Datenschutz-Folgeabschätzungen der durch die Stadt Leipzig betriebenen Videokameras

Anfrage:

Die Stadtverwaltung teilte mit, die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung für bestehende vor dem 25.05.2018 in Betrieb genommene Videoüberwachungen erst nach Inkrafttreten der DSGVO festzustellen und die Erarbeitung in den gegebenen Fällen bis 25.05.2021 nachzuholen. Sie bekam dazu auch mit Beschluss des Antrags VII-A-00544-NF-02 den Auftrag, die Ratsversammlung über die Ergebnisse im Nachgang zu informieren.

1. Wurden die versäumten Feststellungen und ggf. zu erarbeitenden Datenschutz-Folgeabschätzungen inzwischen nachgeholt?

2. Wann und wie wird die Ratsversammlung über die Ergebnisse informiert?Die Stadtverwaltung teilte auch mit, die Kenntnis über die Existenz von durch die Stadt Leipzig betriebenen Videoüberwachungen über Abfragen bei den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben einzuholen.

3. Konnte die Stadtverwaltung inzwischen einen Ablauf entwickeln, der sicherstellt, dass sie zu jeder Zeit in vollem Umfang Kenntnis trägt und aussagefähig über die eigenen Videoüberwachungen ist?

4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass es keine sich in Betrieb durch die Stadt Leipzig befindlichen Videoüberwachungen gibt, die über die Abfrage nicht zurückgemeldet wurden.

 

Antwort:

Aus der Ratsversammlung am 24.06.2021

Bürgermeister Hörning: “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf die Frage der Freibeuter-Fraktion zu Datenschutz-Folgeabschätzungen sehr gerne Antworten.

Zu Frage 1: Für gegenständliche Videoüberwachung besteht mit Ausnahme der vom Eigenbetrieb Städtisches Klinikum St. Georg im Bereich des Klinikums für Forensische Psychiatrie durchgeführten Videoüberwachung voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren wird vom Eigenbetrieb St. Georg durchgeführt und vom Datenschutzbeauftragten der St.-Georg Unternehmensgruppe begleitet.

Notwendige Schritte sind veranlasst. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist noch nicht abgeschlossen. Hierzu ist der Datenschutzbeauftragte der Stadt Leipzig auch mit dem Datenschutzbeauftragten des St. Georg entsprechend in Abstimmung.

 Bei einer vom Gewandhaus zu Leipzig im Kassenbereich betriebenen Kamera ist nach Überprüfung der Gefahrenprognose und Anpassung des Überwachungsbereichs in Hinblick auf die möglicherweise betroffenen Bediensteten keine Datenschutz-Folgeabschätzung erforderlich. Das sind die zwei Einsatzbereiche, wo aus Sicht der Stadtverwaltung eine entsprechende Datenschutz-Folgeabschätzung geboten ist.

Zu Frage 2: Die Information der Ratsversammlung erfolgt voraussichtlich im 3. Quartal 2021.

Zu den Fragen 3 und 4: Innerhalb der Stadt Leipzig wird die Verantwortung für die Rechte und Ordnungsmäßigkeit von Videoüberwachungen von den Organisationseinheiten wahrgenommen, die diese im Rahmen ihrer fachlichen
Aufgaben durchführen. Notwendige Beteiligungen, die Führung und Bereitstellung von Verfahrensdokumentation und Sicherheitskonzepten sowie deren Überprüfung sind in der Stadtverwaltung durch Dienstanweisung geregelt.

Über die Beteiligung des behördlichen Datenschutzbeauftragten wird auch die Aufnahme von Kameras im öffentlich zugänglichen Raum in den Themenstadtplan gewährleistet. In Hinblick auf die Vollständigkeit der bfrage war auch Fehlanzeige zu melden.”

Oberbürgermeister Jung: “Vielen Dank, Herr Hörning. – Herr Köhler.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Das hätte Sie wahrscheinlich auch gewundert, wenn ich keine Nachfrage gehabt hätte. Im ersten Teil ihrer Antwort benutzten Sie das Wort „voraussichtlich“ in Bezug darauf, dass das nicht erforderlich sei. Sie hatten gesagt, eine Datenschutz-Folgeabschätzung sei „voraussichtlich nicht erforderlich“. “

Bürgermeister Hörning: “Nein, es besteht voraussichtlich kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Person. Deshalb ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung für das seit Einführung ohne wesentliche Änderung des Verfahrens beziehungsweise der äußeren Umstände und damit verbundene Risiken fortgeführte Bestandsverfahren nicht notwendig und wird im St. Georg durchgeführt.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Nein, ich meinte jetzt generell. Ich verstehe es jetzt so: Die Kameras der Stadt Leipzig, die die Stadt Leipzig selbst betreibt, sind geprüft, und es besteht kein Bedarf an einer Datenschutz-Folgeabschätzung, außer den beiden genannten Kameras, die sie jetzt genannt haben.”

Bürgermeister Hörning: “So ist das mit dem Datenschutzbeauftragten entsprechend aufgearbeitet worden, ja.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Okay. Es war ja ein Teil des Antrages, dass sich praktisch die Stadt Leipzig zuarbeiten lässt, wo überall Kameras sind. Denn damals konnte – Frau Dubrau war es noch – man keine Auskunft geben, wo es
überhaupt welche gibt. Und das liegt jetzt auch vor?”

Bürgermeister Hörning: “Davon gehe ich aus. Das habe ich Ihnen geantwortet. In Verantwortung des behördlichen Datenschutzbeauftragten werden diese Kameras, die im öffentlich zugänglichen Raum eingerichtet sind, in den Themenstadtplan aufgenommen. Das war der Beschluss, und das wird auch so gemacht.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Aber es kann jetzt auch jemand sagen, wo überall Kameras sind? Das war ja ein Teil unseres Antrages, was damals nicht beantwortet werden könnte. Damals hieß es ja: Wir wissen es einfach nicht.”

Bürgermeister Hörning: “Nein, das kann der behördliche Datenschutzbeauftragte per interner Weisung mitteilen. An den können Sie sich wenden. Ich denke, der wird Sie dann darauf hinweisen, dass die im Themenstadtplan vermerkt sind. Und dann können Sie sich das gemeinsam anschauen.”

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Alles klar, dann schauen wir uns das an. Danke schön.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfrage im Allris

Datenschutz und Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum

Anfrage:

Anlässlich der Ausführungen der Bürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November 2019 zur Kenntlichmachung von Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum im Themenstadtplan fragen wir an:

  1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?
  2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras
    • die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
      und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von
      dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,
    • die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der
      Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,
    • die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der
      betroffenen Personen (…) und
    • die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen,
      einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch
      die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis
      dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den
      Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und
      sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,
    • im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?
  3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Antwort:

1. Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?

Die Entscheidung über die Aufstellung von Videokameras obliegt den Dezernaten, Ämtern und Eigenbetrieben, die im Rahmen ihrer Aufgaben oder in Ausübung des Hausrechts personenbezogene Daten verarbeiten. Bei verwaltungsgenutzten Liegenschaften wird grundsätzlich das Amt für Gebäudemanagement einbezogen, insbesondere bei Video­überwachungen, die in Wahrnehmung des Hausrechts erfolgen.

2. Wem liegen im Zusammenhang mit den durch die Stadt Leipzig im öffentlichen Raum aufgestellten Kameras

a) die systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge und der Zwecke der Verarbeitung, gegebenenfalls einschließlich der von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen,

b) die Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck,

c) die Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (…) und

d) die zur Bewältigung der Risiken geplanten Abhilfemaßnahmen, einschließlich Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und der Nachweis dafür erbracht wird, dass diese Verordnung eingehalten wird, wobei den Rechten und berechtigten Interessen der betroffenen Personen und sonstiger Betroffener Rechnung getragen wird,

im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung vor?

Die Dokumentation von Videoüberwachungen ist Aufgabe der Dezernate, Ämter und Eigenbetriebe, die im Rahmen Ihrer Aufgaben oder in Wahrnehmung des Hausrechts Videoüberwachungen durchführen.

Für Videoüberwachungen wurde noch keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Soweit im Rahmen der Überprüfung von bestehender Verfahren die Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung festgestellt wird, wird entsprechend der Orientierungshilfe des Bayrischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Datenschutz-Folgenabschätz­ung verfahren und die Datenschutz-Folgenabschätzung bis zum 25. Mai 2021 nachgeholt.

Obligatorisch ist diese bei der systematischen umfangreichen Überwachung öffentlich zu­gänglicher Bereiche (Art. 35 Abs. 3 Buchst. c DSGVO). Gemäß Erwägungsgrund 91 zur Datenschutzgrundverordnung stellt der Gesetzgeber auf eine „weiträumige Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, insbesondere mittels optoelektronischer Vorrichtungen“ ab. Daneben können auch andere Umstände, die zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen führen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Nicht jede Videoüberwachung erfordert daher eine Datenschutz-Folgenabschätzung.

3. Ist der Datenschutzbeauftragte in die Datenschutz-Folgenabschätzung involviert?

Die Durchführung erforderlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen ist den zuständigen Dezernaten und Ämtern übertragen. Der Datenschutzbeauftragten und das Informations­sicherheitsmanagmentteam sind gem. Nr. 3.2.1 Dienstanweisung Informationssicherheit und Datenschutz (DA Nr. 18/2019) zu beteiligen.

Anfrage im Allris

Antwort im Allris

Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung

Anfrage:

Der Stadtrat hat auf Initiative der Fraktion Freibeuter am 20.06.2018 beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, alle Standorte von durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum zum 1. Januar 2018 in den Themenstadtplan auf www.leipzig.de zu übernehmen.

Der Beschlussvorschlag übernahm den Verwaltungsstandpunkt, in dessen Begründung vermerkt wurde, dass das Lokalisieren der kommunalen Überwachungsanlagen und die Veröffentlichung der Standorte und ggf. Speicherdauer bereits mit der Beantwortung der Anfrage VI-F-03985 erfolgt ist. Eine Datengrundlage ist somit vorhanden.

Wir fragen hierzu an:

  1. Wann werden die durch die Kommune unterhaltenen Kameras im öffentlichen Raum in den Themenstadtplan übernommen?
  2. Welche Hinderungsgründe verursachten die Verzögerung der Übernahme?
  3. Hat es zwischenzeitlich Veränderungen bezogen auf die Antwort VI-F-03985-AW-01 gegeben? Werden diese bei der Übernahme mit eingepflegt?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

Es geht um den Sachstand zur Ergänzung des Themenstadtplans um Standorte der Videoüberwachung. Das ist eine schwierige Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung, also zwischen dem Ordnungsamt und dem Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Die haben das Thema untersucht und sich zur Realisierung dieses Themas, Kamerastandorte im öffentlichen Raum in den Plan eintragen zu können, soweit verständigt, dass zukünftig alle Informationen von Kameras, die in den öffentlichen Raum strahlen, zur Verfügung gestellt und eingetragen werden sollen.
Bisher gibt es da sehr wenige Rückmeldungen an das AGB, die das halt rein praktisch macht. Insofern war die sinnvolle Bearbeitung bisher noch nicht möglich. Gegenüber der ersten Anfrage, die dazu stattgefunden hat, ist jetzt eine zweite Anfrage auf dem Weg, weil die Daten, die benötigt werden, um diese Standorte einzutragen, doch sehr viel weitreichender sind; mit genauer Lage, Blickrichtung, und all dem, was dazu gehört. Aus den Antworten, die jetzt kommen, ist hoffentlich ersichtlich, wie das dann tatsächlich ist, und das Amt für Geoinformation beabsichtigt deshalb folgende Arbeitsweise.

Zu erstens:

In Abstimmung mit den Ämtern ist zunächst zu klären, wie im Zusammenhang mit der Darstellung von Kamerastandorten der Begriff „öffentlicher Raum“ definiert ist. Das ist nicht immer ganz eindeutig. So sollen zum Beispiel Kameras, die Hofbereiche öffentlicher Gebäude – wie das neue Rathaus – überblicken, nicht aufgeführt werden, da es sich hier um das Hausrecht handelt und es kein öffentliches Grundstück bzw. Straßenland ist.

Zweitens:

Des Weiteren ist zu definieren, was unter die Kategorie „durch die Kommune unterhaltene Kameras“ fällt, also insbesondere, welche Kamerastandorte, die durch die Eigenbetriebe oder städtischen Gesellschaften allein mit Einsicht auf die eigene Liegenschaft unterhalten werden. Auch hier dürfte in vielen Fällen kein öffentlicher Raum vorliegen.

Zu Punkt drei:

Nach Klärung der vorstehenden Sachverhalte werden die Ämter und gegebenenfalls die Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften durch das AGB mit einer Fristsetzung noch einmal gebeten werden, ihre Daten zu Kamerastandorten im öffentlichen Raum bzw. eine entsprechende Fehlmeldung zu übergeben. Die Anfrage ist dann so gestaltet, dass endgültig ersichtlich ist, ob und wie entsprechende Standorte gemeldet werden müssen. Durch die Aufforderung, auch Fehlmeldungen abzugeben, kann gewährleistet werden, dass die Informationen vollständig sind.

Viertens:

Sobald die Umfrageergebnisse ausgewertet sind, wird eine technische Umsetzung zeitnah erfolgen, das heißt dann etwa in einem Zeitraum von vier Wochen.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Ich kann durchaus nachvollziehen, dass man im Einzelfall Definitionsschwierigkeiten bezüglich des „öffentlichen Raumes“ und ähnlichen Dingen hat. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, angesichts der Tatsache, dass es ja nicht um Kameras von irgendwelchen fremden Dritten, sondern um Kameras von der Stadt oder solchen, die von der Stadt betrieben werden; da muss ich jetzt zur Kenntnis nehmen, dass es in anderthalb Jahren nicht gelingt, verwaltungsintern von den betroffenen Bildstellen eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, um diesen Beschluss umzusetzen. Das heißt also, es gibt Dienststellen, die einfach nicht antworten. Ich weiß nicht, wie ich mir das in der Verwaltung vorstellen sein. Man macht offensichtlich eine Anfrage, und das interessiert jemanden nicht. Wie muss ich mir das vorstellen? Sie haben sicherlich zeitnah nach dem Beschluss herumgefragt. Fehlmeldungen gibt es nicht. Wie muss ich mir ein Verwaltungshandeln zur Beschaffung der verwaltungsinternen Informationen vorstellen?

Bürgermeisterin Dubrau:
Es ist eine Anfrage erfolgt, es gab auch eine Fehlmeldung. Es gab auch einige Meldungen, die aber an vielen Stellen so unpräzise waren, dass sie nicht verwendbar sind. Insofern gab es jetzt erst einmal gemeinsam mit den entsprechend zuständigen Ämtern eine Diskussion und nun das Verfahren, was ich Ihnen dargestellt habe.
N.N.:
Ich möchte die Frage einmal etwas anders formulieren. Es geht hier in der Frage um Kameras, die im öffentlichen Raum – der ja eigentlich eindeutig definiert ist – aufzeichnen. Ein Hof ist kein öffentlicher Raum. Ein Eigenbetriebsgelände ist auch kein öffentlicher Raum. Es geht um Kameras, die aufzeichnen und speichern, was sich hier in der Stadt bewegt. Es kann mir doch keiner erzählen, dass es nach den heutigen Datenschutzgrundsätzen keinen Plan gibt, wo solche Kameras hängen.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es gibt einen solchen Plan nicht. Und es gibt eine ganze Menge Orte, die wie ein öffentlicher Raum aussehen, aber letztendlich kein öffentlicher Raum sind, wie beispielsweise der Bereich vom Dienstboteneingang, um jetzt einmal ein Beispiel zu benennen. Das ist ein privates Grundstück.
Stadtrat Morlok (Freibeuter):
Gibt es verwaltungsinterne Regelungen hinsichtlich des Anbringens von Kameras im öffentlichen Raum? Wer ist dazu befugt? Wer muss sich mit wem abstimmen? Kann jeder die anbringen, wie er lustig ist oder gibt es da Regelungen? Wenn es solche Regelungen gibt, muss doch auch klar sein, wer das darf und wer letztendlich, wenn die Regeln eingehalten werden, die Informationen über die Kameras haben müsste.
Bürgermeisterin Dubrau:
Es geht nicht um diejenigen, die im öffentlichen Raum sind – das ist uns bekannt -, sondern um diejenigen, die sich in Randbereichen befinden, aber den öffentlichen Raum bestrahlen. Das ist das Thema.

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): “Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre”

Kretschmer fordert nichts anderes als tiefe Eingriffe in die Privatsphäre

Pressemitteilung:

Vor dem Hintergrund der Forderung des designierten sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer nach Gesichts- und Kennzeichenerkennung durch Überwachungskameras äußert sich René Hobusch, FDP-Stadtrat in Leipzig:

“Mal losgelöst vom Bild-Zitat kann man es drehen und wenden, wie man will. Michael Kretschmer will technische Möglichkeiten zur anlasslosen Überwachung und zum Profiling nutzen. Da werden Menschen mit bestimmten Merkmalen unter Verdacht gestellt, wenn andere Merkmale offenbar nicht dazu passen.”

“Das lässt tief in die Gedankenwelt eines sicherheitspolitischen Hardliners und designierten Ministerpräsidenten des Freistaates blicken”,

so Hobusch weiter, der auch die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat anführt.