Thomas Köhler (Piraten): “Zähes Ringen um die Veröffentlichung eines weiteren Gutachtens zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge erfolgreich!”

Im Zusammenhang mit der vom Stadtrat beschlossenen Rücknahme des Widerspruches gegen den Beschluss des Stadtrates zum Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge als bevorzugte Maßnahme beauftragt die Ratsversammlung am 21. Januar 2021 auf Antrag der Fraktion Freibeuter den Oberbürgermeister mit der Veröffentlichung eines weiteren älteren Gutachtens Professor Dr. Müllers als eine Rechtsauffassung, die das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr mit Verweis auf § 12 (3) StVO stützt.

“Nach langem Ringen um die Veröffentlichung des ersten Gutachtens zur Rechtmäßigkeit des Abschleppens verkehrswidrig parkender Fahrzeuge endlich die Zusage des Oberbürgermeisters. Das Gutachten Professor Müllers wird aus dem Giftschrank geholt. Das von Bürgermeister Rosenthal als Arbeits- und Schulungsmaterial beschriebene Gutachten für das Ordnungsamt scheint seine Wirkung bisher verfehlt zu haben. Endlich kann sich die Öffentlichkeit davon selbst ein Bild machen”, so Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, der für die Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima sitzt.

Die Fraktion Freibeuter kündigt zudem einen neuen, rechtskonformen Antrag unter Berücksichtigung des jüngsten Gutachtens von RA Dr. Brüggen an: “Der Wunsch der Mehrheit des Stadtrates, gemeinsam mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten, ist nachdrücklich gegeben. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer”, so Köhler weiter.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache. Ein jüngeres Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses zum „Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen“ des RA Dr. Brüggen empfahl die Rücknahme des Beschlusses wegen Rechtswidrigkeit. Der Empfehlung kam der Stadtrat in der Ratsversammlung am 21. Januar 2021 nach.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum bevorzugten Abschleppen verkehrswidrig parkender Fahrzeuge, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt.

Köhler (Piraten): “Teilerfolg beim Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge: Oberbürgermeister sagt Widerspruch gegen Bescheid der Landesdirektion zu”

Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Zusage des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, im digitalen Meinungsaustausch des Leipziger Stadtrates am Mittwoch, den 16. Dezember 2020, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

Darüber hinaus wird der Oberbürgermeister nach eigener Aussage im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Verwaltungsausschuss ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, welches die Zuständigkeit des Stadtrates prüfen soll, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, abzuschleppen.

Piraten-Stadtrat Thomas Köhler zum Teilerfolg im digitalen Meinungsaustausch: “Die Freibeuter begrüßen die Zusage des Oberbürgermeisters, dem Bescheid der Landesdirektion zu widersprechen und einen Gutachter zu beauftragen. Wir kommen damit dem Ziel der Freibeuter näher, gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung, die alle Verkehrsteilnehmer schützt, zu erarbeiten. Besonders im Fokus stehen für uns die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Köhler als Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatte die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend zu widersprechen. In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates in der Sache.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

Abschleppen 3. Runde

Der Stadtrat Leipzig beschloss auf Antrag der Freibeuter am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters am 7. Oktober 2020 erneut, dass Falschparker in Leipzig, z.B. auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, „zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren“ abgeschleppt werden sollen. Der Oberbürgermeister hat dagegen erneut Widerspruch eingelegt und die Landesdirektion Sachsen hat diesen bestätigt. Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in solchen Situationen und nicht nur wir sehen die Durchsetzung des § 12 (3) StVO zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an. Wir bringen daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 einen Antrag ein, der den Oberbürgermeister auffordert, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – die schwächsten Verkehrsteilnehmer.

Thomas Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender

 

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Dezember 2020

Köhler (Piraten): “Abschleppen verkehrsbehindernd geparkter Fahrzeuge geht in die dritte Runde! Oberbürgermeister soll Bescheid der Landesdirektion widersprechen”

Gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat den Oberbürgermeister zu beauftragen, gegen den Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 17. November 2020 fristwahrend in Widerspruch zu gehen.

In dem Bescheid stellt die Landesdirektion Sachsen die Rechtswidrigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 07. Oktober 2020 fest. Sie verweist auf die fehlende Zuständigkeit des Stadtrates, den Oberbürgermeister zu beauftragen, Falschparker in Leipzig, beispielsweise auf Radwegen oder in Kreuzungsbereichen, zur Vermeidung unmittelbar bevorstehender Gefahren abzuschleppen.

Vorausgegangen waren die Beschlüsse auf Antrag der Freibeuter zum Abschleppen, zunächst in der Ratsversammlung am 16. September 2020 und nach Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss erneut in der Ratsversammlung am 7. Oktober 2020. Der Oberbürgermeister hatte dagegen wiederholt Widerspruch eingelegt. Entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Landesdirektion Sachsen nach zweifachem Widerspruch eines Oberbürgermeisters gegen Stadtratsbeschlüsse prüfend tätig.

“Verschiedene Rechtsauffassungen stützen das Abschleppen in verkehrsbehindernden Situationen im Straßenverkehr. Deshalb sehen wir die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung zum Schutze aller Verkehrsteilnehmer in Leipzig als dringend erforderlich an”, verweist Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) und Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Ordnung und Klima auf § 12 (3) StVO.

Köhler zum weiteren Vorgehen der antragstellenden Fraktionen: “Wir fordern daher auf der Ratsversammlung am 16. Dezember 2020 den Oberbürgermeister auf, gegen den Bescheid der Landesdirektion fristwahrend Widerspruch einzulegen. Die Freibeuter wollen gemeinsam mit einer Mehrheit des Stadtrates, mit der Stadtverwaltung und dem Oberbürgermeister eine rechtskonforme Regelung erarbeiten, die alle Verkehrsteilnehmer schützt. Besonders im Fokus stehen für uns dabei die Schulwegsicherheit, die Sicherheit für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen – eben die schwächsten Verkehrsteilnehmer.”

Köhler (Piraten): “Stadtrat trotzt dem Widerspruch des Oberbürgermeisters beim Abschleppen verkehrsbehindernd parkender Fahrzeuge”

Der Leipziger Stadtrat stimmt in der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 erneut für den Antrag der Fraktion Freibeuter, das Abschleppen verkehrsgefährdend parkender Fahrzeuge stärker als bisher in Betracht zu ziehen. Der Stadtrat widersetzt sich damit dem Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen einen Teil des Beschlusses in der Ratsversammlung am 16. September 2020.

Thomas Köhler begrüßt die Hartnäckigkeit des Stadtrates, das Anliegen der Fraktion Freibeuter weiter zu verfolgen: “Unermüdlich treten wir für die Verkehrssicherheit in unserer Stadt ein. Kreuzungsbereiche, Radwege oder Haltestellen sind nicht ohne Grund Parkverbotsflächen. Dort parkende Fahrzeuge gefährden besonders die schwächsten Verkehrsteilnehmer, Fußgänger und Radfahrer, aber auch andere Autofahrer. Bedauerlicherweise führte für den Oberbürgermeister kein Weg hin zu einer Lösung.”

Der Vertreter der Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung verweist auf Berlin, wo bei verbotswidrigem Parken regelmäßig mit der Anordnung des Umsetzens gerechnet werden muss. Dort heißt es: „In Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte und die in vielen Bereichen begrenzten Möglichkeiten zum Halten und Parken werden Fahrzeuge häufig so abgestellt, dass konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind. Die Überwachungskräfte der bezirklichen Ordnungsämter und die Polizei sind daher verpflichtet, neben den gebotenen Ahndungsmaßnahmen stets zu prüfen, ob diese Fahrzeuge zur Abwehr der Gefahren umgesetzt werden müssen.”

Darüber hinaus wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Sollte nunmehr der Oberbürgermeister dem Beschluss der Ratsversammlung am 07. Oktober 2020 in der Neufassung des Antrags erneut widersprechen, wird sich die Landesdirektion Sachsen mit dem Sachverhalt befassen müssen.

Köhler (Piraten): “Gegen Gefährdung durch Falschparker im fließenden Verkehr – Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus”

Die Forderung der Fraktion Freibeuter nach Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen im fließenden Verkehr wird von der Mehrheit der Ratsversammlung am 16. September 2020 bestätigt. Danach wurde der Oberbürgermeister mit Beschluss des entsprechenden Antrags beauftragt, ein Konzept für die Ertüchtigung des Ordnungsamtes zur strikten Durchsetzung des § 12 StVO, unter besonderer Beachtung des Falschparkens auf Gleisanlagen und an Bushaltestellen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), an Radfahrstreifen, Fußgängerübergängen und sonstigen Gefahrenstellen, zu erarbeiten.

Dazu Piraten-Stadtrat Thomas Köhler, für die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung: “Von im fließenden Verkehr geparkten Fahrzeugen geht eine erhebliche Verkehrsgefährdung für Fußgänger, besonders Kinder und Menschen mit Behinderungen, sowie Radfahrer und Autofahrer aus. Falsch Parken im fließenden Verkehr darf vom Ordnungsamt nicht eher geduldet werden als im ruhenden Verkehr. Hartnäckigkeit im Sinne der Verkehrssicherheit zahlt sich aus.”

Mit Blick auf die Verwaltung, die auch nach Jahren der Begehr der Stadträte den dringenden Handlungsbedarf negiert, das Abschleppen als verhältnismäßiges Mittel sogar ablehnt, zeigt sich Köhler bestärkt durch die Mehrheit des Stadtrates optimistisch: “Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung des Beschlusses und damit die Durchsetzung des geltenden Rechts § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, rechtskonform möglich ist.”

Die Einschätzung Köhlers deckt sich mit den “vier Vorschlägen(n) für einen sicheren Fußverkehr” des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Dort heißt es unter Punkt 4: “Kreuzungsbereiche freihalten, Sichtbeziehungen verbessern. Damit sich Fußverkehr und Kfz-Führende an Kreuzungen besser sehen und in kritischen Situationen entsprechend handeln können, müssen Kreuzungsbereiche konsequent von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Dazu sind Kommunen gefordert, falschparkende Kfz konsequent abzuschleppen*, Poller und Fahrradbügel aufzustellen sowie bauliche Maßnahmen wie vorgezogene Fahrbahnränder zu nutzen.”

Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Falschparker abschleppen!

Wer kennt es nicht, die Durchsage „Wegen eines Falschparkers verkehrt die Linie x über xxx!“? Oder man muss mit dem Fahrrad vom Radweg in den fließenden Autoverkehr ausweichen, weil ein Auto auf dem Radweg parkt.

Das Abbiegen mit dem Auto wird zum Abenteuer, weil ein anderes Auto in der Kreuzung parkt und die Sicht auf die Straße versperrt. Als Fußgänger muss man sich wegen eingeschränkter Sicht beim Überqueren der Straße geradezu auf die Kreuzung herantasten. Gemäß § 12 StVO sind das Verstöße, die geahndet werden können. Bisher meist mit Bußgeldern, was zwar, wenn sie eingetrieben werden können, die Stadtkasse füllt – meist bleiben diese Verstöße aber ohne Folgen für die Verursacher solange nichts passiert.

Die Fraktion Freibeuter bringt im Stadtrat einen Antrag ein, mit dem das Abschleppen dieser Fahrzeuge als das erste Mittel geregelt werden soll. Diese Maßnahme richtet sich nicht gegen die Autofahrer, sie soll für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Ein Knöllchen ist für den Parksünder lästig – ein abgeschlepptes Fahrzeug macht Stress und zieht Kosten nach sich. Die Chancen, dass mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit nachhaltig verbessert wird, stehen gut.

Thomas Köhler, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 23. Mai 2020