Großtagespflege in Leipzig ermöglichen

Kita

Amtsblatt:

Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich. In manchen Bundesländern ist die Großtagespflege als eine Form der Kindertagespflege gar nicht vorgesehen. So auch in Sachsen. Grund genug für uns, einen Antrag zu stellen, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass die Großtagespflege auch vom Freistaat gesetzlich geregelt wird.

Nach unserer Auffassung bietet nämlich die Großtagespflege ein paar herausragende Vorteile und könnte damit als Bindeglied zwischen der herkömmlichen Tagespflege und den Kitas die Kinderbetreuung in Leipzig komplettieren. Einen Vorteil möchten wir an dieser Stelle ganz besonders hervorheben. So gibt es in Leipzig kaum Betriebs-Kitas. Mit den entsprechenden Kooperationsvereinbarungen mit Großtagespflegeeinrichtungen könnten jedoch sogar kleinere und mittlere Betriebe eine maßgeschneiderte Kinderbetreuung für ihre Mitarbeiter anbieten, ein nicht zu vernachlässigender Vorteil bei der Suche nach gut ausgebildeten Fachkräften.  Kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an info@freibeuterfraktion.de.

Naomi-Pia Witte, Stadträtin

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 10. März 2018