dann aber auch gelebt werden und darf nicht dazu führen, dass wir reihenweise populistische Säue durch die Talkshows treiben. Das Beispiel Schweiz zeigt da einen sehr guten Umgang. Dort beschäftigen sich die Menschen mit Themen und wägen ab – nicht nur die eigentliche Sachfrage, sondern auch deren Folgen. Vor populistischer Stimmungsmache ist das System aber auch nicht immun. Aber die Menschen haben auch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Volksentscheiden.
Mir wäre wohler, wenn wir erst einmal auf Ebene der Städte und Gemeinden und auf Ebene des Freistaates damit anfangen. Und wenn man das wirklich fördern will, dann gibt die Politik auch einfach mal Fragen aus der eigenen Zuständigkeit an die Menschen zur Entscheidung. Auf diese Idee ist der Ministerpräsident aber bislang nicht gekommen.”
Stattdessen schiebe Kretschmer ein Thema vor, dass sich nur auf Bundesebene lösen lässt.
„Und dort gibt es bekanntlich keine Volksentscheide oder -befragungen. Und bislang war die CDU einer der Bremsklötze einer bundesweiten Regelung.”
„Und selbst wenn es Volksentscheide oder -befragungen auf Bundesebene gäbe: Eine allgemeine Dienstpflicht ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und damit verfassungswidrig”,
so Jurist Hobusch abschließend.