Transparenz Informationsfreiheit

Die Stadt Leipzig hat sich per Ratsbeschluss am 12. Dezember 2012 eine Informationsfreiheitssatzung (IfS) gegeben. Sie hat sich damit zu Transparenz von Verwaltung und Stadtpolitik gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt verpflichtet. Reicht das?

Ich meine, gerade in der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 haben wir gesehen, dass es oft politischen Drucks bedarf um Verwaltungshandeln – selbst gegenüber dem Stadtrat – transparent zu machen. Die Fraktion Freibeuter beantragte die Einsichtnahme in Arbeitsanweisungen des Ordnungsamtes, die das Vorgehen mit verkehrswidrig parkenden Fahrzeugen zum Gegenstand haben. Die Einsichtnahme wurde den Stadträten zunächst verwehrt.

Was aber, wenn Bürgerinnen und Bürger Transparenz wollen? Einige Menschen beschweren sich, nicht nur bei unserer Fraktion, dass ihnen der Zugang zu Informationen erschwert oder verweigert wird. Deshalb: Eine Satzung allein reicht nicht, die Informationsfreiheit muss auch gelebt werden!

In der Sommerpause werde ich mich mit diesem Thema beschäftigen. Für Anregungen, Kritiken, aber auch für ein „ich bin zufrieden mit der Transparenz“ bin ich dankbar. Einen schönen Sommer allen Leipzigerinnen und Leipzigern!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 31. Juli 2021

Matzke (FDP): “Gefährdet Reform des Befristungsrechts die Existenz des KEE?” / Köhler (Piraten): “Faire Arbeitsverträge statt sachgrundloser Befristungen bei der Stadt Leipzig!”

In einem Referentenentwurf vom 14. April 2021 plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Reform des allgemeinen Befristungsrechts, geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Danach sollen u.a. sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate andauern dürfen. Innerhalb dieser Zeit soll nur noch eine Verlängerung zulässig sein.

In der Ratsversammlung am 21. Juli 2021 wird der Oberbürgermeister eine entsprechende Anfrage der Fraktion Freibeuter nach den Auswirkungen der beabsichtigten Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf die Stadtverwaltung, die kommunalen Unternehmen der Stadt Leipzig und der Eigenbetriebe sowie etwaige Risiken erläutern.

Insbesondere beim Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig/Engelsdorf (KEE) befürchtet Stadtrat Sascha Matzke (FDP), Mitglied für die Freibeuter im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Engelsdorf, erhebliche Auswirkungen: “Aus dem öffentlichen Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 des KEE geht hervor, dass die Personalfluktuation ein Risiko beim KEE darstellt. Danach sind jene Mitarbeiter, die andere bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen sollen, selbst befristet beschäftigt. Man sieht durch die Befristung von Arbeitsverträgen sogar die Umsetzung der Ziele der Stadt Leipzig in der Beschäftigungspolitik erschwert. Daher könnten weitere Einschränkungen des Befristungsrechts den KEE in seiner Existenz gefährden.”

Vor diesem Hintergrund verweist der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter, Thomas Köhler (Piraten), auf den Antrag seiner Fraktion im Verfahren, der Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, dem Stadtrat im IV. Quartal 2021 Maßnahmen vorzulegen, mit denen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben, die sachgrundlos befristet angestellt sind, ohne Einschränkung der Aufgaben der entsprechenden Betriebe, Abteilungen oder Projekte, entfristet werden können.

“Mit umfangreichen Änderungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wären sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverhältnissen stark eingeschränkt. Ein Grund mehr bei der Stadt Leipzig endgültig auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeber steht im Wettbewerb um Fachkräfte und engagierte Mitarbeiter. Nur mit fairen Arbeitsverträgen bei der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben ist sie attraktiv auf dem Arbeitsmarkt. Trotz eines klaren Auftrags durch den Stadtrat bereits mit dem Beschluss des Antrags VI-A-05918 vom 23. Januar 2019 zeigt der Blick ins städtische Stellenportal, dass der Oberbürgermeister seither nicht von sachgrundlosen Befristungen absieht”, stellt Piraten-Stadtrat Thomas Köhler fest.

In welchem Umfang Arbeitsverträge von Mitarbeitern der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig tatsächlich noch sachgrundlos befristet abgeschlossen werden und wie oft diese Befristungen verlängert werden können, soll der Oberbürgermeister entsprechend des Antrags der Freibeuter dem Stadtrat im III. Quartal 2021 außerdem berichten.

Den Risiko- und Chancenbericht im Lagebericht des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 des KEE” finden Sie unter: https://kee-leipzig.de/wp-content/uploads/2021/05/KEE_Bericht-2020_elektronische-Kopie_Kennwort.pdf

Köhler (Piraten): “Mehr benutzerfreundliche Bedarfsampeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!”

Mit einem Antrag schlägt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vor, die Bedarfsampeln in der Stadt Leipzig hinsichtlich der Dauer der Grünphase und der Wartezeit bis zur Grünphase für Fuß- und Radverkehr zu überprüfen.

Bedarfsampeln mit Anforderungsschalter sollen dem Fuß- und Radverkehr eine sichere Querung von Straßen gewähren und dabei den Verkehrsfluss nur bei Bedarf unterbrechen. “Wer eine Bedarfsampel bedient, begehrt eine zeitnahe Querung der Straße. Unnötige Wartezeiten nötigen zu Fuß Gehende und Radfahrende zu Rotlichtverstößen. Im Sinne der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs gilt es Wartezeiten auf die Grünphase zu verkürzen”, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten).

Köhler macht darüber hinaus deutlich, dass nicht nur Wartezeiten auf die Grünphase problematisch sind. “Auch zu kurze Grünphasen für Fuß- und Radverkehr stellen insbesondere für Kinder und Senioren eine Gefahr dar. Sie schaffen oft nicht, rechtzeitig die gegenüberliegende Straßenseite zu erreichen”, so Piraten-Stadtrat Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Köhler führt u.a. die Bedarfsampeln in der Ratzelstraße, Höhe LVB-Haltestelle Ratzelbogen, der Zschocherschen Straße, Haltestelle Henriettenstraße, die Wundtstraße, zwischen Mahlmannstr. und Karl-Tauchnitz-Str. sowie die Lützner Straße, kurz nach der Einmündung der Odermann- bzw. Josephstraße, an.

In der Ratsversammlung am 23. Juni 2021 wird der Antrag in die Gremien des Stadtrates verwiesen.

Digitale Schule nach Corona

Als 2019 der längst überfällige Digitalpakt Schule, die Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur, beschlossen wurde, dachte noch niemand an Corona, Lockdown und Distanzunterricht.

Die Pandemie hat uns die Defizite der Digitalisierung im Bildungssystem vor Augen geführt. Die Hoffnung vieler Eltern und LehrerInnen, dass sich nach der Pandemie das Thema Distanzunterricht, also der Unterricht über Videokonferenzen, erledigt hat, ist verständlich. Meiner Meinung nach werden hier aber Chancen verkannt. Längst bestehende Probleme, wie Unterrichtsausfall bei längeren Erkrankungen von SchülerInnen, wären mit digitalen Mitteln zumindest teilweise lösbar.

Eine digitale Präsenz der SchülerInnen im Unterricht, in ihrer Klasse, würde zum einen den Lernrückstand verringern. Zum anderen hielten diese aber auch den Kontakt zu ihrem Klassenverband aufrecht. Dazu ist ein Konzept für einen hybriden Unterricht erforderlich.

Die Effekte, die für die Inklusion von SchülerInnen mit Behinderungen entstehen, sind ebenso vorhersehbar. Ich meine, wir sollten das angehen. Die geschaffenen technischen Möglichkeiten im Sinne der Kinder weiter ausbauen.

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 5. Juni 2021

Köhler (Piraten): “Hybrider Unterricht in Leipzig: Lernrückstände minimieren, Kontakt zum Klassenverband aufrecht erhalten”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, ein Konzept für die Durchführung des hybriden Unterrichts und dessen Verstetigung in allen Schulformen zu erarbeiten. Hybrider Unterricht, die Teilnahme von SchülerInnen in teils körperlicher, teils digitaler Präsenz ist aus Sicht der Fraktion Freibeuter möglich, jedoch gegenwärtig weitgehend noch nicht durchführbar.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Corona-Pandemie hat uns die Defizite, aber auch die Chancen der Digitalisierung im Bildungssystem aufgezeigt. Der Digitalpakt Schule gibt uns die Werkzeuge in die Hand, um nun die Chancen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Wir wünschen uns eine wegweisende Initiative von Leipzig ausgehend.”

Das Vorliegen eines triftigen Grundes soll die Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht per Videotechnik sein: “Für SchülerInnen, die durch Krankheit an der Unterrichtsteilnahme verhindert sind, oder SchülerInnen mit Behinderungen, deren stetige Teilnahme am (körperlichen) Präsenzunterricht nicht möglich ist, bietet der hybride Unterricht in digitaler Präsenz eine Möglichkeit, Lernrückstände zu minimieren und den Kontakt zum Klassenverband aufrecht zu erhalten”, begründet Köhler, der seine Fraktion im Fachausschuss Jugend, Schule und Demokratie vertritt, den Antrag seiner Fraktion.

Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Schule. Die Ausstattung der Unterrichtsräume fällt in die Zuständigkeit der Stadt Leipzig. Die einheitliche Bereitstellung von Konferenzsoftware bis hin zur Weiterbildung und Befähigung von LehrerInnen und der Bereitstellung von digitalen Lehrmitteln berührt die Regelungskompetenz des Freistaates Sachsen. “Trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten Lösungen zu finden, muss für unsere Kinder endlich Priorität haben. Geht nicht, gibt es jetzt nicht mehr”, mahnt Köhler.

Tempo 30 als Regel

Der Stadtrat hat am 24. März 2021 einen Modellversuch für „Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit“ beschlossen. Einige StadträtInnen und auch einige JournalistInnen sehen das Ende der „automobilen Freiheit“ und einen Zusammenbruch des Autoverkehrs in Leipzig voraus. Stimmt das so oder was bedeutet Regelgeschwindigkeit wirklich?

Der Beschluss bedeutet, dass wir den Verkehrsraum neu bewerten. Statt zu fragen, unter welchen Bedingungen eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße angeordnet werden kann, steht jetzt die Frage „Welche Straßen sind, unter welchen Kriterien, für eine höhere Geschwindigkeit als 30 km/h geeignet“. Diese Straßen werden dann für die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten, also 50 km/h, 60 km/h oder auch höher, freigegeben und ausgeschildert.

Herausforderungen gibt es natürlich für den ÖPNV, Taktungen und Fahrpläne müssen angepasst werden. Auch die Ampelschaltungen bedürfen einer Anpassung. Was es am Ende bringt, wird die wissenschaftliche Begleitung des Modells zeigen.

Bei Fragen oder Anregungen kontaktieren Sie uns gern per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de!

 

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. April 2021

Köhler (Piraten): “Transparente Masken: Den Kleinsten freie Sicht auf Mimik ermöglichen!”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt zu prüfen, ErzieherInnen, SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen in Einrichtungen der Stadt Leipzig und der freien Träger auf Wunsch transparente Schutzmasken mit FFP2-Standard zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus soll der Oberbürgermeister sich auch beim Freistaat Sachsen für den Einsatz transparenter Schutzmasken mit FFP2-Standard LehrerInnen an Grundschulen und Förderschulen einsetzen.

Dazu äußert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freibeuter im Leipziger Stadtrat Thomas Köhler (Piraten): “Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung wird voraussichtlich noch längere Zeit anhalten. Gerade im Bereich der frühkindlichen und sonderpädagogischen Bildung und Betreuung ist jedoch das Erkennen von Mimik für die soziale Interaktion mit den Kindern wichtig. Daher wird oft auf das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske verzichtet. Dies ist pädagogisch nachvollziehbar, jedoch epidemiologisch bedenklich.”

“Es werden inzwischen transparente Mund-Nase-Bedeckungen mit FFP2-Standard am Markt angeboten. Diese Masken sind zwar in der Anschaffung zunächst teurer als konventionelle FFP2-Masken. Die transparenten Masken sind jedoch waschbar und daher wiederverwendbar. Lediglich der Filter muss regelmäßig gewechselt werden. Somit ist diese Maskenart mittelfristig sogar kostengünstiger. Durch eine zentrale Beschaffung durch die Stadt Leipzig sind weitere Mengenrabatte zu erwarten”, verweist Köhler, für die Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Soziales, Gesundheit und Vielfalt, auf die Vorteile der Beschaffung.

Der Antrag VII-A-02439 “Beschaffung von transparenten Schutzmasken mit FFP2-Standard für ErzieherInnen in Kitas sowie für SchulsozialarbeiterInnen und SchulbegleiterInnen” wird in der Ratsversammlung am 24. Februar 2021 in die Gremien des Stadtrates zur Beratung verwiesen.

Grünau – lebenswert oder weg?

Wer den Sozialbericht 2020 der Stadt Leipzig liest, der stößt  spätestens auf Seite 51 (von 141) auf den so genannten  „Segregationsindex“. Dieser drückt, einfach gesagt, die Verteilung von  Armut in den einzelnen Stadtbezirken aus. So weit so schlecht.

Eine  der Varianten für eine Lösung des Problems wäre der Umzug von armen Familien in „reiche“ Stadtbezirke um das Verhältnis auszugleichen. Das  soll mit dem Bau von Sozialwohnungen in eben jenen Gebieten erreicht  werden. Allerdings stellt sich die Frage: „Wollen die GrünauerInnen  wirklich umziehen?“

Man wohnt in Grünau nicht nur wegen der geringen  Mieten, Grünau ist auch ein lebenswerter Stadtteil mit viel Grün, Schule, Kindertagesstätten, Spielplätzen und Einkaufsmöglichkeiten. Was fehlt sind Arbeitsplätze  vor Ort und zugegebenermaßen auch einige Kultureinrichtungen. Es gibt  gute Akteure der Jugendhilfe, der Seniorenarbeit und andere  Einrichtungen. Eine Aufwertung des Stadtteils, der ein Stadtteil der  kurzen Wege sein könnte, ist dringend erforderlich.

Dafür braucht es  politischen Willen und Engagement der EinwohnerInnen. Also packen wir  es an!

Thomas Köhler, stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 13. Februar 2021

Abschleppen 3. Runde

Der Stadtrat Leipzig beschloss auf Antrag der Freibeuter am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters am 7. Oktober 2020 erneut, dass Falschparker in Leipzig, z.B. auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, „zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren“ abgeschleppt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat dagegen erneut Widerspruch eingelegt und die Landesdirektion Sachsen hat diesen bestätigt. Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in solchen Situationen und nicht nur wir sehen die Durchsetzung des § 12 (3) StVO zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an. Wir bringen daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 einen Antrag ein, der den Oberbürgermeister auffordert, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Stadtrat trotzt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters beim Abschleppen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 erneut für den Antrag der Fraktion Freibeuter, das Abschleppen verkehrsgefährdend parkender Fahrzeuge stärker als bisher in Betracht zu ziehen. Der Stadtrat widersetzt sich damit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Teil des Beschlusses in der Ratsversammlung am 16. September 2020.

Thomas Köhler begrüßt die Hartnäckigkeit des Stadtrates, das Anliegen der Fraktion Freibeuter weiter zu verfolgen: “Unermüdlich treten wir für die Verkehrssicherheit in unserer Stadt ein. Kreuzungsbereiche, Radwege oder Haltestellen sind nicht ohne Grund Parkverbotsflächen. Dort parkende Fahrzeuge gefährden besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Autofahrer. Bedauerlicherweise führte für den Oberbürgermeister kein Weg hin zu einer Lösung.”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „In Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Sollte nunmehr der Oberbürgermeister dem Beschluss der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 in der Neufassung des Antrags erneut widersprechen, wird sich die Landesdirektion Sachsen mit dem Sachverhalt befassen müssen.