Köhler (Piraten): “Fraktion stellt klar: Kommunale Abschleppflotte absurd!”

Die Fraktion Freibeuter stellt klar, dass die Diskussion um eine kommunale Abschleppflotte in der Stadt Leipzig zu unrecht geführt werde. Die Fraktion Freibeuter hat zu keinem Zeitpunkt die Anschaffung einer kommunalen Abschleppflotte gefordert!

Der Verweis auf die Berliner Verkehrsbetriebe und auf die Stadt Stuttgart war ausschließlich zur Illustration der Wichtigkeit, die andere Städte dem Thema Verkehrsbehinderung beimessen, gedacht. Die unterstellte Zuordnung einer Abschleppflotte zu den Leipziger Verkehrsbetrieben ist darüber hinaus absurd, deren Zuständigkeit entfiele lediglich auf die Freihaltung der Gleisanlagen, wenn das rechtlich überhaupt möglich ist. Es geht der Fraktion jedoch u.a. auch um auf Radwegen abgestellte Fahrzeuge.

Thomas Köhler, Stadtrat der Piratenpartei und für die Fraktion Freibeuter Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung, stellt klar:

„Das Ziel unseres Antrags ist die Durchsetzung des geltenden Rechts, also des § 12 StVO, unzulässiges Halten und Parken, und die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine kommunale Abschleppflotte. Die Diskussion über eine solche ist dem Grundgedanken des Freibeuter-Antrags abträglich.”

“Der Aufbau eines städtischen Abschleppdienstes ist für die Fraktion Freibeuter allein schon aus finanziellen und personellen Gründen nicht das Ziel. Hier entstünde, abgesehen von den Kosten der Anschaffung und Unterhaltung der Fahrzeuge, ein Fachkräftebedarf der kommunal nicht realisierbar ist. Entgegen der landläufigen Meinung, dass die moderne Abschlepptechnik entscheidend ist, sind die Fachkräfte der ausschlaggebende Faktor, ob das Be- und Entladen der falsch geparkten Fahrzeuge schadenfrei durchgeführt wird. Wir haben in Leipzig mehrere Abschlepp- und Bergungsunternehmen, die auch jetzt schon für das Ordnungsamt tätig sind. Hier ist eine Abstimmung mit eben diesen Unternehmen erforderlich”, so Köhler weiter, der 15 Jahre als Kraftfahrer und später als Betriebsleiter im Abschlepp- und Bergungsdienst in Leipzig und Bremen tätig war.

Anbei der Antrag der Fraktion Freibeuter “Abschleppen von verkehrsbehindernd geparkten Kraftfahrzeugen” (VII-A-00898). Die Beschlussfassung des Antrags ist für die Ratsversammlung am 16. September 2020 vorgesehen.

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung

Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig – Rahmenplan zur Umsetzung (VII-DS-00547-NF-01) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 15.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Dubrau! Ich versuche jetzt einmal den Spagat mit dem Ausschussvorsitz und dem Fraktionsvorsitz. Ich hoffe, es gelingt in den fünf Minuten.
Ich möchte mich zunächst persönlich bei Ihnen, Herr Oberbürgermeister, herzlich bedanken, weil wir als Ausschuss den Rahmenplan in einem Stadium zur Diskussion erhalten haben, als er teilweise noch nicht einmal Ihre Dienstberatung passiert hatte. Das ist ein sehr großer Vertrauensvorschuss. Das hat es letztlich aber auch ermöglicht, gemeinsam diesen guten Austauschprozess zu haben. Der Austauschprozess war nur möglich, weil wir diesen intensiv mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt durchführen konnten. Deswegen auch einen herzlichen Dank an Herrn Kana, dem Amtsleiter, und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen runden die Diskussion im Ausschuss geführt haben. Das war eine sehr sachgerechte Diskussion. Viele Punkte sind in einem sehr früheren Verfahren von der Verwaltung bereits übernommen worden. Das sieht man jetzt in der Historie gar nicht mehr, wie hier die Zusammenarbeit beispielhaft funktionier hat.
Es war aber auch der Stadtrat gewesen, es war auch der Ausschuss gewesen, der damals, als es im Rahmen des Szenarienprozesses darum ging, worauf man sich in der Stadt verständigen kann. Die Leitplanken gesetzt hat. Ohne den einstimmigen Beschluss des Stadtrats mit der Beauftragung, einen solchen Zeit- und Maßnahmenplan bis Ende 2019 vorzulegen – das war nicht Gegenstand der Mobilitätsszenarien gewesen –, hätten wir wahrscheinlich diesen Rahmenplan bis heute nicht. Das zeigt, wie wichtig es ist, als Stadtrat auch mal Termine zu setzen.
Wir waren uns auch in der Auffassung einig, dass, wenn Defizite vorhanden sind im Bereich Personal und Planung, diese auszugleichen sind. Wir haben klar vor Augen, dass nicht jedes Investitionsprojekt unter Umständen in dem Zeitraum realisiert werden kann, wie wir es mal angedacht haben – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Wir wissen aber auch, dass wir erhebliche Defizite gerade im Bereich der Planung haben und dass Planung überwacht und vorbereitet werden muss und dass es deswegen auch entsprechendes Personal braucht.
Ich sage mal ein bisschen allgemein, Herr Oberbürgermeister: Wenn ein Oberbürgermeister in einer Vorlage ein Personal- und Planungsdefizit eingesteht, dann kann ein Kommunalparlament gar nicht anders, als das zu fordern, dass dieses Defizit ausgeglichen wird. Ich denke, dafür haben Sie Verständnis. Sicherlich kann man über die Zeitpunkte reden – das hatten wir ja auch angeboten –, aber wir haben dazu von Ihnen leider nichts gehört. Darin stehen jetzt Jahreszahlen. Ich glaube, der Ausschuss hängt sicherlich nicht an der einzelnen Jahreszahl, sondern man könnte sich darüber verständigen. Aber von Ihnen ist nichts gekommen, sodass wir uns auch über diese Jahreszahlen nicht verständigen konnten. Vorschläge von Ihnen haben wir dazu nicht gehört.
Für uns ist wichtig gewesen, dass wir nicht nur Pläne beschließen, sondern dass wir uns auch über wichtige Maßnahmen verständigen – nicht über die Realisierung. Ob wir die Punkte, die wir im Beschlusspunkt 10 vorschlagen, umsetzen werden, wissen wir heute noch nicht. Aber um die Grundlage für eine Entscheidung zu haben, ob wir sie umsetzen wollen oder ob wir sie nicht umsetzen wollen, brauchen wir Planungen, und die müssen auf den Tisch. Deswegen haben wir diesen Punkt als Änderungsantrag gestellt.
Lassen Sie mich jetzt als Vorsitzender der Fraktion Freibeuter noch sagen: Wir haben mit diesem Änderungsantrag einen Kompromiss gefunden. Sicherlich findet sich nicht jede Fraktion mit jedem Punkt dort wieder. Für uns ist aber wichtig, dass wir Verkehrsinfrastruktur ideologiefrei betrachten. Wir haben eine Situation, in der uns in vielen Bereichen Planungen fehlen. Jetzt im Vorfeld einzelne Dinge auszuschließen oder herauszustreichen, macht zu einem so frühen Zeitpunkt keinen Sinn. Wenn wir einzelne Maßnahmen jetzt prüfen und planen, heißt das noch lange nicht, dass wir sie auch umsetzen und dass ich oder meine Familie letztlich einer Umsetzung zustimmen würde, weil wir dafür erst die entsprechenden planerischen Grundlagen benötigen. Ohne diese Grundlagen ist eine sachgerechte Entscheidung nicht zu treffen.
Mein Appell – das 365-Euro-Ticket steht irgendwo immer im Raum –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wenn wir das Thema Klimaschutz ernst nehmen, wenn wir also CO2-Vermeidung auch im motorisierten Individualverkehr in der Stadt Leipzig erreichen wollen, dann schaffen wir das dadurch, indem wir Menschen einen Anreiz geben, vom MIV auf den ÖPNV umzusteigen. Alle uns vorliegenden Untersuchungen zeigen: Das geht am besten durch ein gutes Angebot. Ein gutes Angebot erfordert Investitionen in neue Schienenstraßen, in neue Fahrzeuge. Ein gutes Angebot kostet uns richtig viel Geld. Lassen Sie uns die knappen Finanzmittel, die knappen Ressourcen darauf konzentrieren, dass wir dieses gute Angebot schaffen können, und führen wir nicht ideologische Diskussionen um Fahrpreissubventionierungen. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Ein Duschbus für Leipzig

Ein Duschbus für Leipzig (VII-A-01027) Einreicher: Fraktion Freibeuter

Aus der Fortsetzung der Ratsversammlung am 09.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Sauberkeit und Hygiene sind nicht nur ein Menschenrecht, sondern sie sind auch für das Selbstbewusstsein und das Wohlgefühl, also für die Würde des Menschen wichtig. Auch in unserer Stadt gibt es Menschen, die wohnungslos sind und für die eine tägliche Dusche, ja, sogar das tägliche Waschen keine Selbstverständlichkeit ist. Nicht alle diese wohnungslosen Menschen können oder wollen eine Einrichtung aufsuchen, in der sie diesem grundlegenden Bedürfnis nachkommen können. Das hat verschiedene Gründe, über die ich hier nicht spekulieren möchte. Eine Bewertung steht mir da auch gar nicht zu.
In der Stadt Hamburg betreibt seit längerer Zeit die Initiative GoBanyo einen Duschbus für wohnungslose Menschen. In den ersten zwei Monaten nach der Inbetriebnahme nutzten diesen etwa 1.000 Menschen. Statistisch gesehen hat also jeder obdachlose Mensch in Hamburg diesen Duschbus einmal genutzt.
Die Freibeuter wollen nun dieses Projekt in Leipzig einführen, allerdings eine Fahrzeuggröße kleiner, da diese kleinere Einrichtung flexibler einsetzbar ist, wie aus einer ersten Auswertung der Hamburger Kollegen, mit denen wir in Kontakt stehen, hervorgeht.
Vielleicht finden sich auch noch der eine oder der andere oder die eine oder andere Friseurin oder Barbierin, die im Sinne der Bewegung „Barber Angels“ das Angebot komplett machen. Das geht aber über den Antrag hinaus. Geben wir also den wohnungslosen Menschen ein kleines Stück Menschenwürde zurück, obwohl mir natürlich eine Wohnung für diese lieber wäre.
Wir freuen uns über den zustimmenden Verwaltungsstandpunkt, den wir übernehmen – allerdings in der Hoffnung, dass ein Prüfergebnis noch in diesem Jahr möglich ist, konkret vor dem Wintereinbruch. Wir bitten um Ihre Zustimmung.

(Es gilt das gesprochene Wort)

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule

Kapazitätserweiterung Apollonia-von-Wiedebach-Schule (Präzisierung VI-DS-05899-NF-21 Sammelplanungs- und Baubeschluss sowie VII-DS-00425-NF-01 Ausstattung und Folgekosten) (VII-DS-01031) Einreicher: Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): “Ich mach das jetzt kurz von der Seitenlinie. Herr Zenker sagte es schon, das Risiko der späten Rede: Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste!
Der Vorlage „Erweiterungsneubau Apollonia-von-Wiedebach-Schule“ werden wir, wenn auch etwas widerstrebend, zustimmen. Wir benötigen dringend den Erweiterungsbau. Für mich ist auch das Andocken in der Mitte des Bestandsgebäudes eine gelungene Lösung, die verhindert, dass im Bestandsgebäude Unterrichtsräume in größerer Zahl wegfallen.
Der Kubus allerdings, der in den Schulhof gestellt wird, überzeugt mich von seiner architektonischen Wirkung nicht wirklich. Hier wurde die Ästhetik der durchaus guten Funktionalität geopfert. Es sind meiner Meinung nach Lösungen vorstellbar, die besser mit der Substanz des Bestandsgebäudes harmoniert hätten. Aber wir können uns wohl keinen weiteren Verzug leisten, deshalb stimme wir – wenn auch mit leiser Wehmut – zu. Bemerkungen zu den Änderungsanträgen, die auch übernommen wurden, spare ich mir an der Stelle. – Danke.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte

Anfragen an den Oberbürgermeister durch Beiräte (VII-A-00633) Einreicher: Jugendparlament/Jugendbeirat

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beiräte werden nach der Gemeindeordnung gebildet, um uns als Stadträte zu beraten. Das ist ihre Aufgabe. Sie sind nach der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen keine Interessenvertretungen.

Eine Interessenvertretung kann zum Beispiel der Verband der Kleingärtner sein, der vertritt kleingärtnerische Interessen, oder ein Tierschutzverein, der Tierschutzinteressen vertritt. Ein Tierschutzbeirat aber berät den Stadtrat. Das ist der große Unterschied zwischen Interessenvertretung und Beratung. Ein Gremium, das den Stadtrat berät, brauch kein Recht, den Chef der Verwaltung etwas zu fragen, weil es ja uns als Stadtrat berät. Wir als Stadträte können diese Fragen ja, wenn erforderlich, selbst einreichen.

Ein Defizit gibt es tatsächlich immer dann, wenn es sich um Interessenvertretungen handelt. Insofern können wir das Anliegen des Jugendparlamentes auch gut nachvollziehen, weil es sich beim Jugendparlament eben um eine Interessenvertretung handelt. Dass eine Interessenvertretung natürlich zur Durchsetzung und zur Wahrnehmung ihrer Interessen auf der einen Seite ja ein Antragsrecht benötigt, aber auf der anderen Seite ja auch ein Fragerecht haben muss, um Dinge zu erfragen, um vielleicht aus den Antworten entsprechende Änderungsvorschläge in Form von Anträgen zu unterbreiten, ist selbstverständlich.

Das Problem, das wir hier haben, ist doch nicht, ob Beiräte, die uns als Stadtröte beraten, ein Fragerecht haben sollen. Das Problem ist, dass die Interessenvertretungen – zum Beispiel das Jugendparlament, aber wir diskutieren ja momentan auch über eine indirekte Wahl des Migrantenbeirats, wo wir ja auch einen Interessenvertretungscharakter haben – in der Sächsischen Gemeindeordnung nicht geregelt sind. Eigentlich brauchen wir ein Jugendparlament in der Sächsischen Gemeindeordnung, das ein Antragsrecht hat und ein Jugendparlament, das ein Fragerecht hat. Da gehört das hin, überall da, wo Interessenvertretung wahrgenommen wird.

Überall da, wo es an dieser Interessenvertretung fehlt, brauch es auch das entsprechende Antragsrecht nicht. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre es zielführend, wenn wir hier ein klares Signal in Richtung Oberbürgermeister senden und der dann in Richtung Freistaat Sachsen, dass wir genau diese Interessenvertretung in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert haben wollen, nämlich das Jugendparlament. Dann müssen wir auch nicht die Krücke „Jugendparlament/Jugendbeirat“ gehen, die wir ja so machen, weil es die Gemeindeordnung nicht anders hergibt, dass wir eine klare Interessenvertretung für das Jugendparlament haben.

Wenn es andere Interessenvertretungen gibt, wenn wir als Stadtrat entsprechende Entscheidungen zu einer indirekten Wahl eines Migrantenbeirates treffen, dann müssten wir auch hier konsequent sagen: Auch hier muss es die entsprechende Rechte geben, aber nicht pauschal für alle Beiräte. Deswegen unterstützen Sie unseren Änderungsantrag als klares Signal an den Freistaat. Das Jugendparlament muss in die Gemeindeordnung. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt

Gegen die Haltung von Schafen auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt (VII-P-01010-DS-02) Einreicher: Petitionsausschuss

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Köhler (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Damen und Herren Beigeordnete! Werte Kolleginnen und Kollegen Stadträte! Werte Gäste! Erst einmal, etwas unvorbereitet: Ich merke es schon, hier geht es nicht um Tierschutz, hier geht es um unsere Befindlichkeiten Tiere betreffend. Das war ja zu hören. Es geht um ein ethisches Problem.

Die andere Seite war, was die Kollegin Seidel anbrachte, die Frage der christlichen Tradition. Eigentlich möchte ich dazu etwas sagen, weil diese Weihnachtsgeschichte unglücklicherweise ja immer als reine christliche Tradition dargestellt wird. Sie ist ja aber eigentlich ein machtvoller Mythos, egal, ob man Christ ist, oder nicht.

Sie erzählt die Geschichte einer jungen, armen Frau, die wahrscheinlich unehelich – denn ihr Begleiter war ja nicht ihr Mann – schwanger ist und kurz vor der Entbindung steht. Die reichen, oder zumindest wohlhabenden Städter verweisen gern ihr ein Obdach. So entbindet sie in einem Stall in der Wüste, umgeben von ebenso armen Hirten, die sich wahrscheinlich abwandten, um ihre Intimsphäre zu schützen. Und sie war umgeben von Tieren. Wahrscheinlich waren es nach dem gebiet dort eher Ziegen als Schafe. Das ist jetzt nicht bekannt, es spielt auch keine Rolle.

Dieser mächtige Mythos der armen Frau und ihres Kindes hat gerade heute – in der Zeit von Migrationsbewegungen, Verarmung von Völkern und Menschengruppen und dem Egoismus großer Gesellschaftsschichten – eine große Bedeutung, auch, wenn wir den religiösen Bezug negieren. Die Krippe, die Mutter mit dem Kind, die Hirten und die Tiere stellen diesen Mythos bildlich dar.

Natürlich kann man die Tiere jetzt durch Figuren ersetzen. Man kann dann natürlich durchaus auch – wie die Petentin ja auch schreibt – noch Menschen mit dort reinsetzen, die Jesus, Maria, Josef und die Hirten darstellen. Das ist aber vollkommen egal. Die lebenden Tiere sind hier durchaus ein Publikumsmagnet, das will ich nicht bezweifeln, und sie helfen beim Transport der Botschaft, ob nun der himmlischen oder sehr irdischen.

Jetzt sagt natürlich das Veterinäramt, es gibt keine Gefahren dabei, die Tiere dort einzusetzen. Herr Prof. Dr. Abraham hat es gerade eben noch einmal bestätigt. Wir müssen uns erst einmal klarwerden: Wollen wir die Tiere schützen, oder wollen wir uns schützen vor dem schlechten Gewissen, die Tiere zu zeigen? Der Transport der Botschaft, die ich Ihnen gerade gesagt habe, wäre da vielleicht einmal eine ganz andere Variante.

Jetzt kommt natürlich – leider hat es mir der Kollege, Herr Droese war es, glaube ich, schon vorweggenommen – die Sache mit dem Streichelzoo hinzu. Ich kann mich erinnern, dass ich mit meinen Kindern in einem solchen war. Ich sage es jetzt einmal so: Ich sehe diese gierigen kleinen Hände an den Tieren rumzotteln, völlig unsachgemäß – das ist für mich eine größere Quälerei als diese Schafe auf dem Weihnachtsmarkt. Deshalb werde ich persönlich für die Beibehaltung stimmen. – Danke.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022

Terminplan zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2021/2022 (Neufassung) (VII-DS-1107) Einreicher: Dezernat Finanzen

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie bitten, den Änderungsantrag zum Terminplan abzulehnen, und zwar nicht, weil ich der Auffassung bin, dass wir nicht relativ schnell einen beschlossenen und genehmigten Haushalt benötigen. Da gebe ich den Vorrednern vollkommen recht, das ist im Interesse der Stadt.
Aber es ist auch im Interesse der Stadt, einen Haushalt zu einem Zeitpunkt zu beschließen und vor allem auch zu einem Zeitpunkt vorgelegt zu bekommen, an dem man auch verlässlich Aussagen über das Haushaltsjahr machen kann. Ein Haushalt, der im November – wie vorgeschlagen – in den Stadtrat eingebracht wird, wird aufgrund der verwaltungsinternen Abläufe faktisch ein Haushalt mit Wissensstand Anfang Oktober sein. Anders ist das praktisch nicht umsetzbar.
Wir werden für diesen Zeitpunkt Anfang Oktober sehr große Unsicherheiten haben hinsichtlich der coronabedingten Einnahmeausfälle in der Stadt. Die Gewerbesteuer ist höchst volatil, aber auch andere Dinge, auch Zuwendungen des Bundes und des Landes werden in diesem Zusammenhang noch nicht vollständig klar sein. In dieser Situation einen Haushalt zu beschließen, ist schwierig.
Deswegen wäre es besser, tatsächlich den Zeitplan der Verwaltung zu nehmen. Wir haben ja die Option, wie bisher über zwei Haushalte, einen Doppelhaushalt, zu entscheiden. Wenn man – wie wir es als Freibeuter ja auch tun – gemeinsam mit anderen Fraktionen der Auffassung ist, dass wir es uns gut überlegen müssen, ob wir für 2022 aufgrund der entsprechenden Unsicherheiten schon entscheiden können, dann kann man eigentlich kein Interesse daran haben, einen Zeitplan nach vorne zu schieben, es sei denn, man ist sowieso gegen einen Doppelhaushalt.
Ich weiß ja, dass es Fraktionen gibt, die Doppelhaushalte kritisch erachten. Wenn man den Zeitplan so beschließt, wie beantragt, dann legt man die Grundlage dafür, in den nächsten beiden Jahren vom Doppelhaushalt Abstand zu nehmen. Wenn man das politisch möchte, ist das sicherlich eine Option.
Wenn man aber, wie Sie, Herr Dossin, sagt „wir wollen an dem Doppelhaushalt festhalten“ – wir wollen das auch, wenn es irgend geht –, dann kann man einen solchen Zeitplan nicht beschließen, weil die Unsicherheiten dann für das Haushaltsjahr 2022 nur größer werden. Das muss allen klar sein. Wer dem Änderungsantrag zum Zeitplan zustimmt, legt mit hoher Wahrscheinlichkeit die Grundlage dafür, dass wir in den nächsten beiden Jahren zwei Einzelhaushalte haben werden und keinen Doppelhaushalt.
Wir als Freibeuter wollen das nicht. Deswegen bitten wir Sie, noch einmal darüber nachzudenken und den Änderungsantrag zum Zeitplan abzulehnen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Auswirkungen der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig

Anfrage:

Ab dem 1. Juli 2020 bis Jahresende gilt in Deutschland ein verminderter Mehrwertsteuersatz.

Hierzu fragen wir an:

  1. In welchen Bereichen geben die Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften der Stadt Leipzig die Mehrwertsteuersenkung nicht an die Endkunden weiter? Eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Produkte und Dienstleistungen wird erbeten.
  2. Aus welchen Gründen?
  3. Welche Kosten entstehen durch die Anpassung dort, wo der verminderte Mehrwertsteuersatz an die Kunden weitergegeben wird?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Beteiligungsgesellschaften

2. Eigenbetriebe

  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. III
    • Stadtreinigung Leipzig:
      • zu 1.
        • Weitergabe erfolgt in allen Bereichen
          • im Betrieb gewerblicher Art – direkt über den vorübergehend niedrigeren Steuersatz
          • m Hoheitsbereich – indirekt über Gebührennachkalkulation
      • zu 2. entfällt
      • zu 3.
        • Kosten für Anpassung der Softwarepakete (ELO, Navision), die die Mehrwertsteuersätze betreffen, sofern sie nicht in Wartungsverträgen enthalten sind.
        • interne Kosten (Personalaufwand)
        • Genaue Beträge können derzeit noch nicht genannt werden.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. IV
    • Gewandhaus zu Leipzig
      • Das Gewandhaus wendet bei Rechnungsstellungen für den Leistungszeitraum 01.  Juli bis 31. Dezember 2020 die neuen Steuersätze an. Damit gibt es die Mehrwertsteuersenkung an die Endkunden (u.a. Mieter, Sponsoren) weiter. Konzertdarbietungen sind gemäß § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer befreit. In der Beziehung zum Kartenkäufer hat die Frage mithin keine Relevanz.
    • Oper Leipzig
      • zu 1.  Für die Fälle, für die Nettopreise zzgl. Umsatzsteuer vereinbart sind, werden die neuen Steuersätze in Ansatz gebracht (z.B. Pachtverträge). Bislang liegt bei den umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nur zu den Gästewohnungen eine Regelung vor, dort gibt der Eigenbetrieb die Umsatzsteuer nicht weiter, sondern behält den Endpreis bei. Für andere umsatzsteuerpflichtige Umsätze liegen noch keine Anträge der Fachabteilungen zur Preisgestaltung vor.  Weitere Festlegungen hat die Oper bisher nicht getroffen.
      • zu 2. Grund für die Nichtweitergabe der Umsatzsteuerersparnisersparnis bei den Gästewohnungen ist die genehmigte neue Preiskalkulation. Die sich aus der  Umsatzsteuerreduzierung ergebenden Effekte für Kunden / Besucher der Oper  schätzt der Eigenbetrieb aufgrund des aktuellen und voraussichtlich bis Ende des Jahres 2020 weiterhin stark eingeschränkten Spielbetriebs als gering ein.
      • zu 3.  Zu den Kosten kann die Oper derzeit keine Aussage machen, es dürfte sich im  wesentlichen um Arbeitszeit der mit der Anpassung befassten Mitarbeiter handeln,  da die Oper angabegemäß einen Großteil der Systeme selbst einrichtet.
    • Schauspiel Leipzig
      • zu 1. und 2. Das Schauspiel Leipzig ist entsprechend § 4 Nr. 20 UStG von der Umsatzsteuer für kulturelle Leistungen befreit und somit auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.  Für Leistungen, die den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreffen, wird die  reduzierte Mehrwertsteuer an die Kunden weiter gegeben. Das kann z.B. im Vermietungsbereich auftreten.
      • zu 3.   Die Anpassung der Steuersätze ist in den Systemen, z. B. Buchhaltung oder  Kartenverkauf, zu hinterlegen. Die Systeme können durch die Mitarbeiter direkt gepflegt werden, damit treten kaum zusätzliche Kosten auf. Der Zeitaufwand der von den Mitarbeitern dafür benötigt wird, kann derzeit nicht genau beziffert  werden.
    • Theater der Jungen Welt
      • zu 1., 2. und 3. Im Theater der Jungen Welt wird die Steuerabsenkung komplett an den Endkunden weitergegeben.
    • Musikschule „Johann Sebastian Bach“
      • zu 1.  Bei der Musikschule werden lediglich Leihentgelte für Musikinstrumente mit Mehrwertsteuer berechnet. Diese werden an die Kunden weiter gegeben.
      • zu 2.  entfällt
      • zu 3. Kosten entstehen hauptsächlich durch die Umprogrammierung im Musikschulverwaltungsprogramm. Da die Abrechnung nach Stundensatz erfolgt, sind die Kosten aktuell noch nicht einschätzbar; derzeit geht der Eigenbetrieb pauschal von ca. 1 TEUR aus. Hinzu kommt das Porto für den Versand der geänderten Rechnungen von ca. 200 EUR (447 Leihinstrumente * 0,44 EUR Versand).  Ob für die Umstellung in der Finanzbuchhaltung auch noch Kosten anfallen, wird sich erst bei möglichen Problemen im Rahmen des Rechnungsimports aus dem Musikschulverwaltungsprogramm zeigen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. V
    • Städtisches Klinikum „St. Georg“
      • Nicht zutreffend, Mehrwertsteuer auf die abrechenbaren Leistungen wird nicht erhoben.
    • Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
      • zu 1. und 2.  Der SEB erbringt weitgehend Leistungen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Nur Leistungen, die dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Dies betrifft im SEB die Essenproduktion, soweit sie nicht den stationär oder heilpädagogischen Bereich umfassen – betrifft somit Beschäftigte und Regel-/Integrationskinder in den Kitas. Hier gelten stabile Preise seit August 2018, im August 2020 wäre die nächste reguläre Preiserhöhung in Folge von Tarifveränderungen/Veränderungen der Einkaufspreise erfolgt. Bedingt durch die Umsatzsteuersonderregelung wird es keine Preiserhöhung August 2020 geben. Der Eigenbetrieb behält den aktuellen Essenpreis (Frühstück, Mittag, Vesper für 4,55 € brutto) bei) und erhöht zum 01.01.2021 um die dann erfolgende Umsatzsteuererhöhung – damit liegt der SEB unterhalb der eigentlich bestehenden Kostenerhöhungen. Darüber werden die Eltern entsprechend informiert. Eine reguläre Preisveränderung erfolgt dann erst im August 2021.
      • zu 3. entfällt
    • Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
      • Nicht zutreffend, der VKKJ erhebt keine Umsatz-/Mehrwertsteuer auf seine Leistungen.
  • Eigenbetriebe in fachlicher Zuständigkeit Dez. VII
    • Kommunaler Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
      • Nicht zutreffend, der Eigenbetrieb stellt keine Rechnungen.

Kindertagesbetreuung in Leipzig

Anfrage:

Bis Ende des Jahres 2020 stellt der Oberbürgermeister allen Kindern bis 3 Jahren einen Kitaplatz in Aussicht. Der Zeithorizont für eine “Vollbetreuung” wurde mehrfach innerhalb des Jahres 2020 verschoben. Hierzu fragen wir an:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Zur Verkürzung weiter Wege durch Tausch von Kitaplätzen hat der Stadtrat eine Kitaplatztauschbörse beschlossen, die bereits für Ende Januar 2020 angekündigt war.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Laut Vitako Aktuell (Ausgabe 02/2020) hat die Lecos GmbH ein Modul zur Vertretungsregelung im Fortbildungs-. Urlaubs oder Krankheitsfall von Tagespflegepersonen bereits erfolgreich in das KIVAN-Verwaltungsportal integriert.

4. Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Bis wann haben alle suchenden Eltern für ihre Kinder einen Betreuungsplatz in ihrer Wunschkita?

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Kapazitäten in Kitas und Tagespflege zum Jahresende 2020 ausreichen werden, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder bis Schuleintritt zu decken. Eltern können im Kitaportal bei der Anmeldung bis zu fünf Einrichtungen ihrer Wahl angeben. Auch bei einem weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes wird es nicht in jedem Fall möglich sein, einen Platz in einer Wunschkita zu erhalten. Ziel ist eine wohnortnahe Betreuung.

2. Wann geht die bereits für Ende Januar 2020 in Aussicht gestellte Kitaplatztauschbörse auf www.meinkitaplatz-leipzig.de an den Start?

Nach derzeitigem Stand soll eine Freischaltung der Kitaplatztauschbörse noch in diesem Jahr erfolgen.

3. Welche Probleme verhindern den Launch der Kitaplatztauschbörse?

Die geplante Freischaltung zum Ende 1./Anfang 2. Quartal 2020 konnte aufgrund technischer Probleme nicht umgesetzt werden. Der aktuelle Entwicklungsstand der Tauschbörse wurde dem Amt für Jugend, Familie und Bildung vorgestellt und in der 25. KW zum Test an das Amt übergeben. Die Tauschbörse ist programmbedingt jedoch an die überarbeitete Variante des Elternportals geknüpft. Dieses neue Variante läuft bisher nicht fehlerfrei, sodass der Test nicht vollzogen werden konnte. Der Hersteller ist darüber informiert.

4.  Warum werden beide Anwendungen nicht gleichzeitig integriert? Warum bereitet die Einrichtung eines Vertretungssystems für die Tagespflege scheinbar weniger technische Probleme?

Das Vertretungssystem und die Kitaplatz-Tauschbörse wurden unabhängig voneinander programmiert und sind hinsichtlich der Ausgestaltung und des Programmieraufwandes nicht mit einander zu vergleichen. Es ist daher üblich, dass verschiedene Funktionen versetzt verfügbar geschaltet werden.

Antwort im Allris