Mehrbelastung der LWB durch die CO2-Abgabe

Anfrage:

Die zum 1. Januar 2021 neu eingeführte CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas soll künftig zur Hälfte vom Vermieter getragen werden. In diesen Zusammenhang fragen wir an:

 

  1. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB jährlich durch die
    hälftige Übernahme auf Basis des aktuellen Abgabensatzes entstehen?
  2. Welche zusätzlichen Kosten werden der LWB auf Basis der
    beabsichtigten Erhöhung der CO2 Abgabe in den Folgejahren jeweils jährlich
    bis 2025 entstehen.
  3. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die LWB die Mehrbelastung
    auszugleichen?
  4. Sind Mieterhöhungen in diesem Zusammenhang ausgeschlossen?

Antwort:

Zur Frage 1 & 2:

Die LWB geht im Rahmen der nationalen CO2-Bepreisung derzeit von einer 50%igen Umlage der Kosten auf die Mieter/-innen innerhalb der Betriebskostenabrechnung aus. Die Frage der Verteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter ist aktuell jedoch noch immer nicht abschließend durch den Gesetzgeber geregelt.

Für das Gesamtjahr 2021 werden bei der LWB für die hälftige Übernahme der Kosten rd. 330.000 Euro eingeplant. Für die kommenden Jahre können aufgrund der unsteten Rahmenbedingungen noch keine Aussagen getroffen werden.

Zur Frage 3:

Die LWB hat Maßnahmen zur sukzessiven Senkung des CO2-Aufkommens der LWB-Bestände erarbeitet, die fortlaufend fortgeschrieben werden. Die LWB verweist dazu auf den ersten Klimabericht des Unternehmens von 2020. Die Höhe der CO2-Abgabe ist auch abhängig von den Umsetzungserfolgen dieser Maßnahmen. Für die Realisierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen sollen Fördermittelprogramme in Anspruch genommen werden.

Zur Frage 4:

Erhöhungen der Nettokaltmieten zur Kompensation des ggf. von der LWB zu tragenden Kostenanteils sind nicht vorgesehen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm

Ausrufung Klimanotstand: Sofortmaßnahmenprogramm (VI-A-07961-DS-10) Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin den Grünen sehr dankbar dafür, dass sie Veränderungen in ihren Anträgen vorgenommen haben und auch Prüfaufträge formuliert haben. Ich glaube, wir sind im Zieö gar nicht so weit auseinander, dass wir in puncto Klimaschutz auch hier in der Stadt einiges erreichen müssen und dass wir auch Maßnahmen ergreifen müssen. Aber wir beschließen heute nicht das Klimaprogramm der Stadt Leipzig, sondern wir beschließen Sofortmaßnahmen. Ich glaube, dass das auch den Dissens irgendwo erklärt, weil wir nicht über eine langfristige Klimastrategie entscheiden. Da hätten viele Dinge, die Sie ursprünglich als Antrag gestellt haben, auch in der zeitlichen Perspektive ihre Berechtigung. Es geht um ein Sofortmaßnahmenprogramm, und da muss man Dinge anders abwägen, zum Beispiel bei der dezentralen Energieversorgung.
Es ist richtig, dass man Alternativen zur Verfügung hat wie Photovoltaik – Frau Kraft, Sie hatten das angesprochen –, aber zu sagen: Überall dort, wo wir das dezentral nicht erreichen können, ersetzen wir es eben durch Ökostrom, ist Augenwischerei. Dadurch, dass wir Ökostrom einsetzen, wird der Strom nicht ökologischer oder grüner, und es wird nicht weniger CO2 emittiert. Die Produktion bleibt ja zumindest kurzfristig konstant. Was passiert, wenn Sie bei den Stadtwerken mehr Ökostrom einkaufen? – Der Ökostromanteil im Basistarif sinkt. Mehr passiert dabei nicht. Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Dann macht es eben Sinn, solche Maßnahmen zu prüfen und zu überlegen, wie man sinnvoll auch dezentral klimaneutral Strom produzieren kann. CO2-Vermeidung ist wichtig. Wasserstoff kann einen Beitrag leisten in der Zukunft. Deswegen hat das in der längerfristigen Perspektive durchaus eine größere Berechtigung als in einem Sofortmaßnahmenprogramm. Deswegen macht der Prüfauftrag hier Sinn.
Ich bin Herrn Zenker sehr dankbar, dass er auf die anderen Maßnahmen hingewiesen hat, die wir ergreifen, die wir auf der Tagesordnung haben. Das ist auch das Thema Mobilitätsstrategie. Sie haben gesagt: Na ja, die Dinge, die hier drinstecken, sind im Einzelfall vielleicht gar nicht so teuer. Dem, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich widersprechen, denn die Frage ist: Wer zahlt es denn am Ende? – Bei der Mobilitätsstrategie, wenn wir über neue Schienenstraßen in der Stadt Leipzig reden, dann zahlen wir es als Stadt Leipzig oder wir als Stadt Leipzig über unsere Tochtergesellschaft LVV. Dann sind es unsere Investitionen.
Wenn wir aber Vorgaben für neue Baugebiete machen, dann kostet uns die Vorgabe erst einmal nichts. Aber sie muss natürlich bezahlt werden von den Investoren in den Baugebieten, die natürlich diese Investitionen an ihre Mieter weiterreichen. Das heißt, natürlich bezahlt das jemand, die Mieterinnen und Mieter, die in den Baugebieten wohnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben vor einer Woche zwei Förderprogramme beschlossen: Förderprogramme zur Mietsenkung für große Wohnungen und Förderprogramme zur Mietsenkungen von Anfangsmieten, weil man offensichtlich hier im Stadtrat der Auffassung ist, dass das Mietniveau in Leipzig zu hoch ist. Dass man angesichts dieser Tatsache dann einfach mal in einem Sofortmaßnahmenprogramm Dinge vorschreibt, die sich drastisch auf den Wohnungsmarkt auswirken, nämlich in Form von höheren Mieten, ist für mich nicht nachvollziehbar, weil man beide Dinge im Auge behalten muss. Deswegen gehören eben solche Entscheidungen in ein mittel- und langfristiges Programm, damit man auch sehen kann, wie man diese Dinge sozialverträglich umsetzen kann, und eben nicht in einem Sofortmaßnahmenprogramm.
Ich denke, dass wir insgesamt mit den Verwaltungsstandpunkten in der Synopse eine gute Grundlage für die jetzige Abstimmung haben. Wir sind, wie gesagt, inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Jetzt kommt es auf die Perspektive an. Ich denke, dass wir mit dem Beschluss heute nämlich die Grundlage für den Klimaschutz in Leipzig für die nächsten Jahre schaffen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln (VII-A-01195) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es beim Thema Umweltbibliothek nur um einen sinnvollen Ort zur Verwaltung der dort vorhandenen Bestände ginge, wäre die Antwort relativ leicht und wir wären sehr schnell beim Änderungsantrag der CD, nämlich, die Bestände der Stadtbibliothek zu integrieren.
Bei der Umweltbibliothek geht es aber um mehr. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt, deswegen brauche ich das nicht alles zu wiederholen.
Die Bibliothek als solches, der Ort ist aufgrund seiner Verbindung mit der Geschichte der Umweltbewegung in der ehemaligen DDR erhaltenswert. Das ist auch der Grund, warum wir als Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen, auch wenn wir das schweren Herzens tun; Herr Geisler und Herr Neuhaus haben das Thema Fördermittel bzw. die Diskussion in den Ausschüssen dargestellt. Eigentlich brauchen wir eine andere Art von Förderung, eine andere Art von Unterstützung der Stadt zum Erhalt der Umweltbibliothek. Wir sehen es deswegen quasi auch als einmalige Zahlung an, die wir in diesem Jahr leisten, um einen Schwebezustand zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Antragsteller das ähnlich sehen, weil sie ich ihrem Punkt 3 von der Verwaltung genau bis zum dritten Quartal, was ja bald ist – nach der Sommerpause noch vier Wochen –, im September, eben einen Vorschlag haben möchten, wie das tragfähig organisiert wird. Projektförderung ist dafür der falsche Weg. Wir brauchen ein anderes Konzept. In der Erwartung, dass dieses andere Konzept zum Ende des dritten Quartals vorliegt, stimmen wir einmalig dem Antrag und einmalig auch eben der entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu, aber danach muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)