Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Hobusch (FDP) zu Nazi-Plakaten: “Stadt sollte rechtliche Zulässigkeit von Plakatbotschaften zukünftig prüfen, aber Genehmigung nicht versagen”

Angesichts von teils offenbar strafrechtlich relevanten Plakatbotschaften rechtsradikaler Parteien in Sachsen fordert Stadtrat René Hobusch (FDP) den Oberbürgermeister auf, zukünftig politische Plakate auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin bewerten zu lassen:

„Es kann nicht sein, dass unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit strafrechtlich relevante Botschaften plakatiert werden. Da es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raumes handelt, die die Stadt auf Basis von Satzungen gewährt, besteht hier ein Handlungsspielraum.”

In der Wahlwerbesatzung ist eine Erlaubnisversagung auf Basis einer rechtlichen Bewertung der politischen Botschaft bisher nicht vorgesehen.

Hobusch, der als Rechtsanwalt tätig ist, schlägt vor, im Zuge der nötigen Genehmigung zur Sondernutzung die Antragsteller auf mögliche strafrechtliche Relevanz hinzuweisen und ihnen die Entscheidung zur Anbringung zu überlassen. „So greift die Verwaltung selbst nicht politisch ein, der Antragsteller ist bereits gewarnt und hat die Möglichkeit, seine Plakate zu überdenken. Gleichzeitig kann die Stadt die rechtliche Bewertung ausführlicher vornehmen, so dass bei Erhärtung des Verdachts zügig gehandelt und die Plakate abgenommen werden können.”

Abschließend betonte der Freidemokrat, dass auch eine scharfe politische Debatte auf Basis des Rechts geführt werden müsse. „Die Ankündigung von Tötungen, bspw. durch Erhängen an Lichtmasten, ist keine radikale Forderung, sondern es ist der Aufruf zum Mord. Das ist von der Meinungsfreiheit keinen Millimeter gedeckt. Auch in Leipzig hängen vergleichbare Plakate der gleichen Partei, die in Nazi-Manier jüngst in Plauen aufmarschierte. Da sind einfach Grenzen überschritten. Das gilt es deutlich zu sagen und durch konsequentes Handeln zu zeigen.”