Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum

Anfrage:

Im aktuell geltenden STEP Verkehr und öffentlicher Raum wird von  einem Wachstum der Stadt auf lediglich 600.000 Einwohner statt 720.000 Einwohnern gemäß neuerer Prognosen ausgegangen. Auf Basis dessen wird durch eine Veränderung des Modal Splits keine Zunahme des Kfz-Verkehrs erwartet. Vielmehr wird eine Verringerung des Kfz-Verkehrs für möglich gehalten. Damit passt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht mehr zu der tatsächlichen Entwicklung der Stadt. Alle Maßnahmen sind daher im Einzelfall auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen aus dem STEP Verkehr und öffentlicher Raum passen nicht zu der aktuellen Bevölkerungsprognose?
  2. Welche langfristigen Maßnahmen führen zu einer Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit des ÖPNV oder des MIV und können ausgesetzt werden?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeisterin Dubrau:

Zur Frage 1.

Grundsätzlich stellt der STEP Verkehr und öffentlicher Raum auch unter den Bedingungen einer wachsenden Stadt ein zentrales Grundlagendokument für die Verkehrspolitik der Stadt Leipzig dar. Die darin formulierten und 2015 verabschiedeten Ziele, Leitlinien und allgemeinen Grundsätze – hier sind beispielsweise die Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen, die Förderung der stadt- und umweltverträglichen Organisation des Verkehrs sowie die Gestaltung der Verkehrsplanung als öffentlicher Prozess zu nennen – sind gerade im Hinblick auf die aktuelle Bevölkerungsprognose wichtige Prämissen, um ein lebenswertes Leipzig mit einer nachhaltigen Mobilitätskultur unter den Bedingungen des Wachstums zu erhalten.

Eine Abbildung konkreter kurz- und langfristiger Maßnahmen erfolgt im STEP Verkehr und öffentlicher Raum nicht. Es werden lediglich entsprechende Handlungsfelder für eine stadtverträgliche Mobilität dargestellt. Insofern sind im STEP Verkehr und öffentlicher Raum keine Maßnahmen verankert, die nicht mit der aktuellen Verkehrsprognose vereinbar sind. Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Verkehrsentwicklungsplanung um einen fortlaufenden Prozess handelt, gilt es von Zeit zu Zeit zu überprüfen, inwiefern die verfolgten Ziele mit den vorliegenden Planwerken tatsächlich erreicht wurden und an welcher Stelle es gegebenenfalls Überprüfungen und Anpassungen bedarf.

Deshalb sowie im Zusammenhang mit der vorliegenden Bevölkerungsprognose hat sich die Stadt Leipzig genau dieser Thematik angenommen und mit dem Szenarienprozess und der Entwicklung einer Mobilitätsstrategie 2030 im Rahmen des Monitorings die Frage gestellt, in welchen Szenarien sich die Mobilität insgesamt in Leipzig zukünftig gestalten lässt, um ein lebenswertes Leipzig in Bewegung zu halten und weiterzuentwickeln. Im Ergebnis der Szenarienentwicklung liegen sechs Szenarien vor, die derzeit mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. In einem nächsten Schritt gilt es ein für Leipzig passendes Szenario ab- und dem Stadtrat zuzuleiten.

Darüber hinaus wurde die aktuelle Bevölkerungsprognose, die im STEP Verkehr und öffentlicher Raum noch nicht enthalten sein konnte, auch im Fachkonzept „Nachhaltige Mobilität“ im INSEK „Leipzig 2030“ sowie im neuen Luftreinhalteplan verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Planwerke und deren Umsetzung während ihrer Laufzeit der Modifizierung – als Reaktion auf neue Bedingungen – unterliegen, ohne dass das Ganze total fortzuschreiben ist.

Zur Frage 2.

Bezüglich der Thematik Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Geschwindigkeit von ÖPNV und MIV führen, wird auf den Verwaltungsstandpunkt 05114 zur Aussetzung von Maßnahmen nach STEP Verkehr und öffentlicher Raum aus 2014 verwiesen. Darin wird unter anderem aufgezeigt, dass nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, dass aus Verkehrssicherheitsgründen auch solche erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, die sich gegebenenfalls verkehrsgeschwindigkeitsverringernd auf einzelne oder mehrere Verkehrsarten auswirken können.