Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Antrag:

  1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.)  werden entsprechend angepasst.
  2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen werden – sofern die entsprechenden Rechte bei der Stadt Leipzig liegen – bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf. als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt.
  3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine Online-Veröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Punkte 1 und 2 – ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.

Begründung:

Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60 Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Stadtrat als Organ der Stadt Leipzig tritt der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Die Kosten für die Betreibung der Klage werden vollumfänglich aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereitgestellt. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, zum Klagegegenstand in einen Kommunalverfassungsstreit zu gehen.

Sachverhalt:

Die eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister. Diese gilt es verbindlich zu klären. Daher sollte der Stadtrat als Organ der Klage beitreten.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt