Anfrage:
Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind geschlossen. Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig vermieden werden soll. Daher fragen wir:
- Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
- Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
- Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?
Antwort:
1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essenversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages in den Kindertageseinrichtungen akzeptieren die Eltern, dass sie bei einer Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) den vertraglich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen Speisenanbieter nutzen. Grundlage für die Versorgung des Kindes in der Einrichtung ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Versorgungsunternehmen. Schließen die Eltern keinen Vertrag mit dem Unternehmen, obliegt es den Eltern die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen.
2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
Die Fragestellung wirft vielfältige organisatorische Fragen und Rechtsfragen auf, die eingehender geprüft werden müssten.
3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkungen hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?
Nein, es werden keine Mindestabnahmen im Rahmen der Ausschreibung garantiert.