Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434 “Überplanmäßige Aufwendungen nach § 78 SächsGemO in Anlehnung an § 79 Absatz 1 SächsGemO für die Kinder- und Jugendförderung und Zuschüsse für Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt”

Anfrage zur Vorlage VI-DS-05434

Anfrage:

In der Ratsversammlung im Februar 2018 wurde mit der Vorlage VI-DS-05434 in Beschlusspunkt 2 unter anderem beschlossen: „Um Angebote bei Vereinen und Verbänden an die Entwicklungen von Bevölkerungszahlen und Tarifsteigerungen anpassen zu können, sollen im Jahr 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € im Rahmen der Förderung freier Träger eingesetzt werden. Davon sollen im Jahr 2018 im Sozialamt 235.000 € und im Gesundheitsamt 15.000 € zusätzlich bereitgestellt werden.”

Darüber hinaus: „Im Sozialamt sollen mit den 235.000 € zum einen in Höhe von 65.000 € höhere Personalaufwendungen bei freien Trägern finanziert werden, um eine weitere teilweise Angleichung an den Tarif im Öffentlichen Dienst zu erreichen. Zum anderen sollen in ausgewählten Fördererbereichen bedarfsgerechte Angebote bei freien Trägern mit 170.000 € weiterentwickelt werden. Dabei geht es zum einen um Angebote offener Seniorenarbeit und zum anderen um Angebote der Wohnungsnotfallhilfe.”

In diesem Zusammenhang fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben ist und damit die Intention der Antragsteller eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?
  2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?
  3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TvöD,

b) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c) für die Wohnungsnotfallhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Ist es richtig, dass freien Trägern die Auflage erteilt wurde, das aufgrund oben genannter Vorlage auszureichende Geld für die Tarifanpassung als Einmalzahlung an die Mitarbeiter weiterzugeben und damit die Intention der Antragsteller, eine Angleichung in der Gehaltsstruktur freier Träger an den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst zu erreichen konterkariert wird?

Die o.g. Auflage bezieht sich auf den Beschluss der Ratsversammlung zum Haushaltsplan 2017/2018 (vgl. VI-HP-04254; „Sozialarbeit stärken“), wonach die Zuwendungen des Sozialamtes für Vereine und Verbände in 2017 und 2018 um je 100.000 Euro erhöht wurden. Für die Verwendung dieser Mittel wurde im Jahr 2017 ein Verteilungsvorschlag erarbeitet und im Januar 2018 endabgestimmt. Die Träger konnten somit erst Anfang des Jahres 2018 über die Verwendung der zusätzlichen Mittel aus dem Jahr 2017 informiert werden. Da eine rückwirkende Tarifanpassung für das Jahr 2017 nicht umsetzbar war, wurden die Träger aufgefordert, die zusätzlichen Gelder (100.000 Euro für 2017) als Einmalzahlung für diejenigen Mitarbeiter zu verwenden, die in den durch das Sozialamt geförderten Projekten im Jahr 2017 beschäftigt waren.

Eine Angleichung der Gehaltsstrukturen der freien Träger an den TVöD kann ab dem Jahr 2018 erfolgen. Die für 2018 zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel (100.000 Euro gemäß Beschluss VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zuzüglich 65 TEUR gemäß Beschluss VI-DS-05434 „Zuschüsse Vereine und Verbände im Sozial- und Gesundheitsamt) sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausge-reicht werden und können für Tarifanpassungen verwendet werden.

2. Ist es richtig, dass mindestens ein freier Träger die Zuwendung des Geldes mit der Begründung abgelehnt hat, dass Einmalzahlungen nicht dazu geeignet sind, nachhaltig die Problematik der untertariflichen Bezahlung zu lösen?

Ein Träger hat die Zuwendung mit der Begründung abgelehnt, dass einzelne (durch das Sozialamt geförderte) Mitarbeiter gegenüber allen anderen Mitarbeitern des Trägers nicht finanziell besser gestellt werden können. Ein weiterer Träger kann aufgrund seiner Tarifgebundenheit nur für einen Teil seiner Mitarbeiter eine Einmalzahlung ausreichen und schöpft deshalb die ihm zur Verfügung stehende Einmalzahlung nicht aus. Die zitierte Begründung ist nicht bekannt.

3. Sind bereits Gelder aufgrund des o.a. Beschlusses ausgereicht worden? Wenn ja, in welcher Höhe jeweils

a.) für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD

b.) für die Angebote der offenen Seniorenarbeit,

c.) für die Wohnungslosenhilfe

und an wie viele Träger jeweils?

Mit o.g. Vorlage (VI-DS-05434) wurden Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich des Sozialamtes (235.000 Euro) und des Gesundheitsamtes (15.000 Euro) beschlossen. Die Mittel wurden noch nicht an die Träger ausgereicht.

zu a) Für die Angleichung der Personalaufwendungen an den TVöD sollen aus o.g. Beschluss im Bereich des Sozialamtes insgesamt 65.000 Euro verwendet werden. Die Gelder sollen – sobald die überarbeiteten Finanzierungspläne der Träger vorliegen – noch im II. Quartal 2018 ausgezahlt werden. Es wird der gleiche Verteilmechanismus wie für die im Rahmen des Beschlusses VI-HP-04254 „Sozialarbeit stärken“ zur Verfügung gestellten Mittel angewandt.

Durch das Gesundheitsamt wird ein Betrag von insgesamt 15.000 Euro für die Aufstockung der Zuwendungen an 8 Vereine, insbesondere zur Anpassung derer Personalkosten verwendet. An 2 Vereine wurden die Bescheide bereits erteilt, bei 6 Vereinen befinden sich die Bescheide in Vorbereitung, da zunächst die Kosten- und Finanzierungspläne der Vereine anzupassen waren.

zu b) Für die Weiterentwicklung der Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Grundlage hierfür bildet das Konzept offene Seniorenarbeit, das sich derzeit in Abstimmung mit den Trägern befindet. Im Vorgriff auf die im Rahmen des Konzeptes vorgesehenen Maßnahmen wurden bereits erste Gespräche mit Trägern geführt. Zielstellung ist es, die verfügbaren Mittel noch im Jahr 2018 auszureichen.

zu c) Für die Angebote der Wohnungslosenhilfe sollen aus o.g. Beschluss insgesamt 50.000 Euro verwendet werden. Das Konzept Wohnungslosenhilfe wird derzeit überarbeitet. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen dazu dienen, die sich aus der Fortschreibung des Konzeptes abzuleitenden Maßnahmen finanziell zu untersetzen und ggf. einzelne Maßnahmen noch vor der nächsten Winterperiode umzusetzen.

Antwort im Allris