LVV-Struktur verschlanken

Ohne Ergebnisverantwortung für ein eigenes Geschäft fehlt der Geschäftsführung der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) die Führungsautorität auf Grund eigener Erfolge.

Konflikte mit den starken Geschäftsführern der Tochtergesellschaften sind vorprogrammiert. Diese könnten bei einer Verschlankung der Führungsstruktur vermieden werden.

Ein diversifiziertes Unternehmen mit mehreren Geschäftsfeldern benötigt eine strategische und kaufmännische Führung des Unternehmens insgesamt sowie Bereichsverantwortliche für jedes Geschäftsfeld.

Somit ergibt sich für den LVV-Konzern ein Führungsteam von fünf Personen mit der Verantwortung für die Gesamtstrategie, die kaufmännischen Belange sowie die Bereiche Energie, Wasser und Verkehr. Die Bereichsleiter Energie, Wasser und Verkehr sollten ihre Funktion als Geschäftsführer der jeweiligen Tochterunternehmen ausüben, während die strategische und kaufmännische Führung in der LVV angesiedelt wird. Wobei der kaufmännische Geschäftsführer der LVV zusätzlich die Funktion des kaufmännischen Geschäftsführers der Tochtergesellschaften ausübt.

Kontaktieren Sie uns gern mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de.

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 21. April 2018

“Nightswimming…”

Nightswimming

Amtsblatt:

“….deserves a quiet night” – so heißt es in einem Lied von R.E.M. Wer jedoch in Leipzig nach solchen Möglichkeiten sucht, wird auch künftig leider nur mit der Lupe fündig. Schwimmen gehen an einem lauen Sommerabend mit Freunden nach 22 Uhr? Fehlanzeige. Mit der Familie am Wochenende noch spät eine Baderunde einlegen? Nicht möglich.

Wieder einmal wurde mit dem Kosten-Argument eine innovative Idee, die einer Stadt wie Leipzig gut zu Gesicht gestanden hätte, vom Tisch gewischt. Für vieles ist Geld da, für die etwas kantigen Ideen, die einer Stadt erst Gesicht, Charme und Charisma verleihen und wie unverwechselbar machen, jedoch nicht.

Zu jenen abgeschmetterten Ideen zählt auch unsere Initiative, Hausboot-Wohnen in Leipzig möglich zu machen. Es fällt auf: gerade beim Ideen rund ums Wasser scheint in der Verwaltung eher “still ruht der See” zu sein statt Innovation zu sprudeln – für die selbsternannte “Wasser-Stadt” ein absolutes Armutszeugnis. Es mangelt offenbar an Mut und Fantasie, zwei Dinge, die früher ihr Zuhause in Leipzig hatten. Mittlerweile aber regieren nur noch übergroße Vorsicht und Verzagtheit.

Interessiert am Thema? Bitte sprechen Sie mich an: anfragen@piratenlily.net

Ute Elisabeth Gabelmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. Februar 2018

Hausboote für Leipzig

Hausboote für Leipzig

Antrag:

Die Stadtverwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten der Zulassung von Hausbooten im Sinne eines Wohnbootes oder Schwimmhauses (schwimmende bauliche Anlagen ohne eigenen Antrieb) auf Leipzigs Seen, Flüssen und Gewässern als Wohn- und Gewerbeflächen mit dem Ziel einer Ausweisung geeigneter Flächen.

Der Stand der Prüfung ist dem Stadtrat im Rahmen einer Informationsvorlage vorzulegen. Im Falle eines sich abzeichnenden positiven Prüfergebnisses legt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage, die auch die Flächenausweisung beinhaltet, vor.

Begründung:

Leipzigs Seen, Flüsse und Gewässer erfreuen sich bei Bürgern und Touristen besonderer Beliebtheit. Die antriebslose Form der Hausboote – von umgebauten Booten bis zu schwimmenden Häusern im Bauhaus-Stil – kann der Wasserstadt Leipzig zu zusätzlichen positiven Impulsen verhelfen. Insbesondere die schwimmenden Häuser erfüllen auch die gängigen energetischen Vorgaben. Hausboote im Sinne eines Motorbootes und kombinierten Wohn- und Transportmittels sind auszuschließen. Eine “Wasserstadt Leipzig“ sollte Hausbooten gegenüber offen stehen, die Möglichkeiten und Chancen wohlwollend und ergebnisoffen prüfen und entsprechende Flächen ausweisen. Verschiedene Regionen Deutschlands (u.a. Bitterfeld, Berlin und Brandenburg) weisen längst Hausboot-Reviere aus.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung abgelehnt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt