Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten durch die Stadt Leipzig

Anfrage:

In der Informationsvorlage des Oberbürgermeisters VII-Ifo-06013 “Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten” heißt es auf den Seiten 4 und 5: “Zur Aktivierung von bislang unsanierten und leerstehenden Immobilien ist es erforderlich, das städtebauliche Instrument der Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote neben den bereits bestehenden Instrumenten anzuwenden, um die städtebauliche und denkmalpflegerische Qualität in den Stadtquartieren zu erhalten. (..) Aus Sicht der Verwaltung sind wirksamere Wege zur Durchführung von Maßnahmen gegenüber nicht mitwirkenden Eigentümern notwendig.”

Daher fragen wir an:

  1. Wie viele Immobilien gibt es mit einem entsprechenden  Handlungsbedarf?
  2. In wie vielen Fällen sind die Eigentumsverhältnisse dieser Immobilien ungeklärt oder teilweise ungeklärt?
  3. Wie viele dieser Immobilien liegen in Gebieten mit bereits beschlossenen Erhaltungssatzungen und wie viele in Gebieten, in denen die Aufstellung von Erhaltungssatzungen geplant ist?

Antwort:

Bürgermeister Dienberg: “Es geht um das Modernisierungs- und Instandssetzungsgebot. Zur ersten Frage: die Arbeit der AG verwahrloste Immobilien bezog sich aus Kapazitätsgründen nur auf ein Teil von Gebäuden, die zum Beispiel durch Bürger oder Interessenten gemeldet worden sind, die sich an wichtigen Straßen befinden und/oder auch unter Denkmalschutz stehen. Die Erfassung sämtlicher Gebäude – das ist ja die Zielrichtung Ihrer Fragestellung – war dabei nicht vorgesehen. Insofern haben wir auch keinen Gesamtüberblick über sämtliche Immobilien in dieser Stadt, die unter diesem Aspekt fallen.

Aus der Bearbeitung in der AG resultieren Gebäude für die mit den bisher angewandten Instrumenten keine Lösung für eine Sanierung oder einen Verkauf aufgrund der Nichtmitwirkung der Eigentümer gefunden wurde. Und für diese Einzelfälle sollen für ein bis zwei Vorhaben pro Jahr der Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten geprüft werden.

Zwischenzeitlich ist zu verzeichnen, dass der Anteil sanierter Gebäude weiter zunimmt. Ebenso wurden Gebäude weiter verkauft bei denen durch den Verkauf nunmehr von einer kurz bis mittelfristigen Sanierung durch die neuen Eigentümer ausgegangen werden kann. Damit reduziert sich nach unserer Auffassung der Anzahl möglicher Gebäude für die ein solches Gebot erlassen werden könnte.

Zur Frage 2 und zur Frage 3: Es gibt keine Gesamterfassung – ich hatte das eingangs eben schon gesagt – möglicher Gebäude für den Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten. Daher kann auch keine Zahl an Immobilien mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen oder in Gebieten mit beschlossenen oder geplanten Erhaltungssatzung genannt werden. Danke.”

Bürgermeister Bonew: “Herr Morlok”

Stadtrat Morlok: “Sehr geehrter Dienberg, ich kann nachvollziehen, dass Sie die Fragen für Gebäude, die Sie nicht untersucht haben und nicht kennen, nicht beantworten können. Aber es gibt ja Gebäude, die Sie kennen und die Sie untersucht haben. Ausweislich Ihrer Vorlage Seite 5, heißt es, dass unter Federführung des Dezernats VI über 100 Gebäude mit unterschiedlichem Aufwand bearbeitet wurden.

Ich präzisiere da jetzt meine Frage 2 – wie viele dieser 100 von Dezernat federführend bearbeitenden Objekte sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt oder teilweise ungeklärt? In wie vielen von diesen 100, die Sie ja kennen, ist es geklärt oder ungeklärt? Wie viele dieser 100, die Sie ja bearbeitet haben, liegen in Gebieten, in denen Erhaltungssatzung aufgestellt wurden? Wie viele dieser 100 liegen in Gebieten in denen Erhaltungssatzungen in Vorbereitung sind?”

Bürgermeister Dienberg: „Sie wollen eine konkrete Zahl haben, Herr Morlok, nehme ich an.“

Stadtrat Morlok (Freibeuter): „Genau. Die hätte ich gern, aber wenn Sie sie nicht liefern können, gern auch nächste Woche.”

Bürgermeister Dienberg: „Jawohl, Sie bekommen eine konkrete Zahl, aber nicht heute und hier, sondern nächste Woche.“

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Von Linken und Grünen verhinderte mietpreisgebundene Wohnungen

Anfrage:

Eine Mehrheit von Linken, Grünen und Stadträtin März hat in der Ratsversammlung den Bau einer Grundschule in der Kurt-Eisner-Straße durch einen privaten Dritten und späteren Tausch der Grundschule gegen Grundstücke im Eigentum der Stadt Leipzig verhindert. Entsprechend der Vereinbarung der Stadt Leipzig mit dem Investor wäre zudem nach Übergang des Eigentums an den getauschten Grundstücken mit dem Bau mietpreisgebundener Wohnungen begonnen worden. Hierzu fragen wir an:

  1. Ab wann nach Übergang des Eigentums an den Tauschgrundstücken wären mietpreisgebundene Wohnungen gebaut worden?
  2. Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auf den nun im Eigentum der Stadt Leipzig verbleibenden Grundstücken mietpreisgebundener Wohnraum durch die Stadt Leipzig oder durch Dritte gebaut wird? Und ab wann?
  3. Wofür werden die Grundstücke zukünftig genutzt, wenn nicht für mietpreisgebundenen Wohnungsbau?

Antwort:

Die Antwort wurde in der Ratsversammlung am 15.09.2021 mündlich beantwortet.

Bürgermeister Dienberg: „Werter Herr Oberbürgermeister! Meine sehr verehrten Stadträtinnen und Stadträte! Zur Frage der Freibeuter, Betreff „Von Linken und Grünen verhinderte mietpreisgebundene Wohnungen“. Die erste Frage: Ab wann nach Übergang des Eigentums an den Tauschgrundstücken wären mietpreisgebundene Wohnungen gebaut worden?

Mit den Tauschpartnern wurden sachgemäße Vorvereinbarungen getroffen. Für die Grundstücke Antonienstraße und Käthe-Kollwitz-Straße bestanden Verpflichtungen, eine Bebauung mit jeweils mindestens 50 Prozent mietpreisgebundenen Wohnraums innerhalb von fünf Jahren nach Eigentumsübergang herzustellen. Für das Tauschgrundstück Reichsstraße bestand eine Verpflichtung, im Falle einer Neubebauung mindestens 50 Prozent der errichteten Wohnungen mit Mietpreisbindungen zu belegen.

Zweite Frage: Kann der Oberbürgermeister sicherstellen, dass auf den nun im Eigentum der Stadt Leipzig verbleibenden Grundstücken mietpreisgebundener Wohnraum durch die Stadt Leipzig oder Dritte gebaut wird, und ab wann? –
Dazu gebe ich gerne folgende Antwort: Die Errichtung mietpreisgebundenen Wohnraums durch Dritte kann grundsätzlich im Zuge eines Konzeptverfahrens sichergestellt werden. Wir haben diese Verfahren jüngst auch in den Gremien des Rates diskutiert und verabschiedet. Ebenfalls kann die Errichtung mietpreisgebundenen Wohnraums durch Einlage mitsamt Auflagen durch die LWB sichergestellt werden.

Die Verwaltung wird beide Handlungsalternativen prüfen. Die Prüfung schließt die Frage, wie schnell eine Bearbeitung erfolgen kann, selbstverständlich mit ein. Zurzeit sind Vorbereitung und Durchführung eines solchen Verfahrens für die betreffenden Grundstücke noch nicht realisierbar. Aufgrund terminlicher und vertraglicher Pflichten hat die Vermarktung der zu diesem Zweck kürzlich von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erworbenen Grundstücke Vorrang. Die Handlungsalternative einer Einlage mitsamt Auflagen in die LWB stünde unter dem Vorbehalt einer Wirtschaftlichkeits- und Machbarkeitsprüfung hinsichtlich Größe, Lage und Unternehmenszweckmäßigkeit durch die städtische Tochterunternehmung.

Ihre dritte Frage war: Wofür werden die Grundstücke zukünftig genutzt? Wenn nicht für mietpreisgebundenen Wohnungsbau, wofür dann? –
Die betreffenden Grundstücke verbleiben weiterhin überwiegend im Vermögensbestand der Stadt Leipzig. Insofern bis dato keine Bedarfe durch andere Fachämter für diese Grundstücke angemeldet worden sind, werden teilweise bestehende Zwischennutzungen, die auf diesen
Grundstücken stattfinden, fortgesetzt; das schließt Grünflächen, gastronomische Einrichtungen und auch eine Parkplatznutzung mit ein.

Im Rahmen des strategischen Portfoliomanagements werden die Verwendungsmöglichkeiten dieser Grundstücke als Tauschgegenstände im
Kontext Kita- und Schulhausneubau möglicherweise als strategische Flächenbevorratung oder als Erbbauland im Rahmen von weiteren Konzeptverfahren interessant.”

Oberbürgermeister Jung:Herr Morlok.”

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr
Dienberg! Habe ich Ihrer Antwort richtig entnommen, dass momentan andere Prioritäten in der Verwaltung gesetzt sind, sodass das Thema der Schaffung von mietpreisgebundenen Wohnungen auf diesen benannten Grundstücken nicht die erste Priorität hat? Sie hatten irgendwas von anderen Dingen gesagt, die momentan als wichtiger angesehen werden.

Je nachdem, wie Sie die Frage beantworten: Wenn man den Tausch durchgeführt hätte, wäre wohl innerhalb von fünf Jahren mit dem Bau begonnen worden. Können Sie, auch wenn jetzt andere Prioritäten in der Stadt vorhanden sind, zusagen, dass auch die Stadt – oder Dritte, die das im Auftrag der Stadt Leipzig tun – so weit sein werden, dass man in fünf Jahren damit beginnen kann?”

Bürgermeister Dienberg: “Das kann ich jetzt nicht zusagen. Das habe ich auch gesagt: Wir prüfen das und würden das dann auch ansprechend in der Information weiterleiten.

Sie haben mich nicht richtig verstanden, dass die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum keine Priorität hat. Das ist falsch. Ich habe gesagt, dass wir zurzeit mit anderen Konzeptverfahren die personellen Kapazitäten, die dafür zuständig sind, gebunden haben. Sobald diese
Projekte abgearbeitet sind, werden wir uns daran machen.

Wie gesagt: Ich hatte Ihnen ja auch gesagt, dass wir Ihnen noch darlegen wollen und werden, in welchen Zeitraum wir diese Grundstücke für diese Nutzung dann auch in Verwendung bringen.

Anfrage im Allris

Rudolph (FDP): “Soziale Wohnungspolitik: Menschen statt Beton fördern!”

Angesichts der Beschlussfassung im Leipziger Stadtrat zur Fachförderrichtlinie Große Wohnungen in der Ratsversammlung am 09. Juli 2020, wonach in Leipzig mietpreis- und belegungsgebundene große Wohnungen geschaffen werden sollen, kritisiert die Fraktion Freibeuter zum einen das grundsätzliche Ziel der Förderung in sozialer Wohnungsmarktpolitik und erklärt ihre Gründe für die Ablehnung der Vorlage.

“Wir sind grundsätzlich für eine Förderung einkommensschwacher Familien, kritisieren jedoch mit der Objektförderung den Fokus der Förderung sozialer Wohnungsmarktpolitik”, erläutert Stadträtin Franziska Rudolph, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat. Rudolph verweist auf die Lösung der Freibeuter für einkommensschwache Familien, die Menschen unmittelbar und nicht die Wohnungen zu fördern. „Wir wollen Familien statt Wohnungen fördern! Wir wollen Menschen statt Beton fördern! Und schon gar nicht die Wohnungsgenossenschaften. Und zwar so lange wie die Menschen einen individuellen Bedarf an der Förderung von Wohnen haben. Denn die Bedarfe von Familien ändern sich. Das Einkommen kann wieder steigen, die Kinder flügge werden, während die Eltern weiter und inzwischen unberechtigt in mietpreis- und belegungsgebundenen großen Wohnungen wohnen bleiben.”

Für bezahlbaren Wohnraum sorgen aus Sicht der Freidemokratin Marktmechanismen: “Der Wunsch nach günstigem Wohnraum in Bestlagen Leipzigs kann nicht mit Steuergeldern erfüllt werden. Ein Angebot an bezahlbarem Wohnraum schaffen wir allein durch den Bau von noch mehr Wohnungen, die nicht Sozialwohnungen sind”, ergänzt FDP-Stadträtin Rudolph den Lösungsvorschlag ihrer Fraktion.

Rudolph führt eine vom Freistaat Sachsen in Auftrag gegebene Studie des Forschungsinstituts Empirica an, die zu dem Ergebnis kommt, dass in Leipzig kein Bedarf an sozialem Wohnungsbau besteht, die Ergebnisse sogar der praktizierten Leipziger Wohnungspolitik widersprechen. “Der Wohnungsmarkt in Leipzig ist nicht angespannt, wie landläufig behauptet wird, nicht jetzt und auch nicht in naher Zukunft. Der Anteil der Miete am Einkommen liegt selbst bei geringen Einkommen in Leipzig bundesweit unter dem Durchschnitt. Diese Fakten jedoch werden landläufig ignoriert, die Ergebnisse offenbar von Stadt und Freistaat in den Giftschrank verbannt.”

Im Rahmen der Fachförderrichtlinie zur Schaffung mietpreis- und belegungsgebundener großer Wohnungen sollen auch Fördermittel des Freistaates Sachsen eingesetzt werden: “Eingesetzt werden die bis zu 50 Millionen Euro des Freistaates für Leipzig und Dresden, von denen die Studie sagt, dass sie besser in schrumpfenden Regionen im ländlichen Raum Sachsens eingesetzt wären”, kritisiert Rudolph.

Verwaltungsorte neu denken

Wir wollen ein lebendiges Stadtzentrum und keine Geisterplätze auf denen abends nichts los ist. Wohnungen und kulturelle Angebote sorgen für diese Lebendigkeit. Beides muss eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Leuschnerplatzes spielen.

Dies spricht nicht gegen die Ansiedlungen von Wissenschaftseinrichtungen wie dem Institut für Länderkunde, dem Forum Recht mit der Juristenfakultät oder dem Global Hub mit einer Ergänzung durch Wohnungen, Kultur oder Gastronomie. Verwaltung ist aber am Abend zu und hinterlässt einen toten Platz.

Wir wollen Wohnungen im Süden und Norden des Platzes und über der Markthalle in der Mitte.

Ja, es ist viel günstiger Eigentümer von Verwaltungsobjekten zu sein, als diese langfristig für teures Geld anzumieten. Verwaltung muss aber nicht auf den Leuschnerplatz. Der Matthäikirchhof wäre eine Alternative aber auch Standorte außerhalb des Zentrums kommen in Frage, sofern sie mit dem ÖPNV gut erreichbar sind.

Das Technische Rathaus an der Prager Straße ist nur eine Alternative, wenn die Stadt das Objekt kaufen kann. Sonst scheidet dieser Standort aus Kostengründen aus.

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 04. Juli 2020

 

Hobusch (FDP): “Mehr Bauten in die Höhe statt in die Breite”

Die Fraktion Freibeuter schlägt dem Stadtrat in seiner Sitzung am 17. April 2019 die Prüfung der Erarbeitung eines Masterplans Hochhäuser durch den Oberbürgermeister vor. Die Verwaltung hatte sich zuletzt 1992 im Rahmen eines Kolloqiums “Hochhäuser in Leipzig” mit dem Thema gemeinsam mit Stadträten, Stadtplanern, Architekten und Investoren befasst.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, René Hobusch (FDP): „Leipzig wächst, mehr Wohnungen werden dringend benötigt. Vor diesem Hintergrund ist es an der Zeit, sich Gedanken über mehr Bauten in die Höhe statt in die Breite zu machen. Im Ergebnis des Masterplans, an dem auch die Leipziger zu beteiligen sind, könnten mögliche Standorte und Gestaltungsvorschläge für eine hochgeschossige Bebauung aufgezeigt werden.”

Für den Freidemokraten Hobusch liegen die Vorteile auf der Hand: “Der Masterplan Hochhäuser ermöglicht, den Bedarf an Immobilien für Wohnen und Gewerbe mit dem Wunsch, Flächen zu schonen und Stadtgrün zu erhalten in Einklang zu bringen.” Der Antrag “Masterplan Hochhäuser” der Fraktion Freibeuter ist unter VI-A-07939 im Ratsinformationssystem (Allris) der Stadt Leipizig öffentlich einsehbar. Er wird in der Ratsversammlung am 17. April 2019 in das Verfahren eingebracht.”

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris