Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”