Kitaplatz-Tausch auf www.meinkitaplatz-leipzig.de ermöglichen – Freibeuter beantragen, Elternportal als Schnittstelle zwischen Kitaplatz tauschwilligen Eltern zu erweitern

Kitaplatz-Tausch auf www.meinkitaplatz-leipzig.de ermöglichen - Freibeuter beantragen, Elternportal als Schnittstelle zwischen Kitaplatz tauschwilligen Eltern zu erweitern

Pressemitteilung:

“Das städtische Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de genießt einen klaren Vorteil: Alle Eltern, die in Leipzig einen Kitaplatz suchen, kommen im Rahmen ihrer Bedarfsanzeige nicht daran vorbei. Daher sollte das AJuFaBi mit dem Kitaplatz-Portal zusätzlich eine Plattform bieten, auf der Eltern selbst aufeinander zugehen und einen Tausch initiieren können. Gemeinsam könnten sie dann an die jeweiligen Kita-Leitungen herantreten und die Verträge neu schließen. Das AJuFaBi hätte keinen zusätzlichen Aufwand”,

so Naomi-Pia Witte, Stadträtin der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, zum Antrag ihrer Fraktion.

Demnach soll die Stadt Leipzig unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf dem städtischen Kitaplatz-Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de die Möglichkeit schaffen, Kitaplatztausch-Anzeigen durch angemeldete Eltern für angemeldete Eltern sichtbar einzustellen. Die Darstellungsweise ermöglicht die direkte Kontaktaufnahme von interessierten Eltern bei inserierenden Eltern. Tauschbedarfe können zwar bereits über www.meinkitaplatz-leipzig.de dem Amt für Jugend, Soziales, Gesundheit und Bildung (AJuFaBi) angezeigt werden. Den angemeldeten Eltern bleiben Informationen über Platzgesuche und -angebote jedoch verborgen.

“Glücklich der, der einen Kitaplatz in Leipzig findet. Nicht selten jedoch bleibt den Eltern nichts anderes übrig als den einen sich bietenden Kitaplatz am anderen Ende der Stadt anzunehmen. Zweimal täglich sind damit lange Fahrtwege zwischen Wohnung, Kita und Arbeitsplatz verbunden. Da es vielen Eltern so geht, gewinnt man leicht den Eindruck, dass sich deren Wege tagtäglich auf irrsinnige Weise kreuzen”,

so die Freidemokratin Witte, die die Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt.

Anbei der Link zum Antrag VI-A-05727 der Fraktion Freibeuter, der in der Ratsversammlung am 18. April 2018 in die Gremien verwiesen und anschließend in den Ausschüssen beraten wird: Antrag im Allris

Ringtausch in der Red Bull Arena: Außergewöhnliche Ereignisse benötigen einen außergewöhnlichen Rahmen!

Ringtausch in der Red Bull Arena

Pressemitteilung:

“Viele Partnerschaften verbindet die gemeinsame Liebe zum Fußballverein. Warum nicht im Herzen des Lieblingsvereins die Liebe zum Partner und den Roten Bullen besiegeln lassen?”,

so Ute Elisabeth Gabelmann, Piratin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, zum Antrag, endlich auch im Stadion standesamtliche Trauungen zuzulassen.

Demnach soll das Standesamt der Stadt die Red Bull Arena zukünftig als offiziellen weiteren Trauort ausweisen. Standesamtliche Trauungen sollen so sowohl unter freiem Himmel des Stadions als auch in den Veranstaltungsräumen möglich sein. Die Stadt Leipzig soll dafür mit dem Betreiber der Red Bull Arena in Verhandlung treten.

“Viele andere Städte haben sich bereits dazu entschlossen, die Vereinsliebe und die Liebe des Lebens zu kombinieren. In Sachsen steht Dynamo-Dresden-Fans das DDV-Stadion für Trauungen zur Verfügung, auch die Stadt Chemnitz hat Trauungen in der community4you-Arena kürzlich ermöglicht. Auch bei fast allen Erstliga-Vereinen können Eheringe im Stadion getauscht werden”,

so Gabelmann, die die Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt.

Anbei der Link zum Antrag VI-A-05720 der Fraktion Freibeuter, der in der Ratsversammlung am 18. April 2018 in die Gremien verwiesen und anschließend in den Ausschüssen beraten wird: Antrag im Allris

Ein Heim für Tiere?

Ein Heim für Tiere?

Amtsblatt:

Ein kluger Mensch sagte mal, daß man eine Gesellschaft daran messen könne, wie sie mit ihren schwächsten Mitgliedern umgeht. Dieses sind ohne Zweifel in unserer weit entwickelten Gesellschaft Tiere, die sich noch nicht einmal selbst äußern können, wenn sie schlecht behandelt werden oder Schmerzen haben.

Das Leipziger Tierheim ist seit Jahren eine feste Größe im Bereich Tierschutz und Tiersicherheit und leistet auf diesen Gebieten einen wichtigen Beitrag. Es heißt, sogar andere Städte zählen mittlerweile auf den soliden Tierschutzverein zur Betreuung ihrer Tierheime. Eine Erfolgsgeschichte!

Aber auch auf andere Stellen sollten wir unser Augenmerk richten: Wo finden bedrohte Tierarten in einer immer dichter bebauten Stadt ihren Lebensraum? Wo finden Hundebesitzer Häufchen-Tüten und Abfalleimer? Wo finden arme Tierbesitzer Futter und tierärztliche Versorgung? Wo finden verzweifelte Tierhalter nachts humane Hilfe für ihr sterbendes Tier? Das sind wichtige Frage, die leider derzeit zu wenig Beachtung finden.

Unsere Aufgabe als Stadtrat und Stadtverwaltung wird sein, hier Leitlinien für Tierschutz im 21. Jahrhundert zu formulieren, um auch künftig dieser Herausforderung gerecht zu werden.

Ihre Fragen gehen wie immer an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. April 2018

Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Verkaufsoffene Sonntage: Misst ver.di mit zweierlei Maß?

Anfrage:

Der Leipziger Stadtrat hatte sich entschlossen, am Buchmessesonntag 2018 die Möglichkeit der Sonntagsöffnung von Geschäften zu schaffen. Ein wesentlicher Grund hierfür war die weit über die Stadtgrenzen hinweg bekannte Messe, welche neben der Frankfurter Buchmesse als „die” Leitmesse für Literatur im deutschsprachigen Raum gilt. Gleichzeitig findet das Lesefestival „Leipzig liest” an unzähligen Orten in der Stadt statt. Zehntausende Besucher aus der ganzen Welt sorgen gemeinsam mit den Leipzigerinnen und Leipzigern für ein unverwechselbares, weltoffenes Flair in der Stadt. Wie in vielen anderen Metropolen sogar ganzjährig üblich, sollte an diesem einen Sonntag die Geschäfte auch in Leipzig öffnen dürfen (nicht: müssen). Die Gewerkschaft verdi sah dies anders und zog dagegen erfolgreich vor Gericht.

Anders kurze Zeit später in Kamenz: Am 25.03.2018 fand dort das Frühlingsfest statt – verbunden mit einem sog. Einkaufssonntag. Zu Gast war bspw. auch der Leipziger Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Sören Pellmann. Von einer Klage der Gewerkschaft gegen dieses möglicherweise mit der Bedeutung der Leipziger Buchmesse nicht ganz vergleichbare Ereignis ist nichts bekannt. Für den gleichen Sonntag warb auch ein Einkaufszentrum in Großpösna – also kurz hinter der Stadtgrenze Leipzigs – mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Auch hier ist von Klagen der Gewerkschaften nichts bekannt.

  1. Welche Klagen gegen Sonntagsöffnungen außerhalb der drei kreisfreien Städte in Sachsen in 2018 sind dem Oberbürgermeister bekannt?
  2. Gibt es beim Oberbürgermeister den Eindruck, dass mehrheitlich beschlossene Möglichkeiten der Öffnungen von Geschäften am Sonntag in Leipzig durch die Gewerkschaften anders bewertet wird, als in kleineren Orten wie bspw. Kamenz und Großpösna? Wenn nein: Warum nicht?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Zur ersten Frage will ich global antworten.

Im gesamten Bundesgebiet haben in den letzten Jahren insbesondere nach dem Leiturteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 die Klagen gegen durch Rechtsverordnung bzw. Allgemeinverfügungen erlaubte Sonntagsöffnungen zugenommen. Aufgrund der Relevanz dieser Thematik wird die hierzu fortlaufend erfolgte Rechtsprechung innerhalb der Stadt Leipzig vollumfänglich erfasst und auch für die eigenen Verfahren entsprechend ausgewertet. Details hinsichtlich Klagen im Freistaat Sachsen außerhalb der kreisfreien Städte sind allerdings nicht bekannt. Es liegen uns dazu also auch keine Erkenntnisse vor.

Zur zweiten Frage.

Inwieweit die Gewerkschaft ihre Prioritäten bei dem gerichtlichen Vorgehen gegen beschlossene Sonntagsöffnungen setzt, kann von der Stadtverwaltung nicht beantwortet werden und würde, glaube ich, eher Anlass zur Diskussion sein.

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Tiersicherheit in Einrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Nicht selten verirren sich Tiere auf Gelände oder gar direkt in Einrichtungen der Stadt oder städtischer Tochtergesellschaften. Denkbar sind hier Müllbehälter, Müllpressen, Jauchegruben, Garagen, Keller, Fahrzeuge, Verbrennungsanlagen etc. In einigen Fällen konnten aufmerksame Mitarbeiter die Tiere in letzter Minute vor dem Tod bewahren, zuletzt beispielsweise zum wiederholten Mal in Darmstadt.

Wir fragen hierzu an:

  1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?
  2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?
  3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Beantwortung erfolgt unter der Annahme, dass die Anfrage sich sinngemäß auf größere Tiere bzw. Säugetiere wie beispielsweise Waschbären, Füchse, Katzen, Ratten etc. und nicht auf kleine Tiere wie z.B. Insekten bezieht.

Beim Bezug auf Tochtergesellschaften wurden alle Beteiligungsunternehmen mit einem kommunalen Gesellschaftsanteil über 50 % einschließlich der Tochterunternehmen der Leipziger Gruppe (SWL, KWL und LVB) als sogenannte Enkelunternehmen der Stadt um Stellungnahme gebeten.

1. Inwiefern sind die Einrichtungen der Stadt, insbesondere besonders gefährliche Bereiche wie Müllverbrennungsanlagen/-pressen oder offene Flüssigkeitsbecken dahingehend gesichert, dass Tiere nicht dorthin gelangen können?

Eine Müllverbrennungsanlage wird durch die Stadt Leipzig oder städtische Tochtergesellschaften nicht betrieben.

Der überwiegende Teil der städtischen Beteiligungsunternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) teilte mit, dass die Fragestellungen 1. bis 3. für diese nicht relevant sind, da keine gefährlichen Anlagen vorhanden sind oder genutzt werden.

ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH:

Tiere können bei ordnungsgemäßer Nutzung der Behälter nicht in die Behälter gelangen. Ein vorhandenes Löschwasserrückhaltebecken ist verschlossen. Vorhandene Hallen werden zum Abstapeln oder Abfrachten temporär geöffnet, so dass eventuell verirrte Tiere entkommen könnten. Die ALL weist daraufhin, dass es noch keinen Fall gab, bei dem sich ein Tier wie z. B. Hund oder Katze verirrt hat oder gar vor dem Tod bewahrt werden musste.

Klinikum St. Georg:

An den Standorten des Klinikum St. Georg befinden sich mehrere natürliche Gewässer sowie ein sehr flacher Feuerlöschteich, deren Risiko vom Unternehmen nicht höher als in der natürlichen Umgebung eingeschätzt wird. Ein darüber hinaus vorhandenes Regenwasserrückhaltebecken ist abgezäunt.

Soweit Müllpressen zum Einsatz kommen, erfolgt vor der Bedienung eine Sichtkontrolle durch die Mitarbeiter. Keller, Garagen u. ä. sind entweder verschlossen oder werden täglich genutzt, so dass ein “Verlaufen” von Tieren relativ kurzfristig bemerkt werden würde.

Leipziger Stadtwerke:

Bei den Leipziger Stadtwerken sind alle Grundstücke und Gebäude sowie die technischen Anlagen so ausgelegt, dass die Verkehrssicherung sowie eine sichere und zuverlässige Versorgung und hohe Personensicherheit gewährleistet ist. Dadurch ist an vielen Stellen eine hohe Sicherheit auch für Tiere gegeben, da z. B. Anlagen eingezäunt, Türen verschlossen, Öffnungen mit Lüftungsgittern gesichert sind. Zusätzlich haben die Leipziger Stadtwerke z. B. Vogelschutzeinrichtungen an Masten installiert und an Schornsteinen so genannte Büschelabweiser angebracht. Treten neue Ereignisse mit Tieren bzw. Gefährdungen auf – was sehr selten der Fall ist – reagieren die Leipziger Stadtwerke mit geeigneten Gegenmaßnahmen.

Leipziger Verkehrsbetriebe:

Die LVB haben bisher in ihrer Unternehmensgruppe keine bemerkenswerten oder zahlenmäßig relevanten Vorfälle registriert, bei denen die Notwendigkeit zur Rettung von Haus- oder Wildtieren im Liegenschafts- oder Infrastrukturbereich bestand.

Leipziger Wasserwerke:

Bei den Leipziger Wasserwerken ist der Großteil der wasser- und abwassertechnischen Anlagen mit offenen Becken eingezäunt. Die Einzäunung dient in erster Linie dem Schutz der Anlagen vor unbefugtem Betreten und dem Schutz der Bürger. Die Zäune sorgen auch dafür, dass im Regelfall keine (größeren) Tiere auf die Gelände gelangen können.

Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH:

Die Haustechniker der SAH Leipzig gGmbH achten darauf, dass die Müllsammelbehältnisse und Kellerzugänge in den Objekten der SAH Leipzig gGmbH geschlossen gehalten werden. Müllpressen werden jeweils nur für den Fall der Entsorgung geöffnet, jedoch kann auch auf diese Weise nicht 100%ig ausgeschlossen werden, dass sich Tiere verirren.

Zoo Leipzig GmbH:

Die Zoo Leipzig GmbH ist nicht nur nach EU-Zooverordnung verpflichtet, dem Entweichen von gehaltenen Tieren und dem Eindringen sogenannter Schadorganismen vorzubeugen. Alle Betriebsräume im Zoo sind gegen das Eindringen von Tieren gesichert. In den letzten Jahren wurden mehrfach die Müllbehälter dahingehend angepasst, dass ein Eindringen von Tieren sehr erheblich erschwert wird. Durch tägliche Leerungen (7 Tage/Woche) ist ein tierschutzwidriges Verfangen von Tieren ausgeschlossen und vor allem wird eine ungewollte Fütterung von Wildtieren verhindert.

Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig:

Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig betreibt keine besonders gefährlichen Bereiche. Insbesondere auf Wertstoffhöfen befinden sich Abfallpressen im Einsatz. Außerhalb der Arbeitszeiten werden diese geschlossen und somit gegen Zutritt von Tieren gesichert. Während der Betriebszeiten erfolgt die Bedienung von Pressen händisch und der Pressbereich ist durch den Mitarbeiter einsehbar. Abfallbehälter sind jeweils durch Deckel abgedeckt. Auf Grund des geringen Gewichtes der Deckel und bei Überfüllung der Behälter sind diese Behälter jedoch nicht vor Zutritt von Tieren gesichert.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass Einrichtungen, die für Tiere eine besondere Gefahr bergen, bspw. Müllbehälter, Keller und Garagen, regelmäßig durch Personal begangen und kontrolliert werden.

2. Sind die Mitarbeiter der Stadt bzw. deren Tochtergesellschaften geschult, mit solchen Situationen umzugehen und diese frühzeitig zu erkennen? Falls ja, wie viel Zeit bleibt ihnen effektiv für die Umsetzung der geschulten Maßnahmen? Falls nein, warum nicht?

Die städtischen Beteiligungsunternehmen teilten mit, dass ihre Mitarbeiter sensibilisiert sind, beispielsweise Müllsammelbehälter und Kellerzugänge geschlossen zu halten. Spezielle Schulungen werden in den Unternehmen nicht durchgeführt. Ein Bedarf an solchen Schulungen wurde von den städtischen Beteiligungsunternehmen nicht angezeigt.

Des Weiteren gibt es bei der ALL Abfall-Logistik Leipzig GmbH eine Informationspflicht der Mitarbeiter an den Vorgesetzten, so dass beispielsweise das Tierheim Leipzig sofort informiert werden kann.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe verweisen auf ihre 24 Stunden besetzte Verkehrsleitstelle als zentrale Meldestelle für Vorkommnisse aller Art. Bei Tierunfällen können durch die Mitarbeiter der Leitstelle umgehend entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Der Leipziger Zoo verfügt über ca. 85 Zootierpfleger, Biologen und Tierärzte. Dadurch ist eine schnelle Artbestimmung aufgefundener Wildtiere und eine adäquate Versorgung jederzeit gewährleistet.

Eine besondere Schulung im Sinne des Tierschutzes erfolgt beim Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nicht. Allerdings erfolgen regelmäßige Sichtkontrollen der zu entleerenden Behälter im Hinblick auf Fehlbefüllungen. In dem Zuge können Tiere festgestellt werden. Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter erfolgt im Rahmen der Eigensicherung im Rahmen von Arbeitssicherheitsbelehrungen und Unfallauswertungen. Ein tatsächlicher Vorfall ist im Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig bisher nicht bekannt bzw. erfasst.

Bezüglich der Einrichtungen der Stadt selbst wurde durch das Amt für Gebäudemanagement mitgeteilt, dass in so einem Fall die Mitarbeiter einen Vorfall so zeitnah wie möglich melden. Entsprechend geschulte Drittfirmen leiten umgehend entsprechende Maßnahmen ein.

3. Werden im Bereich der Personalschulungen überhaupt Schulungen zu Tiersicherheit auf dem Markt angeboten?

Seminare zum Thema Umgang mit Hunden wurden im Amt für Umweltschutz letztmalig im Jahr 2017 sowie im Ordnungsamt beim Stadtordnungsdienst regelmäßig durchgeführt.

Ein Seminar zur Distanz-Immobilisierung von Tieren, also der Betäubung von Tieren aus kleiner Entfernung zur Behandlung oder dem Einfangen, wurde im Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt letztmalig im Jahr 2016 durchgeführt.

Nach Kenntnis der angefragten Unternehmen werden keine bzw. nur sehr vereinzelte diesbezügliche Schulungen auf dem Markt angeboten. Die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Leipzig GmbH hat derzeit keine Seminarangebote zu diesem Thema im Angebot.

Antwort im Allris

Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 – Migration von eRIS

Nachfrage zur Antwort VI-F-01372-AW-001 - Migration von eRIS

Anfrage:

Im Mai 2015 beantwortete der Oberbürgermeister die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Migration von eRIS – Übernahme der bestehenden Altdaten in die neue Sitzungsdienstsoftware ALLRIS.

Wir fragen dazu an:

  1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?
  2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?
  3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?
  4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wie weit ist der Migrationsprozess inzwischen fortgeschritten?

Vom Hersteller des Ratsinformationssystems wurden bisher zwei Teststellungen der aus eRIS migrierten Daten zur Verfügung gestellt. Jedoch konnte für diese Testdaten bislang keine endgültige Abnahme erklärt werden, da nicht alle Anforderungen, insbesondere bezüglich der Umsetzung der Zugriffsrechte, umgesetzt wurden. Mit dem Hersteller wurde im Februar 2018 noch einmal der Forderungskatalog durchgegangen und weitere Änderungen beauftragt. Bisher wurde seitens des Herstellers für die 16. Kalenderwoche die Übermittlung eines Zwischenstandes zugesagt, jedoch noch keine weitere Testmigration zur Verfügung gestellt.

2. Wann soll der Prozess der Übernahme voraussichtlich abgeschlossen sein und eRIS vom Netz gehen?

Ein genauer Zeitpunkt kann nicht benannt werden. Einerseits steht noch nicht fest, wann der Verwaltung neue Testdaten übermittelt werden. Sollten die (Minimal-)Anfor-derungen nicht erfüllt werden können, stellt sich dann die Frage, ob nur Teile übernommen werden können oder eRIS weiter betrieben werden muss.

3. Fallen für die Bereitstellung von eRIS noch Kosten an? Wenn ja, in welcher Höhe?

Für die Bereitstellung von eRIS fallen monatlich Kosten in Höhe von 760 € an.

4. Wann erscheint die ALLRIS-App für mobile Windows-Geräte?

Die App für mobile Windows-Geräte ist seit Ende Februar 2018 über den Microsoft Store beziehbar. Seitens der Verwaltung wird der Einsatz der App gegenwärtig getestet, für Stadträte ist die App bereits ohne Einschränkungen nutzbar. Ein Hinweis dazu wird zeitnah auf der ALLRIS-Startseite veröffentlicht.

Antwort im Allris