Hobusch (FDP): “Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot”

Trennung von Kirche und Staat ist ein verfassungsrechtliches Gebot

Pressemitteilung:

“Die alljährliche Diskussion um das Tanzverbot an Karfreitag ist so sicher, wie das Osterfest selbst. Doch die Debatte greift zu kurz. Sie will nur schnelle und kurzfristige Aufmerksamkeit erregen”,

kommentiert René Hobusch, FDP-Stadtrat in der Stadt Leipzig, die neuerliche Debatte um Tanzverbote an Karfreitag.

„Mit der Bezugnahme auf die Weimarer Verfassung bekennt sich die Bundesrepublik Deutschland klar zur Trennung von Kirche und Staat. Mehr noch, die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte dürfen durch die Gewährung und die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden. Das Tanzverbot dürfte daher sogar verfassungswidrig sein”,

so der Freidemokrat weiter.

Hobusch, der auch der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat vorsitzt, fordert eine grundsätzliche Debatte zum zeit- und verfassungsgemäßen Umgang mit religiösen Feiertagen:

Im Kern geht es aber nicht um diesen einen Tag oder diese eine Nacht. Es geht darum, wie eine Gesellschaft, die sich klar für eine Trennung von Staat und Religion ausgesprochen hat, damit umgeht, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Feiertage im Jahreskreis religiösen Ursprungs sind. Das, obwohl das Osterfest für viele nur willkommene freie Tage mit bunten Eiern und Schokohasen bedeutet, der Buß- und Bettag in Sachsen zur Shoppingtour in benachbarte Bundesländer genutzt und das Weihnachtsfest längst zur Nabelschau der Konsummöglichkeiten statt der Erinnerung des Ursprungs christlicher Überzeugungen geworden ist.”

Gemäß § 6 des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen sind öffentliche Tanzveranstaltungen und andere öffentliche Vergnügungen, die dem ernsten Charakter des Karfreitags zuwiderlaufen, während des ganzen Tages untersagt.

Hobusch (FDP): “Verwaltung Out of Control”

Verwaltung Out of Control

Pressemitteilung:

Medienberichten zufolge hat der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung Indikatoren festgelegt, anhand derer die Verwaltung ihre Entscheidungen überprüfen und sich bei Beratungen auf dem laufenden Stand halten kann.

„Wenn der Oberbürgermeister Indikatoren festlegt, ist das auf den ersten Blick löblich – weil es eine Steuerungsmethode ist, die offenbar Zielerreichungen ablesbar macht. Auf den zweiten Blick ist das ein neuer Schritt von Jung zur systematischen Entmachtung des Stadtrates”,

kritisiert der Leipziger Freidemokrat René Hobusch. Und mehr noch:

„Ich bin gerade fassungslos. Unterlagen werden vorenthalten, Angelegenheiten versucht man aus der Kompetenz des Rates zu ziehen und jetzt das. Eine Verwaltung steuert sich selbst – sie verselbstständigt sich. Out of Control.”

Interessant ist auch, dass der Oberbürgermeister die Entwicklung solcher Steuerungsmethoden durch den Rat seither abgelehnt hat. Die FDP-Stadträte hatten Selbiges in der laufenden und der vergangenen Wahlperiode immer wieder beantragt. Doch dies wollte der Oberbürgermeister nicht und auch die Mehrheit des Rates nicht es nicht.

„Die Festlegung von Leitlinien ist Aufgabe des Rates und nicht der Dienstberatung des Oberbürgermeisters”,

kritiert Hobusch weiter.

„Doch statt sich seiner Rolle bewusst zu werden, streitet der Stadtrat lieber um Zebrastreifen und einzelne Schultoiletten. Weil sie im Wahlkreis eines Einzelstadtrates liegen, anstatt dem Oberbürgermeister eine konkrete Zielvorgabe für die gesamte Ausstattung aller Schulen nebst Termin zur Zielerreichung zu machen.”

Badebrunnen

Badebrunnen

Antrag:

Die Stadt Leipzig

  1. prüft ihre Brunnen auf eine mögliche Ausweisung als Badebrunnen auf eigene Gefahr. Hierbei werden eventuelle Kosten für eine Anpassung, Erreichbarkeit durch die Bürger, spätere Wartungskosten sowie ein ggf. vorherrschender Denkmalschutz miteinander abgewogen. Die Ergebnisse werden veröffentlicht sowie den Ausschüssen vorgelegt.
  2. setzt aus der Auswahl möglicher Brunnen im Jahr 2019 einen Badebrunnen um. Im Jahr 2020 folgen zwei weitere. Bei der Auswahl der umzugestaltenden Brunnen findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Begründung:

Leipzigs vielfältige Brunnenlandschaft gehört zum Stadtbild und damit zum öffentlichen Raum. Dieser soll möglichst durch alle Leipziger nutzbar sein.

Seit Jahrzehnten ist ein Leipziger Sommer nicht ohne an und in Brunnen spielende Kinder (und auch Erwachsene) denkbar. Auftretende Risiken wie z.B. gesundheitliche Schäden durch mangelnde Wasserqualität oder Unfälle aufgrund glitschiger Böden, werden sowohl durch die Badenden als auch durch die Stadt in Kauf genommen. Dennoch weist die Stadt Jahr für Jahr auf das geltende Badeverbot für Brunnen hin, obwohl durch entsprechende Beschilderung dem Haftungsrisiko entgegnet werden kann.

Darüber hinaus ist bei der Betrachtung aller Brunnen in Leipzig nicht von der Hand zu weisen, dass der Badespaß nur begrenzt möglich sein kann. Ein Brunnen mit zerbrechlichen historischen Skulpturen ist dabei vermutlich weniger zum Baden geeignet, als eine jüngst installierte Steingruppierung ohne historische Bedeutung.

Solange das Baden in keinen der Brunnen erlaubt ist, stehen prinzipiell alle Brunnen gleichermaßen zur Erfrischung (nicht) zur Verfügung. Es ist anzunehmen, dass eine Ausweisung mehrerer geeigneter Brunnen als solche zusätzlichen Schutz für dafür ungeeignete Brunnen darstellt.

Als möglicherweise geeignete Brunnen empfehlen die Antragsteller:

Brunnen vor dem Ring-Café, Pusteblumen-Brunnen, Opernbrunnen, Brunnen am Thomaskirchhof.

Status:

Der Antrag ruht und wird aktuell nicht weiter behandelt.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Aktuelle Schülerzahlen im Schuljahr 2017/2018 und Anmeldezahlen für das Schuljahr 2018/2019

Anfrage:

Am 28. Februar 2018 wurde der Stadtrat über die aktuellen Schülerzahlen für kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien, Belegungsstatistik kommunaler Horte im Schuljahr 2017/2018 sowie Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie beschreibt der Oberbürgermeister die Lage mit Blick auf die für das Schuljahr 2018/2019 an kommunalen Grundschulen angemeldeten Schüler?
    positivüberwiegend positivweiß nicht

    überwiegend prekär

    prekär

  2. An welchen kommunalen Grundschulen übersteigt die Zahl der angemeldeten Schüler die Kapazitäten für das schuljahr 2018/2019?
  3. Welche Gründe führt der Oberbürgermeister für die Differenz zwischen Planzahlen laut Fortschreibung des Schulentwicklungsplans und den Anmeldezahlen an kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 an?
  4. Warum weichen die Schülerzahlen in Grundschulen im Schuljahr 2017/2018 (Quelle: Statistik-Kamenz) von den angemeldeten Kindern in der Horttabelle des AfJFB/SG jeweils mit Stand Oktober 2017 teils erheblich voneinander ab?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur Frage 1.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums ist die Kapazität an den Grundschulen in der Stadt Leipzig weitgehend ausgelastet. Die Schulversorgung ist für das Schuljahr 2018/2019 gesichert.

Zur Frage 2.

Die Anmeldezahlen für die Grundschulen ändern sich nach dem Anmeldezeitraum noch bis circa Ende April/Mitte Mai. Dies liegt daran, dass bis zum Anmeldezeitpunkt alle schulpflichtigen Schüler an einer kommunalen Grundschule angemeldet sein müssen, auch wenn sie anschließend an eine Schule in freier Trägerschaft oder eine Förderschule gehen oder zurückgestellt werden. Demnach kann eine Aussage zu den tatsächlichen Schülerzahlen an den kommunalen Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 frühestens im Mai 2018 getroffen werden.

Zur Frage 3.

Die im Schulentwicklungsplan dargestellten Schülerzahlen in den Eingangsklassen sind die berechneten Schülerzahlen unter Berücksichtigung der Abgänge an freie Träger, Förderschulen, Wegzüge oder Zurückstellungen. Die Anmeldezahlen vom 6. November 2017 berücksichtigen noch keine Abgänge. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um die tatsächlichen Schülerzahlen in den Eingangsklassen für das Schuljahr 2018/2019 handelt. Frühestens im Mai 2018 werden belastbare Zahlen vorliegen. Zur Frage 4. Nicht jeder Grundschüler besucht den Hort. Das Hortbetreuungsangebot ist freiwillig. Hierfür muss in den meisten Fällen ein Elternbeitrag gezahlt werden. Die Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind das Angebot annimmt oder nicht.

Stadtrat Morlok (Freibeuter):

Herr Bürgermeister Fabian, können Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon Aussagen machen hinsichtlich der weiterführenden Schulen? Dort sind die Schulabgänger aus dem Grundschulbereich bereits bekannt. Wie sieht es da für das kommende Schuljahr aus? Können wir dort die entsprechenden Kapazitäten sicherstellen?

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian:

Ihre Frage kann ich mit Ja beantworten, auch wenn es eng wird.

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Online-Publikationen der Stadt Leipzig

Anfrage:

Die Stadt Leipzig veröffentlicht regelmäßig diverse Publikationen sowohl digital als auch als Druckexemplar. Diese Publikationen stellen für die Bürgerinnen und Bürger wichtige Informationsquellen dar. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?
  2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten,…)?
  3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die folgenden Informationen wurden im Zuge einer verwaltungsweiten Abfrage durch das Dezernat Finanzen zusammengetragen.

1. In welcher Höhe werden jährlich Einnahmen durch die Bereitstellung kostenpflichtiger Publikationen (digital vs. Druckexemplar) generiert?

1.1  Soziales

  • Mietspiegel – Schutzgebühr 4 Euro/Stück
  • Betriebskostenbroschüre – Schutzgebühr 2 Euro/Stück

Seit dem Jahr 2016 werden sowohl der Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre zum kostenfreien Download angeboten. Der Umfang der Verkaufsexemplare reduzierte sich dadurch erheblich. Durch den Verkauf des Mietspiegels sowie der Betriebskostenbroschüre wurden in den vergangenen Jahren folgende Erträge erzielt:

  • 2015: 9.370 Euro
  • 2016: 1.342 Euro
  • 2017: 1.108 Euro

1.2  Kultur

Die kommunalen Museen und der Thomanerchor vertreiben Publikationen im Zusammenhang mit ihrem künstlerischen Programm, teilweise im Eigenverlag. Die Höhe der Erträge variiert mit der Anzahl der Publikationen und deren Preis. Die Erträge aus dem Verkauf kostenpflichtiger Publikationen betrugen:

  • im GRASSI Museum für Angewandte Kunst in den Jahren 2015 bis 2017 im Durchschnitt 3.721,67 Euro pro Jahr
  • im Naturkundemuseum im Jahr 2017 815,00 Euro
  • im Stadtgeschichtlichen Museum im Jahr 2017 4.723,35 Euro
  • im Museum der bildenden Künste im Jahr 2017 ca. 30.000 Euro

Der Thomanerchor produziert keine Publikationen im Eigenverlag. Weitere Publikationen werden durch externe Verlage produziert, die auch deren Vertrieb übernehmen.

1.3  Statistik und Wahlen

Mit dem Verkauf von Druckexemplaren, u.a. Statistisches Jahrbuch, Statistischer Quartalsbericht, Ortsteilkatalog, Ergebnisbericht Bürgerumfrage, wurden in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich Erträge in Höhe von 2.240 Euro erzielt. PDF-Ausgaben werden kostenfrei im Leipzig-Informationssystem LIS (statistik.leipzig.de) zur Ansicht und zum Download bereitgestellt.

1.4  Stadtentwicklung und Bau

Der Grundstücksmarktbericht wird jährlich durch den Gutachterausschuss der Stadt Leipzig veröffentlicht und als Druckexemplar oder PDF-Datei für 60 Euro angeboten. In 2016 betrugen die Erträge 16.740 Euro, in 2015 16.020 Euro.

Die Erträge aus dem Verkauf folgender Broschüren im Bereich der Stadtplanung:

  • Informationsmappe Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig, 2016 (20 Euro),
  • Informationsmappe Landschaftsplan der Stadt Leipzig, 2016 (25 Euro) und
  • Katalog Architekturpreis der Stadt Leipzig zur Förderung der Baukultur, 2017 (5 Euro)

betrugen in 2017 327,75 Euro.

Weiter werden jährlich Aussagen zu Verkehrszählungen in bestimmten Arealen digital zur Verfügung gestellt. Hieraus werden Erträge in Höhe von ca. 1.150 Euro/ Jahr erzielt.

2. Wie werden die Gebühren kalkuliert? Welche Kosten werden durch die Gebühren gedeckt (inhaltliche Erstellung durch Mitarbeiter der Verwaltung, gestalterische Erstellung durch externe Dienstleister, Druckkosten…)?

2.1  Soziales

Die Druckversionen sowohl des Leipziger Mietspiegels als auch der Betriebskostenbroschüre werden gegen eine Schutzgebühr herausgegeben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Gebühr im eigentlichen Sinne, weshalb auch keine Gebührenkalkulation erstellt wurde.

2.2  Kultur

Der Verkaufspreis wird in der Regel auf der Grundlage einer Kostenkalkulation und unter Berücksichtigung des Preises vergleichbarer Publikationen festgelegt. Die Kostenpositionen variieren, i.d.R. sind das Druck- und Bindekosten, Grafik, Rechte, Autorenhonorare, Lektorat, Fotografien etc. Der Zeitaufwand des angestellten Personals fließt i.d.R. nicht als Kostenfaktor ein. Zahlreiche Publikationen werden mit Drittmitteln finanziert.

2.3  Statistik und Wahlen

Die Kosten für Druckexemplare werden nach der Verwaltungskostensatzung erhoben (Tarifstelle 10.1: 5 bis 100 Euro) und sind auf Basis des KGSt-Materials “Kosten eines Arbeitsplatzes” unter Berücksichtigung von Personal- (Arbeitsaufwand für die Erstellung) und Sachkosten (Druck) kalkuliert worden.

2.4  Stadtentwicklung und Bau

Die Gebühr für den Grundstücksmarktbericht bemisst sich nach der Gutachterausschuss-kostensatzung. Die inhaltliche Erstellung des Berichts kann nicht weiter untersetzt werden, da neben der eigentlichen Erstellung auch die Erfassung der dem Bericht zugrundeliegenden Daten betrachtet werden müsste. Die Druckkosten betragen ca. 1,50 Euro/ Exemplar.

Den kostenpflichtigen Broschüren im Bereich der Stadtplanung liegt keine kostendeckende Kalkulation zugrunde. Es handelt sich lediglich um eine Schutzgebühr.

Die Gebühren der Verkehrszählungen werden per Gebührenkalkulation ermittelt und beinhalten lediglich die Eigenkosten der Stadt Leipzig.

3. Wie hoch wäre der Verlust der Stadt Leipzig bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von Publikationen der Stadt Leipzig, bei denen die Rechte bei der Stadt Leipzig liegen?

3.1  Soziales

Sowohl der Leipziger Mietspiegel als auch die Betriebskostenbroschüre werden bereits seit 2016 zum kostenfreien Download angeboten. Die Einnahmen haben sich dadurch von 9,4 TEUR im Jahr 2015 auf ca. 1,1 TEUR im Jahr 2017 reduziert. Die Druckversionen werden vordergründig durch ältere oder einkommensschwache Bürger/-innen erworben, die über keinen Internetanschluss verfügen. Eine alleinige kostenfreie digitale Bereitstellung des Mietspiegels und der Betriebskostenbroschüre würde diese Bürgerinnen und Bürger von den Informationen ausgrenzen.

3.2  Kultur

Der Verlust bei kostenfreier digitaler Bereitstellung von eigenen Publikationen wäre mindestens gleichzusetzen mit dem Erlös dargestellt unter 1.2, wobei der Vertrieb durch Verlage nicht berücksichtigt ist. Der Erwerb notwendiger Urheberrechte würde umfangreiche zusätzliche Kosten verursachen.

3.3  Statistik und Wahlen

Da alle Publikationen bereits als PDF-Ausgaben kostenfrei zur Ansicht und zum Download bereitgestellt werden, würden durch die Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare die unter 1.3 dargestellten Einnahmen bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

3.4  Stadtentwicklung und Bau

Durch die kostenfreie Bereitstellung der unter 1.4 dargestellten Berichte und Broschüren unter Einstellung des Verkaufs der Druckexemplare würden die dazu ausgewiesenen Erträge ggf. bereinigt um die Druckkosten verloren gehen.

Antwort im Allris

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Stand der Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig

Anfrage:

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar 2018, ein Einfahrverbot von Dieselfahrzeugen durch Kommunen für rechtmäßig zu erklären, fragen wir:

  1. Welche Maßnahmen des Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig wurden bisher nicht umgesetzt? Warum nicht?
  2. In welchem Zeithorizont ist geplant, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umzusetzen?
  3. Welche Kosten kommen je Maßnahme auf die Stadt bei Umsetzung zu?

Anfrage im Allris

Antwort (mündlich in der Ratsversammlung):

Bürgermeister Rosenthal:

Herr Oberbürgermeister! Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte!

Zur zweiten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf des Luftreinhalteplans greift die Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan 2009 teilweise in inhaltlich und strukturell überarbeiteter Form erneut auf. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Zeiträume benannt. Insofern wird auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen. Auch von hier aus möchte ich noch einmal motivieren: Bis 12.04. ist die öffentliche Beteiligung auf leipzig.de, im Umweltinformationszentrum und im Stadtbüro möglich. Beteiligen Sie sich an der Diskussion der Maßnahmen, die wir in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsehen!

Zur ersten Frage.

Der aktuelle Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält eine tabellarische Übersicht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Jahr 2009. Auch ist eine Bewertung vorgenommen worden. Ein Grund für die Nichtumsetzung von Maßnahmen kann insbesondere darin liegen, dass Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen waren bzw. sind oder dass bei Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen es faktisch kein Projekt gab, für das eine solche Reduzierung erforderlich war.

Zur dritten Frage.

Der aktuell vorliegende Entwurf benennt die Kosten für die Umsetzung der sogenannten A-Maßnahmen in konkreten Zahlen. Bei den B- und C-Maßnahmen wird eine qualitative Wertung vorgenommen. Insofern wird auch hier auf den vorliegenden Planentwurf verwiesen.

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Sonderaufgaben in Ämtern der Stadt Leipzig

Anfrage:

  1. Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

  2. Wie wirkt sich das auf den Stellenplan der betroffenen Ämter aus?

Anfrage im Allris

Antwort:

Gibt es über den Einsatz in der Task-Force für Kita- und Schulhausbau hinaus in den Ämtern der Stadt Leipzig weitere mit Sonderaufgaben betraute Mitarbeiter, die ähnlich der Task-Force für Kita- und Schulhausbau für ihre ursprünglich zugewiesenen Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr vollständig zur Verfügung stehen?

Um den dringenden Kita- und Schulhausbau zu forcieren, wurde die Task Force Schulhausbau /Projektgruppe Asylräume gebildet. Es wurde ein Organisationsbüro installiert, welches die Fachkompetenzen aller beteiligten Ämter zur Erledigung der anstehenden Aufgaben bündelt.

In die Task Force eingegangen sind nicht nur Stellen bzw. -anteile und Personen, sondern auch deren entsprechende Aufgaben, die meist der hier notwendigen Fachlichkeit dienen.

Das Organisationsbüro besteht aus 9 Stellen, wovon 7 Stellen Aufgaben aus ihrem bisherigen Bereich vollumfänglich (4 Stellen Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) oder teilweise (z.B. 1 Stelle Sozialamt, Bereich Unterbringung von Asylsuchenden) mitgenommen haben.

Die Stellen aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erfüllen dabei, als sog. UBA II, Aufgaben der Unteren Bauaufsicht, die sie sonst im Fachamt erledigen würden. Damit wird die volle Kapazität der Bearbeitung von baubehördlichen Anträgen abgesichert.

Weitere Verlagerungen von Stellen für Sonderaufgaben in dieser Dimension gibt es derzeit nicht.

Allerdings wird es immer wieder Aufgaben oder Projekte geben, deren Priorisierung einer schnellen organisatorischen Lösung bedürfen, die es wiederum erforderlich macht, für einen befristeten Zeitraum auf Personen und/oder Stellen aus der Stadtverwaltung zurückzugreifen.

Dazu erfolgen bilaterale Abstimmungen zwischen den involvierten Fachbereichen.

Da es sich in der Regel um befristete Verschiebungen handelt, haben diese keine Auswirkungen auf den Stellenplan der Stadtverwaltung, bei der Aufgabenerfüllung im abgebenden Bereich muss auf ausgewogene Fristen geachtet werden, was auch funktioniert. In besonders akuten Fällen kann auf den Stellenpool für unterjährig beginnende Projektaufgaben der Stadtverwaltung zurückgegriffen werden. Die Stellen sind dann für max. 12 Monate nutzbar.

Ein aktuelles Beispiel der Stellenverlagerungen für andere Aufgaben ist: AJuFaBi: 2,00 Sozialarbeiter UmA gewandelt in SB Bearbeitung Tagespflege (befristet bis 30.06.2018)

Antwort im Allris

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Mini-Kitas in Wohnungen: Ist das eine Zweckentfremdung?

Anfrage:

Die Stadt Leipzig benötigt dringend Kita-Plätze. Laut Bürgermeister Prof. Fabian, weil man Kitas nicht so schnell bauen könne, wie Kinder geboren würden. In Wahrheit gibt es seit Jahren nicht ausreichend Plätze, um über das gesamte Jahr den Bedarf zu decken. Die so entstandene Bugwelle hat offenbar mittlerweile so große Auswirkungen erreicht, dass die Stadtverwaltung zu diesem Mittel greift.

Hierzu fragen wir an – auch vor dem Hintergrund der Debatten über die Nutzung von Wohnungen für kurzzeitige Vermietungen (bspw. über Online-Plattformen) und die hierbei behauptete Zweckentfremdung:

  1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?
  2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von “Mini-Kitas” in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungsmarkt entzogen werden?
  3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von “Mini-Kitas” sichergestellt werden?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Inwieweit könnte die Nutzung von Wohnungen für Kitas eine Zweckentfremdung darstellen?

Es werden für die Betreuung von Kindern geeignete Räumlichkeiten gesucht, um zusätzliche Kapazitäten für bestehende Kitas zu schaffen. Diese sind nicht in erster Linie Wohnungen. Sollte in diesem Zusammenhang dennoch auch Wohnraum künftig dafür genutzt werden sollen, wäre dies mit den zuständigen Behörden im Einzelfall abzuklären.

2. Wie viele Wohnungen werden für die Einrichtung von „Mini-Kitas“ in welcher Größe gesucht und in welchem Umfang würde dadurch Mietwohnungsraum dem Wohnungs-markt entzogen werden?

Derzeit wird noch geprüft, ob geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Anforderungen an die Geeignetheit von Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern ist nicht davon auszugehen, dass dem Wohnungsmarkt größere Flächen entzogen werden können.

3. Da in den meisten Wohnhäusern in den Mietverträgen oder Hausordnungen die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig übertragen wurde und somit besondere Lärmquellen vor 7 Uhr und zwischen 13 und 15 Uhr ausgeschlossen sind: Wie soll die Einhaltung dieser Regeln bei der Einrichtung von „Mini-Kitas“ sichergestellt werden?

Bereits jetzt befinden sich Kindergärten integriert in Wohnbebauungen. Das ist ein praktiziertes Miteinander. Der Deutsche Mieterbund informiert dazu: „Wenn Kinder lachen und spielen, ist dieser Lärm nicht mit Verkehrslärm, Diskotheken- oder Baustellenlärm vergleichbar. Mit einer Änderung des Bundesemissionsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt, dass durch Kindertageseinrichtungen, Spiel- oder Bolzplätze hervorgerufene Geräuschpegel keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“ und damit in aller Regel hinzunehmen sind.“

Antwort im Allris

Gabelmann (PIRATEN): “Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich – Leipzig als Modellkommune beantragt”

Fahrscheinfreier Nahverkehr ist möglich

Pressemitteilung:

Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, Aufsichtsrätin des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, hat beantragt, sich mit der Stadt Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben als Modellregion für die Einführung eines fahrscheinlosen Nahverkehrs zu bewerben. Dazu die Piratin:

„Nachdem Befürwortern eines umlagefinanzierten öffentlichen Nahverkehrs jahrelang Steine in den Wege gelegt wurden, ist nun offenbar die geschäftsführende Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß nur mit einem starken öffentlichen Nahverkehr nachhaltige Verkehrspolitik möglich ist. Gerade Leipzig eignet sich aufgrund einiger regionaler Besonderheiten wie Wachstum, Einbindung in die Region Halle/Leipzig und der grundsätzlichen Bereitschaft von Politik, Verwaltung und Verkehrsbetrieben ganz hervorragend für die Einführung eines solchen Modells.“

Das bisher in die Diskussion eingeführte Argument, fahrscheinfreier ÖPNV sei viel zu teuer, bauintensiv, komplex und der Ausbau dauerte ewig, erweist sich laut Studien als wenig stichhaltig. Bereits heute planen und bauen Bund und Länder für Millionen jahrelange Straßenbauprojekte, die im übrigen ebenfalls von der Gemeinschaft bezahlt und gratis benutzt werden können – ohne öffentliche Debatte. Inhaftierte Schwarzfahrer kosten im Jahr über zweihundert Millionen Euro. Ebenso verursacht die Infrastruktur wie Fahrkartenautomaten, deren Instandhaltung und Fahrscheinkontrolleure erhebliche, dann wegfallende Kosten.

Gesundheitliche Probleme durch Schadstoffbelastung müssen kostenintensiv behandelt werden, was das öffentliche Gesundheitssystem belastet, es entstehen auch Kosten für Arbeits- und Verdienstausfall und somit ein Schaden für die Wirtschaft. Ebenfalls nicht zu unterschätzen sind die Kosten für Gebäudeaußenreinigung und Denkmalschutz etc., welche durch Schadstoffbelastungen verursacht werden.

Gabelmann, die in der Leipziger Freibeuterfraktion unter anderem die Themen Stadtentwicklung, Bau und Verkehr bearbeitet, weiter:

„Insgesamt eine bisher viel zu wenig beachtete Lösung für das jetzt schon vermehrt auftretende Problem, daß Bus und Bahn zu Stoßzeiten oft überbelegt sind, sehen ich unter anderem in der gesellschaftliche Akzeptanz und Förderung von viel mehr Flexibilität bei Arbeitszeit-Beginn und -Ende. Bei Kita-, Schul- und Arbeitszeiten sowohl Früh- als auch Spätaufsteher zu berücksichtigen, würde wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Belastungen enorm reduzieren und birgt großes Potential. Leipzig als zukunftsträchtige Stadt könnte hier neue Wege ausprobieren.“

Für die nächsten Wochen wird eine Positionierung der Stadt Leipzig und eine Stellungnahme der Leipziger Verkehrsbetriebe LVB erwartet.

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Videoüberwachung im Themenstadtplan

Anfrage:

Die Stadt Leipzig weist auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum hin.

Daher fragen wir:

  1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?
  2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Hält der Oberbürgermeister vor diesem Hintergrund auch eine Veröffentlichung des Standorts der Überwachungskameras im Online-Themenstadtplan der Stadt Leipzig für möglich?

Die Polizei darf zu verschiedenen Zwecken und Voraussetzungen videoüberwachen. Zum Zweck der Strafverfolgung darf sie ohne Wissen des Betroffenen außerhalb von Wohnungen auf der Grundlage § 100 f Strafprozessordnung Bildaufnahmen herstellen.

Schließlich kann der Polizeivollzugsdienst nach § 38 Abs. 2 SächsPolG an den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 dieser Grundlage genannten Orten und gefährdeten Objekten (wie z. B. Verkehrs- oder Versorgungsanlagen oder -einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Amtsgebäuden)  oder in unmittelbarer Nähe personenbezogene Daten durch Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder -aufzeichnungen von Personen erheben bzw. anordnen.

Die Kamerastandorte der Polizeidirektion sind bekannt. Nicht bekannt ist eine unbestimmte Anzahl von Überwachungskameras, die durch Dritte betrieben werden, ggf. auch ohne Genehmigung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Aus technischer Sicht ist eine Veröffentlichung von Fachdaten (hier: Standorte von Überwachungseinrichtungen) möglich, wenn die entsprechenden Daten (Standortkoordinaten, ggf. ergänzende Fachdaten) zur Verfügung gestellt werden.

Dies ist allerdings in vielen Fällen nicht möglich. Aufgrund der mangelnden Einflussnahme und Kenntnisse der Stadtverwaltung auf die Kamerastandorte wird eine Aufnahme in den online Themenstadtplan abgelehnt.

2. Welche kommunalrechtlichen Änderungen wären notwendig, um Videokameras im Online-Themenstadtplan kenntlich zu machen?

Die Stadt Leipzig hat keinen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Plätze und Gebäude für die polizeiliche Videoüberwachung. Diese obliegt gemäß o. g. Rechtsgrundlagen ausschließlich der Polizei. Hinweise an das Ordnungsamt zu illegal angebrachten Kameras an privaten Gebäuden werden zur Bearbeitung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten abgegeben.

Antwort im Allris