Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen

Klare Grenzen für Silvesterfeuerwerk – Vorrang für Gesundheit, Natur und Sicherheit durchsetzen (VII-A-00865-NF-03) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen in der Form, wie er jetzt hier zur Abstimmung vorliegt, ist wieder einmal ein Paradebeispiel der Grünen-Verbotspolitik, der Grünen-Gängelung der Gesellschaft, indem man den Menschen alles vorschreiben will, was sie zu tun und zu lassen haben, weil es ja die Gutmenschen und Besserwisser gibt, die besser wissen, was für alle gut und richtig ist.

Auch hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es sinnvoll, den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen und mal zum Beispiel eine Analogie aus dem Nachbarschaftsrecht zu nehmen: Wenn eine Familie in einem Wohnhaus jede Woche eine Grillpartie auf dem Balkon feiert, der Grill an ist und die entsprechenden Gerüche verströmen, was jede Woche regelmäßig stattfindet, wird man zum Ergebnis kommen, dass dies nicht angemessen und nicht erlaubt ist. Das urteilen die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland auch so. Wenn aber gelegentlich auf dem Balkon oder im Garten gegrillt wird, ist es sicherlich angemessen und erlaubt und gehört auch zu den Bestandteilen unserer Gesellschaft.

Wenn man jede Woche in der Wohnung eine laute Party feiert und die Nachbarschaft bis nachts um 3 Uhr mit lauter Musik traktiert, ist es wahrscheinlich unangemessen und auch verboten und wird auch von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland verboten. Wenn man aber einmal im Jahr eine Geburtstagsfeier hat – und man hat eben einmal im Jahr Geburtstag –, es dann etwas lauter wird, man auf die Nachbarn zugeht, das auch noch vorher ankündigt, dass es so ist, und sie vielleicht auch noch einlädt zur Geburtstagsfeier, dann hat man ein vernünftiges Miteinander in der Gesellschaft und das Problem ist gelöst.

Genau dasselbe haben wir hier auch beim Thema Feuerwerk. Wenn wir jede Woche Silvester hätten, wäre es mit Sicherheit nicht angemessen, jede Woche laut zu feiern. Es wäre wahrscheinlich auch jeden Monat nicht angemessen. Aber dass es einmal im Jahr für einen Zeitraum von drei Stunden etwas lauter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, das beeinträchtigt niemanden in seiner Lebensweise, und das ist dann eben von denen, die sich einmal im Jahr in diesen drei Stunden gestört fühlen, auch zu akzeptieren, weil gesellschaftliches Zusammenleben eben nur so funktioniert, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und auch mal bereit sind, dem anderen etwas zu erlauben, was man vielleicht selbst persönlich nicht so gut findet oder was einen persönlich einschränkt. Das ist das Wesen des Umgangs miteinander.
Wenn man dann hergeht – auch wenn das die Stadt Dresden vielleicht so handhaben mag – und es pro Ortsteil und pro Monat auf ein Feuerwerk beschränkt, dann müssen wir ja konsequenterweise ein Antragsverfahren haben, weil ja geregelt werden muss, welches das gute Feuerwerk ist, das in dem Ortsteil in diesem Monat stattfinden darf, und welches das böse Feuerwerk ist, das eben verboten werden muss, weil nur ein Feuerwerk pro Monat im Ortsteil erlaubt sein wird. Dann werden wir sehr bald von der Verwaltung eine Ortsteilfeuerwerk-Durchführungsgenehmigungsverordnung bekommen, die genau regelt, nach welchen Kriterien abgewogen werden muss, wenn pro Ortsteil mehrere Feuerwerke angemeldet sind. Wenn Sie Pech haben, kommt der böse Nachbar her und beantragt mal für das ganze Jahr durch an seinem Grundstück jeden Monat ein Feuerwerk. Dann ist das genehmigt, das heißt also, wenn es einmal genehmigt ist, haben alle anderen Pech gehabt, weil die Genehmigung für das eine Feuerwerk schon erteilt ist. Wir kennen das von Demonstrationen auf bestimmten Plätzen von bestimmten Gruppierungen, wo das auch so gemacht worden ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns zurückkommen zum gesunden Menschenverstand, zur gegenseitigen Rücksichtnahme in einer Gesellschaft, dann lösen wir auch das Problem mit dem Feuerwerk.

Aus unserer Sicht ist der Verwaltungsstandpunkt in diesem Falle zielführend. Wir bitten Sie, diesem Verwaltungsstandpunkt zuzustimmen. – Vielen Dank.”

 

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Herr Kumbernuß, mir ist sehr wohl bekannt, dass Feuerwerk bzw. Feuerwerkskörper nicht nur dann abgebrannt werden, wenn es erlaubt ist, sondern dass sie auch illegal abgebrannt werden, wenn es nicht erlaubt ist. Es ist in unserer Gesellschaft so, dass die einen Menschen sich an Regeln halten und die anderen Menschen eben nicht. Die Frage ist aber: Was ist die Konsequenz des Regelverstoßes der wenigen? Etwas für alle zu verbieten?

Wenn Sie unter der Woche in Leipzig in der Innenstadt durch die Fußgängerzone gehen, werden Sie feststellen, dass es Menschen gibt, die von ihrem Rad nicht absteigen, sondern auf dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren. Das haben Sie bestimmt auch schon bemerkt, wenn Sie in Leipzig durch die Fußgängerzone gehen. Ich komme deswegen nicht auf die Idee, Radfahren zu verbieten, weil irgendjemand illegal mit dem Fahrrad durch die Fußgängerzone fahren könnte. Das ist eben genau das Wesen unserer Gesellschaft. Wir müssen eben aushalten, dass es Menschen gibt, die sich nicht an Regeln halten, dann müssen wir das verfolgen und gegebenenfalls auch sanktionieren, es aber nicht für die Allgemeinheit verbieten. Denken Sie mal darüber nach, wohin wir in unserer Gesellschaft kämen, wenn wir etwas, was von wenigen missbraucht wird, immer für alle verbieten würden. In einer solchen Gesellschaft möchte ich nicht leben.”

 

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Ich möchte es hier ganz unemotional machen und vor allem von dieser ganzen Verbotsgeschichte wegkommen.
Ich selbst betrachte die Feuerwerke in der heutigen Zeit ein bisschen als Seuche – nicht nur das Silvesterfeuerwerk, von dem wir reden, was hier in dem Antrag leider vermischt wurde mit unterjährigen Feuerwerken, sondern generell. Es wird immer eine Gelegenheit gesucht, um zu knallen, und es wird immer eine Gelegenheit gefunden – ob das nun die Hochzeit ist, ob das nun Schulanfang ist, was weiß ich, Abiturfeier oder Ähnliches.
Die zweite Sache ist: Das, was mich stört am Silvesterfeuerwerk ist nicht einmal die Lärmbelästigung, sondern, wenn ich Neujahr früh hinausgehe, dass unsere Kollegen von der Stadtreinigung damit beschäftigt sind, Tonnen von Müll zu entsorgen, wenn sie es schaffen. Wir haben gerade beschlossen: Strafen für Zigarettenkippen. Genauso könnten wir sagen: Okay, wer sein Silvesterfeuerwerk draußen liegen lässt, muss Strafe zahlen.
Ich möchte unabhängig davon – ich kann nicht allen Punkten dieses Antrages folgen – hier punktweise Abstimmung beantragen. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln

Umweltbibliothek sichern und weiterentwickeln (VII-A-01195) Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es beim Thema Umweltbibliothek nur um einen sinnvollen Ort zur Verwaltung der dort vorhandenen Bestände ginge, wäre die Antwort relativ leicht und wir wären sehr schnell beim Änderungsantrag der CD, nämlich, die Bestände der Stadtbibliothek zu integrieren.
Bei der Umweltbibliothek geht es aber um mehr. Meine Vorredner haben das bereits ausgeführt, deswegen brauche ich das nicht alles zu wiederholen.
Die Bibliothek als solches, der Ort ist aufgrund seiner Verbindung mit der Geschichte der Umweltbewegung in der ehemaligen DDR erhaltenswert. Das ist auch der Grund, warum wir als Fraktion dem Antrag der Grünen zustimmen, auch wenn wir das schweren Herzens tun; Herr Geisler und Herr Neuhaus haben das Thema Fördermittel bzw. die Diskussion in den Ausschüssen dargestellt. Eigentlich brauchen wir eine andere Art von Förderung, eine andere Art von Unterstützung der Stadt zum Erhalt der Umweltbibliothek. Wir sehen es deswegen quasi auch als einmalige Zahlung an, die wir in diesem Jahr leisten, um einen Schwebezustand zu überbrücken. Ich hoffe, dass die Antragsteller das ähnlich sehen, weil sie ich ihrem Punkt 3 von der Verwaltung genau bis zum dritten Quartal, was ja bald ist – nach der Sommerpause noch vier Wochen –, im September, eben einen Vorschlag haben möchten, wie das tragfähig organisiert wird. Projektförderung ist dafür der falsche Weg. Wir brauchen ein anderes Konzept. In der Erwartung, dass dieses andere Konzept zum Ende des dritten Quartals vorliegt, stimmen wir einmalig dem Antrag und einmalig auch eben der entsprechenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zu, aber danach muss eine tragfähige Lösung gefunden werden. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Jugendparlament goes Sächsische Gemeindeordnung!”

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter und mit einer Mehrheit des Leipziger Stadtrates in der Ratsversammlung am 08. Juli 2020 wird sich der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, beim Freistaat Sachsen dafür einsetzen, Jugendparlamente im Freistaat in der Sächsischen Gemeindeordnung zu verankern und mit einem Anfragen- und Antragsrecht auszustatten.

Das Jugendparlament spielt gegenwärtig in der Sächsischen Gemeindeordnung keine Rolle. Dazu der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat, Sven Morlok (FDP): “Das Jugendparlament ist die Interessenvertretung junger Menschen. Zur Vertretung seiner Interessen braucht das Jugendparlament das Recht, Anfragen stellen und Anträge einreichen zu können.”

Lediglich das Antragsrecht wird dem Jugendparlament in der Stadt Leipzig gegenwärtig über einen in der Stadt Leipzig gebildeten Jugendbeirat eingeräumt. Beiräte sind laut Sächsischer Gemeindeordnung mit einem Anfragenrecht ausgestattet. “Der Leipziger Stadtrat hat heute mit dem Antrag, das Jugendparlament in der Gemeindeordnung mit den Rechten eines Stadtrates auszustatten, den Oberbürgermeister beauftragt, ein Signal in Richtung Freistaat Sachsen zu senden, die Krücke Jugendbeirat ablegen zu können”, so der Freidemokrat Morlok.

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”

Die Äußerung des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, am 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ist realitätsfern und steht nach Ansicht von FDP-Stadtrat Sven Morlok und Vorsitzendem der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat im Dissenz zum vorliegenden Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig.

“Am Ziel 365-Euro-Ticket festhalten zu wollen, ohne jetzt schon den Grundstein zu legen, zeigt die Realitätsferne des Stadtoberhaupts”, kritisiert Morlok und verweist auf die gegenwärtig fehlende Bereitschaft
des Oberbürgermeisters das Personaldefizit bei der Stadtverwaltung im Bereich Infrastrukturprojekte zeitnah auszugleichen, wie vom zeitweilig beratenden Ausschuss Verkehr und Mobilität gefordert. “Wer kein Geld für Personal zur Planung neuer Schienentrassen bereitstellt, sollte nicht vom 365-Euro-Ticket träumen”, so der Freidemokrat.

Laut Morlok gebe es keine Studie, die einen wesentlichen Zusammenhang zwischen einer Fahrpreissenkung und einem Fahrgastanstieg im ÖPNV belegt. Morlok: “Wenn der Oberbürgermeister eine Studie kennt, die allein die Nachfrage nach Bus und Bahn über einen günstigen Preis steigert, möge er sie nennen.”

Über den von der Stadt Leipzig vorgelegten Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig wird der Leipziger Stadtrat in der Ratsversammlung am 8., 9. bzw. 15. Juli 2020 beschließen.

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig

Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig (VII-Ifo-00312) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 17.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Oberbürgermeister! Wir als Fraktion sind etwas verwundert darüber, dass wir als Stadtrat eine Informationsvorlage zur Untersuchung der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt Leipzig vorgelegt bekommen, und dann aus der Vorlage deutlich wird, wie gering das Problem ist, und wie groß die positiven Effekte sind. Ich werde im Einzelnen noch darauf eingehen.

Man ist trotzdem – obwohl man das in der Untersuchung ja mit viel Geld hat feststellen lassen – der Auffassung, man muss jetzt auf die Landesregierung noch Einfluss nehmen. Das sehen wir mitnichten, denn wenn es hier kein Problem gibt, dann muss man auch auf die Landesregierung keinen Einfluss mehr nehmen. Deswegen beantragen wir die entsprechende Änderung.

In dem Gutachten ist zum Beispiel ausgeführt, dass das Angebot an Ferienwohnungen in Leipzig ein Teil des Wirtschaftsfaktors Tourismus ist. Es ist auch ausgeführt, dass durch die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen neue Beherbergungsangebote entstehen, die zusätzliche touristische Potenziale erschließen. Ferner heißt es in dem Gutachten:

Durch die Vermietung von Ferienwohnungen kann der Leerstand in einzelnen Quartieren verringert werden und neue Investitionsmodelle können positive Impulse schaffen.

Also das ist nicht unsere Meinung, sondern Ihr Gutachten. Und dann heißt es weiter:

Für die Zweckentfremdung von Wohnungen zu gewerblichen Zwecken gibt es ebenfalls positive Argumente. Zusätzlich besteht ein Interesse daran, kleinen Unternehmen eine gute Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

Das sagt das Gutachten über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus. Wir sind daher der Auffassung, dass es keinen Handlungsbedarf in Richtung der Staatsregierung gibt, und wir bitten, unseren Änderungsantrag anzunehmen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete

Zweiter Anlauf: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete (VII-A-00661) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden auf dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen, auch wenn es uns schwerfällt, die Frist, die dort angegeben ist, mitzugehen, weil wir in der Tat meinen, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht. Da ist allerdings nicht der Grund, warum ich mich hier zu Wort melde, sondern die Aussagen des Herrn Ulbrich haben mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden.

Ich war etwas verwundert über diese Aussagen, weil die Fehlerhaftigkeit derselben bereits im Rahmen einer Sitzung des Migrantenbeirats deutlich gemacht worden ist, und deshalb wundere ich mich, dass sie heute wiederholt werden. Es geht eben nicht nur um diejenigen, die in Leipzig leben und gerade ein Asylverfahren durchlaufen, das – wie Sie suggerieren – aus irgendwelchen Gründen noch nicht abgeschlossen ist und eben sehr lange dauert. Es geht auch um die Menschen, die gar kein Asylrecht in Deutschland haben, aber aus anderen Gründen das Land nicht verlassen müssen; aus guten Gründen, weil zum Beispiel in ihrem Land Bürgerkrieg herrscht und sie deshalb ein befristetes Bleiberecht in Deutschland haben. Insofern geht Ihre Argumentation bezüglich der Zeitspanne völlig an der Sache vorbei.

Ich finde es auch ziemlich perfide, das Unvermögen der Stadtverwaltung, rechtzeitig Ausweise für Stadträte auszustellen, in diesem Zusammenhang zu benennen, weil wir ja alle wissen, dass das Ausstellen der elektronischen Gesundheitskarte durch die Krankenversicherung sehr schnell und unbürokratisch erfolgt. Sie suggerieren hier der Öffentlichkeit, das wäre ein langer Zeitraum. Das ist nicht der Fall. Es geht vielmehr sehr schnell und ist ein bewährtes, eingeübtes Verfahren, das auch mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden ist.

Auch perfide finde ich, dass Sie hier so kommen und die alte Regelung des Krankenscheins hier einführen. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen ja gar nicht mehr, was ein solcher Krankenschein war. Sie suggerieren damit, dass das was der Krankenschein war, jetzt das ist, was die Betroffenen tun müssen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Diejenigen, die den Krankenschein noch kenne, wissen, dass mein ein Krankenscheinheft gehabt hat. Das hatte man zu Hause, von seiner Krankenkasse. Und wenn man zum Arzt gehen musste, hat man den Krankenschein genommen, hat ihn ausgefüllt und ist zum Arzt gegangen.

Man musste mitnichten, wie Sie vielleicht unterstellen wollen, zuerst, bevor man zum Arzt gehen konnte, zur Krankenkasse gehen und einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das wäre nämlich die Analogie zu dem, was die Menschen, über wir die gerade reden, jetzt tun müssen. Sie haben nicht einmal ein Scheckheft, das heißt, sie können auch nicht einen Krankenschein ausfüllen und dann zum Arzt gehen, sondern sie müssen bei einem Amt einen Antrag stellen, zum Arzt gehen zu dürfen. Das ist das Problem, und das ist unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde höchst fragwürdig.

Deswegen, liebe Kollegen von der AfD: Wenn Sie argumentieren, bleiben Sie bei der Sache, suggerieren Sie nicht in der Öffentlichkeit Dinge, die nicht den Tatsachen entsprechen.

Wir finden es schade, dass es in Deutschland diese Regelung gibt und würden es begrüßen, wenn wir in Leipzig sehr schnell zu einer anderen Regelung kommen könnten. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen

Änderung der Wahlwerbesatzung – Wahlwerbung im Stadtbild begrenzen (VII-A-00518-NF-02) Einreicher: Fraktion DIE LINKE

Aus der Ratsversammlung am 10.06.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus zeitökonomischen Gründen schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Volger bezüglich der Chancengleichheit an und rede nur noch zu dem Passus im Antrag, wonach der Stadtrat künftig sechs Monate vor einer anstehenden Wahl über die Anzahl der Plakate entscheiden soll.

Ich halte es für höchst problematisch, dass wir als Stadtrat politisch vor einer Wahl entscheiden: vor dieser Wahl so viele Plakate, vor jener Wahl weniger; die Oberbürgermeisterwahl ist nicht so wichtig, da reichen weniger; Kommunalwahl ist wichtig, da müssen es viele sein. – Ich glaube, diese politischen Entscheidungen sollten wir nicht treffen. Deswegen bitte ich Sie herzlich um getrennte Abstimmungen der beiden Punkte im Antrag der LINKEN.

Das Ziel der Reduzierung tragen wir voll und ganz mit. Ich denke aber, wir müssen uns Gedanken darüber machen, ob der Weg zwingend so sein muss, dass man eine Anzahl pro Partei hat. Man kann zum Beispiel auch gewisse Gebiete, Straßenzüge oder Nebenstraßen von der Plakatierung ausschließen. Ich glaube, es gibt unterschiedliche Herangehensweisen. Wie man das erreichen kann. Das sollten wir nicht im Vorhinein schon festlegen. Da warten wir auf den Vorschlag des Oberbürgermeisters. Aber das grundsätzliche Anliegen, nämlich die Reduzierung, halten wir für richtig, deswegen dem ersten Punkt zustimmen, den zweiten Punkt bitte ablehnen.”

(Es gilt das gesprochene Wort)