Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

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