Hobusch (FDP): “Bundesverwaltungsgerichtsurteil achten – OBM Jung muss neutral bleiben – Bürgerschaft gefordert”

Pressemitteilung:

Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Neutralitätspflicht von Stadtverwaltungen und Oberbürgermeistern. Danach sind Aktionen und Aktionsaufrufe zur Begleitung von Demonstrationen der Verwaltung nicht erlaubt. Geklagt wurde gegen die Stadt Düsseldorf. Diese hatte während einer Demonstration das Licht an kommunalen Gebäude ausgeschaltet und zu Aktionen aufgerufen.

“Natürlich ist das Urteil auf den ersten Blick schmerzhaft. Es untersagt der Verwaltung und kommunalen Beamten politische Aktivitäten. Auf den zweiten Blick ist es nur konsequent. Jeder kommunale Bedienstete hat seine Arbeit politisch neutral durchzuführen. Maßstab darf nur das Recht und nicht die eigene Überzeugung sein”,

so der Jurist Hobusch.

“Aber natürlich ist jeder Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch Bürger – und seine Bürgerrechte gelten. Dazu gehört auch, sich politisch zu engagieren – nur eben nicht auf Ticket der Stadtverwaltung. Insofern ist jetzt die Bürgerschaft noch ein Stück mehr gefordert, sich Hass und Intoleranz sichtbar entgegenzustellen. Die Stadtverwaltung muss neutral bleiben – auch wenn es manchmal schwer fällt.”

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