Chaos bei Baugenehmigungen hausgemacht

Pressemitteilung:

Zu den Anfragen der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat nach dem Krankenstand von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und der Dauer der Genehmigung von Bauanträgen führte Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 31. Januar 2018 aus, dass sowohl im normalen Bau als auch im Sonderbau Baugenehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt würden. Bei der Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit bliebe man im Durchschnitt ein bis zwei Tage unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen.

Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP):

“Wenn die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen bei einer chronischen Unterbesetzung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nah an der gesetzlichen Grenze liegt, dann spricht viel dafür, dass bei der Schnelligkeit viel Luft nach oben ist.”

Nach Aussagen von Baubürgermeisterin Dubrau sei die lange Genehmigungsdauer bei Bauanträgen durch die Antragsteller selbst verursacht. Aufgrund fehlender Unterlagen müsse das Amt teilweise mehrfach Dokumente nachfordern. Eine unzureichende praxisnahe universitäre Ausbildung der Antragsteller sei aus ihrer Sicht der Grund.

Nach Ansicht Hobuschs ist das Problem der langen Genehmigungsverfahren angesichts acht fehlender Mitarbeiter und unvollständiger Vorabinformationen gegenüber den Antragstellern doppelt hausgemacht. Geplant seien 38 VzÄ, eingesetzt würden 30 VzÄ. Zudem zeigt ein Blick auf die Internetseite des Amtes mit Informationen zur Bauantragstellung, dass das Amt nicht abschließend über einzureichende Unterlagen informiere:

“Gemäß § 68 (2) Sächsische Bauordnung sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Im einzelnen werden im § 1 (1) Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) Bauvorlagen aufgezählt, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es kann sich während der Bearbeitung ergeben, dass weitere Bauvorlagen nachgefordert werden müssen, weil diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.” (Quelle)

Von den fehlenden Mitarbeitern sind unter anderem sechs für Sonderaufgaben abgezogen. Die Kräfte jetzt im Kita- und Schulbau zu bündeln, hält Hobusch zwar für wichtig und richtig. Hier jedoch zu Lasten anderer Aufgaben zu handeln, ist für den Freidemokraten nicht nachvollziehbar:

“Wenn der Oberbürgermeister Personal für Sonderaufgaben wie der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzieht, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Tagesgeschäft bei Baugenehmigungen nicht liegenbleibt.”

Kritik übt Hobusch auch an anderen Fraktionen im Stadtrat:

“Umso unverständlicher, dass sich im Rat keine Mehrheit für vier statt nur zwei weitere Stellen im Bauordnungsamt und ein Sachkostenbudget für externe Betreuung von Bebauungsplänen anlässlich der Debatte um den Nachtragshaushalt fand. Auch diejenigen, die die Baubürgermeisterin selbst regelmäßig aufs Korn nehmen, tragen hier eine Mitverantwortung für das Chaos.”

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