Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Ratsversammlung umgehend eine Aufstellung der Kameras, die in öffentlich zugänglichen Bereichen installiert und durch die Stadtverwaltung oder ihre Eigenbetriebe betrieben werden, vorzulegen.
  2. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung den Ratsbeschluss VI-A-04678 zur Übernahme aller kommunal betriebenen Kameras in den Themenstadtplan bis zum 10.05.2020 umsetzen wird.
  3. Mitglieder der Ratsversammlung können auf formlose Nachfrage über den Datenschutzbeauftragen Einsicht in die Datenschutzkonzepte der Videoüberwachung gemäß Beschlusspunkt 2 nehmen.
  4. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass bei der Überprüfung von Verarbeitungstätigkeiten hinsichtlich der Videoüberwachungen die Einbeziehung des behördlichen Datenschutzbeauftragten angeordnet ist. Soweit für vor dem 25.05.2018 (Inkrafttreten DSGVO) bestehende Videoüberwachungen die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) festgestellt wird, wird diese – soweit bereits eine Freigabe vor dem 25.05.2018 erfolgte – bis zum 25.05.2021 nachgeholt. Über die Ergebnisse wird die Ratsversammlung im Nachgang informiert.

Begründung:

Der Termin 25.05.2021 bezieht sich, lt. Begründung des VSP (zu BP3) und der schriftlichen Antwort zur Anfrage Nr. VII-F-00582-AW-01, auf die „Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätzung“ (01.03.2019) Nr. 3 „Verarbeitungsvorgänge, die bereits vor dem 25. Mai 2015 durchgeführt wurden (Bestandsverfahren)“ dort heißt es:

„Für bereits laufende, nach Art. 26 BayDSG-alt freigegebene Verarbeitungsvorgänge,  die ohne wesentliche Änderungen fortgeführt werden und die nunmehr eine DSFA erfordern, ist diese in einer Übergangsfrist spätestens bis zum 25. Mai 2021 nachzuholen.“

Für Bestandsanlagen im o.g. Sinne muss also eine „datenschutzrechtliche Freigabe automatisierter Verfahren“ (Art. 26 BayDSG-alt), nach SächsDSG (alt), BDSG (alt) oder anderer zutreffenden Rechtsvorschriften, vorgelegen haben um diese Frist zu rechtfertigen. Diese muss nachweisbar sein.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 29.04.2020 mit einer großen Mehrheit von 45 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen und einer Enthaltung ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Neufassung im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Vielfältige Ampelmännchen-Motive

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verschiedenartige Variationen von Ampelfiguren für Leipzigs Lichtsignalanlagen zu beantragen.
  2. Für die Motiv-Vielfalt sollen Bürgerinnen und Bürger Vorschläge einbringen können.
  3. Es werden weitere Signalgebermasken der bereits genehmigten Version Ampelfrau installiert.

Begründung:

Zusätzlich zu weiteren mittlerweile vorhandenen DDR-Mädchen sollen zukünftig verschiedenartige andere Motive die Leipziger Ampeln schmücken, beispielsweise homosexuelle Paare, Figuren mit Behinderungen, Figuren mit Gegenständen und Tierfiguren. Sie erfreuen sowohl Leipziger als auch Besucher der Stadt und zeigen die Vielfalt unserer bunten Gesellschaft auf.

Die Masken können zum turnusmäßigen Austausch der LED angebracht werden. Alternative Ampelfiguren gibt es unter anderem in Erfurt (Wanderer, Schulanfänger, Männchen mit Regenschirm,…), Mainz (Mainzelmännchen), Augsburg (Kasperle), Trier (Karl Marx) und München (homosexuelle Paare für die Dauer des Christopher Street Days). In Wien sollten Ampel-Pärchen mit Herz (hetero, lesbisch, schwul) ursprünglich nur im Rahmen des Christopher Street Days leuchten, letztendlich wurden sie aber dauerhaft eingeführt. Auch Innsbruck verziert seine Ampelanlagen (Sportler).

Status:

Der Antrag wurde von der Verwaltung an uns zurückverwiesen und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Städtische Publikationen kostenfrei digital veröffentlichen

Antrag:

  1. Alle ab 1.1.2018 von der Stadt Leipzig neu herausgegebenen Publikationen werden in elektronischer Form dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt. Eventuelle Verträge mit Dienstleistern (Gestalter, Fotografen etc.)  werden entsprechend angepasst.
  2. Alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen werden – sofern die entsprechenden Rechte bei der Stadt Leipzig liegen – bis zum 31.12.2018 in elektronischer Form (ggf. als Scan) dauerhaft zum kostenfreien Abruf für alle Interessierten auf leipzig.de bereit gestellt.
  3. Für alle zwischen dem 1.1.2000 und dem 31.12.2017 von der Stadt Leipzig herausgegebenen Publikationen, deren Rechte für eine Online-Veröffentlichung nicht bei der Stadt Leipzig liegen, unterbreitet der Oberbürgermeister dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag im Sinne der Punkte 1 und 2 – ggf. unter Einordnung entsprechender Haushaltsmittel.

Begründung:

Die Publikationen der Stadt Leipzig stellen wir die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Einige Publikationen sind aktuell nur gegen Zahlung eines teils hohen Betrages (bspw. Grundstücksmarktbericht als Druck oder PDF für 60 Euro) zu erhalten. Dies behindert den freien Zugang zu öffentlichen Informationen für alle Menschen in unserer Stadt. Um die Kosten für Druck gering zu halten, sollten die Publikationen digital kostenfrei veröffentlicht werden. Für die Lieferung gedruckter Ausgaben sollte weiterhin eine Gebühr verlangt werden dürfen. Zur Dokumentation vergangener Publikationen sollten auch diese online gestellt werden.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Heiraten im Stadion

Heiraten im Stadion

Antrag:

Die Stadt Leipzig weist die Red Bull Arena zukünftig als offiziellen weiteren Trauort des Standesamtes aus und ermöglicht auf diese Art dort Trauungen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Die Einzelheiten sind mit dem Betreiber des Stadions abzustimmen.

Sachverhalt:

Außergewöhnliche Ereignisse benötigen manchmal einen außergewöhnlichen Rahmen. Für Viele ist das Stadion ein fester Bestandteil des (gemeinsamen) Lebens. Viele andere Städte haben sich  bereits dazu entschlossen, die Vereinsliebe und die Liebe des Lebens zu  kombinieren.

So ist zum Beispiel das standesamtliche Heiraten in folgenden Stadien möglich:

    • Signal Iduna Park (Borussia Dortmund, Hankook Loge & EVONIK Stammtisch West 4 & Borussia Park)
    • BayArena (Bayer Leverkusen, VIP-Lounge)
    • Gelsenkirchener Veltins Arena (Schalke 04, Event-Loge)
    • SchücoArena (Arminia Bielefeld, Arminia-Loge),
    • Berliner Olympiastadion (Herta BSC, derzeit ausgesetzt)
    • DDV-Stadion (Dynamo Dresden, Loge & Businessbereich)
    • Mercedes-Benz Arena (VfB Stuttgart, Soccer Lounge & Eventbox)
    • Millerntor Stadion (FC St. Pauli)
    • RheinEnergieSTADION (1. FC Köln)

und zukünftig auch in der community4you ARENA (Chemnitzer FC).

Bereits jetzt kann man in der Red Bull Arena Hochzeiten feiern, jedoch ist die Trauung selbst dort bisher nicht möglich, da die notwendige Widmung für standesamtliche Trauungen fehlt. Daher soll das bisherige Angebot nun erweitert werden.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Wiederinbetriebnahme der historischen Fahnenmasten vor dem Rathaus

Antrag:

  1. Im Zuge der Umgestaltung des Rathausvorplatzes werden die zwei historischen Fahnenmasten, die auf dem Gelände stehen, so hergerichtet, dass sie zukünftig für Beflaggung wieder in Betrieb genommen und genutzt werden können
  2. Bei der Gestaltung soll außerdem darauf geachtet werden, dass auf die vorhandenen Steinfundamente am Fuße der Masten Sitzmöglichkeiten aus Holz angebracht werden.

Begründung:

Zu festlichen Anlässen kann es vorkommen, dass eine Flagge gehisst wird und dafür eine der vier durchgehend hängenden Flaggen (Leipzig, Sachsen, Deutschland, Europa) temporär abgehangen wird. Durch Nutzung der historischen Fahnenmasten können die vier Fahnen dauerhaft gehisst bleiben und gleichzeitig weitere Flaggen (z.B. Mayors for Peace, zum CSD,…) durchgehend während bestimmter Veranstaltungen gehangen werden.

Auf den Steinfundamenten sitzen gern und häufig Menschen, weshalb eine Verbesserung der Sitzqualität in Zuge dessen mit übernommen werden könnte.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Beitritt des Stadtrates zur Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Stadtrat als Organ der Stadt Leipzig tritt der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei. Die Kosten für die Betreibung der Klage werden vollumfänglich aus dem Haushalt der Stadt Leipzig bereitgestellt. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, zum Klagegegenstand in einen Kommunalverfassungsstreit zu gehen.

Sachverhalt:

Die eingereichtete Klage betrifft die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister. Diese gilt es verbindlich zu klären. Daher sollte der Stadtrat als Organ der Klage beitreten.

Status:

Der Antrag wurde durch uns zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister informiert in jedem Schulentwicklungsplan bzw. seiner Fortschreibung den Stadtrat darüber, in welchem Umfang und ggf. unter welcher Voraussetzung eine beschriebene Maßnahme finanziell im Haushalt der Stadt Leipzig untersetzt ist.
  2. Sofern Maßnahmen bei Vorlage der Beschlussvorlage nicht vollständig finanziell untersetzt sind, weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin.
  3. Sofern finanziell nicht untersetzte Maßnahmen außerhalb der Geltung des beschlossenen Haushaltes der Stadt Leipzig liegt, so weist der Oberbürgermeister im Schulentwicklungsplan darauf hin, für welchen Zeitpunkt der Oberbürgermeister dem Stadtrat eine Einordnung durch Berücksichtigung im Haushaltsplanentwurf vorschlagen wird.

Begründung:

Zahlreiche Maßnahmen im Schulentwicklungsplan sind absehbar nicht finanziell untersetzt. Dies führt zu einer nicht erfüllbaren Erwartungshaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Leipzig und somit zu der Gefahr eines massiven Vertrauensverlustes in die Arbeit der Stadtverwaltung und des Stadtrates. Diesem Umstand kann durch transparente Informationen entgegen gewirkt werden.

Status:

Der Antrag wurde von uns zurückgezogen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Anhörungsverfahren

Anhörungsverfahren

Antrag:

Der Oberbürgermeister schlägt dem Stadtrat bis zum Ende des II. Quartals 2018 ein Verfahren vor, wie zukünftig im Interesse von Transparenz und einer ehrlichen Politikfolgenabschätzung öffentliche Anhörungsverfahren, insbesondere bei Satzungen und vergleichbaren Stadtratsvorlagen mit direkter Auswirkung auf breite Bevölkerungsteile, gestaltet werden können (z.B. Abfall, Straßenreinigung, Grundsteuer, Winterdienst, Abwasser).

Zielstellung ist es, insbesondere die direkten Folgen von Stadtratsentscheidungen auf die Privathaushalte und auch die Unternehmen der Stadt im Voraus durch Anhörung zu ergründen. Der Verfahrensvorschlag sollte sowohl das Anhörungsverfahren selbst und den Anwendungsbereich beinhalten, als auch die Einrichtung eines offenen und später dauerhaft durchlässigen Verteilers für entsprechend interessierte und betroffene Kreise (z.B. Lobbyregister) berücksichtigen.

Begründung:

Die Erhebungsstruktur und -höhe von Gebühren und Abgaben werden regelmäßig aktualisiert dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn beispielsweise alle Mieter und Wohneigentümer durch geänderte Konditionen und Preiserhöhungen im Rahmen dieser Ratsbeschlüsse  betroffen sind, sollten diese im Vorfeld der Stadtratsentscheidung die Chance der Kenntnisnahme und Stellungnahme erhalten. Gebührenkalkulationen entstehen regelmäßig aus Sicht der städtischen Unternehmen und ihrer haushalterischen Logik.

Die Sichtweise sowie exemplarische Kalkulationen einzelner Betroffener oder ihrer Interessenvertretungen fördert die Transparenz und Akzeptanz kommunalpolitischer Entscheidungen, aber auch ihre ehrliche Folgenabschätzung. Verwaltungsvorlagen zu Satzungen sollten zukünftig mit der Bitte um Stellungnahme einem festzulegenden Personenkreis zugestellt werden. Die eingegangenen Stellungnahmen sollten den Stadträten sinnvoll aufbereitet zur ersten Lesung der Vorlage in den Ausschüssen zur Verfügung stehen. Belange der Praktikabilität und Verwaltungskosten sowie des Datenschutzes müssen bei der Erarbeitung des Verfahrensvorschlags Berücksichtigung finden.

Status:

Der Antrag ruht aktuell in der Version Neufassung NF-03 und wird vorerst nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt