Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Fallzahlen im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes

Anfrage:

Die Fragen beziehen sich auf die Beantwortung der Anfrage VI-F-06172 „Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes“ der Fraktion Freibeuter:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?
  2. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in Anfrage VI-F-06172.
  3. (siehe Antwort auf Frage 2 und 4 der Anfrage VI-F-06172):
    (a) Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?
    (b) Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?
    (c) Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?
  4. (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Anfrage im Allris

Antwort:

Eingangs ist festzuhalten, dass die Fragestellung widersprüchlich ist, da ausdrücklich Bezug auf die Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes in der Bußgeldsachbearbeitung genommen wird. Feststellungen zu den nunmehr ergänzend nachgefragten Verkehrsordnungswidrigkeiten treffen im kommunalen Bereich jedoch die Mitarbeiter/innen der Abteilung Verkehrsüberwachung. Zudem gestalten sich die Abläufe und der Aufwand in der Sachbearbeitung bei Verkehrs- bzw. allgemeinen Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich. Insofern ist eine gesonderte Betrachtung beider Aufgabenbereiche angezeigt.

Im Folgenden werden – ergänzend zu der bereits am 16.08.2018 erfolgten Darstellung der Situation hinsichtlich der Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten – Angaben für das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten gemacht.

Frage 1: Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes entwickelt?

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahl 449.537 485.850 479.956 241.983

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Verkehrsordnungswidrigkeiten

Die Angaben umfassen alle Tatbestände des ruhenden und des fließenden Verkehrs sowie Unfälle. Hinsichtlich der Feststellung beinhalten sie alle Anzeigen der kommunalen Verkehrsüberwachung, des Polizeivollzugsdienstes, anderer Ämter und Behörden sowie Privatanzeigen.

Jahr 2015 2016 2017 >HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Tabelle: Fallzahlentwicklung – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Frage 2: Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten des Ordnungsamtes im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Fallzahlen, VZÄ lt. Stellenplan, VZÄ-Besetzung und Ausfallzeiten in VZÄ und analog der Tabelle in der Antwort zu Frage 4 in der Anfrage VI-F-06172.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 33,25 33,25 31,25* 31,25
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 33,25 33,195 31,2 30,25
Ausfallzeiten in VZÄ 3,87 3,41 3,91 4,40
IST-Besetzung in VZÄ 29,38 29,785 27,29 25,58

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Korrektur um 2,0 VZÄ

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj. 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan mit SGL 7,0 7,0 8,0 9,0 *
VZÄ-Besetzung lt. Stellenplan 7,0 7,0 7,0 9,0
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5
IST-Besetzung in VZÄ 5,1 6,1 6,4 8,5

Tabelle: Stellenbesetzung – SG Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Einrichtung einer bis zum 31.12.2018 befristeten Stelle durch Verlagerung innerhalb des Ordnungsamtes

Frage 3:  a. Ist es richtig, dass ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung softwareseitig nicht die Einstellungsgründe (wie bspw. Verjährung) differenzieren und bei Abschluss des Falles dokumentieren kann?

Alle angezeigten Ordnungswidrigkeiten werden in das Bearbeitungsverfahren Saar-OWi eingepflegt, bearbeitet und in diesem Verfahren zu einem Abschluss gebracht. Im Einstellungsfall werden die Gründe – nach bestimmten Fallgruppen differenziert –  dokumentiert. Einer dieser Einstellungsgründe ist die eingetretene Verfolgungsverjährung. Eine tiefergehende statistische Auswertung der dafür ursächlichen Faktoren erfolgt aber nicht. Dies wäre nicht eindeutig einem Faktor zuordenbar und zudem mit erheblichem manuellen Aufwand verbunden.

Frage 3:  b. Welche Gründe führen zum Eintreten der Verjährung, wenn sie nicht personeller Art sind?

Verjährungsgründe können sein:

  • zu späte Anzeige der Ordnungswidrigkeit gegenüber der Verfolgungsbehörde
  • fehlende Mitwirkung des Betroffenen bzw. der Zeugen
  • Betroffener kann nicht ermittelt werden
  • ergebnislose/ langwierige Aufenthaltsermittlungen
  • Verjährung bei Gericht oder Staatsanwaltschaft
  • Abgabe des Verfahren von der Staatsanwaltschaft an die Bußgeldbehörde ohne Abgabeverfügung nach § 43 OWiG
  • durch Überlastung/ Personalausfall bedingter Zeitverzug in der Fallbearbeitung bei anderen beteiligten Ämtern und Behörden
  • Zustellungsmängel

u. a.

Da sich oft mehrere Gründe überschneiden bzw. gleichzeitig vorliegen, macht es keinen Sinn, dies statistisch differenziert zu erfassen.

Frage 3:  c. Warum wird dennoch angeführt, dass 2.000 Fallbearbeitungen je Sachbearbeiter nicht überschritten werden sollen, um den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern?

Treten hinsichtlich der o. g. Einstellungsgründe keine signifikanten Abweichungen von den jahrelangen Erfahrungswerten ein, so ist ein Ansteigen der Einstellungsquote ein Indikator dafür, dass die Leistungsgrenze des vorhandenen Personals erreicht bzw. überschritten ist und eine Überlastungssituation vorliegt.

Eine dauerhafte Überschreitung der jährlich zu bearbeitenden Fallzahl pro VZÄ von

  • mehr als 2.000 Vorgängen bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
  • mehr als 14.000 Vorgängen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

führt zu einer Dauerbelastung, die nicht mehr kompensiert werden kann, was wiederum zu einer qualitätsgeminderten Bearbeitung (mit nachteiligen Rechtsfolgen für die Stadt Leipzig), Einnahmeverlusten oder eben zum Anstieg verjährter Fälle führt. Die o. g. Angaben sind Standards und bereits Maximalwerte.

Bearbeitungsrückstände der Sachbearbeiter der Bußgeldbehörde sind in der Tat ein häufiger Grund, aus dem Fälle verjähren. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde ein Standard von 14.000 Fällen pro Mitarbeiter von externen Gutachtern ermittelt.

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 449.537 485.850 479.956 241.983
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 32,25 31,75 30,25 30,25
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan 13.939 15.302 15.867 15.999*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Verkehrsordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr

Jahr 2015 2016 2017 1. Hj 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan ohne SGL 6,0 6,0 7,0 8,0
Fälle pro VZÄ lt. Stellenplan** 2.104 2.436 1.931 2.000*

Tabelle: Fallzahl pro VZÄ – Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
* Hochrechnung anhand Halbjahr
**eine Stelle nur zu 0,5 VZÄ mit Fallbearbeitung befasst (lt. Stellenbeschreibung)

Hinsichtlich der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist ersichtlich, dass die Werte bereits bei Zugrundelegung der VZÄ lt. Stellenplan seit 2016 weit über dem ermittelten Standard liegen. Die tatsächliche Anzahl der Fälle, die ein Mitarbeiter bearbeiten muss, liegt – bezieht man nicht besetzte Stellen und Stellenanteile sowie Ausfallzeiten durch Arbeitsunfähigkeit ein – weit höher.

Trotz ständiger Überprüfung der Arbeitsabläufe und -organisation bezüglich möglicher Optimierungspotenziale hat diese Situation dauerhaft hohe Arbeitsrückstände zur Folge. Auch die Anfälligkeit für Fehler in der Bearbeitung steigt.

Frage 4: (siehe Antwort auf Frage 4 der Anfrage VI-F-06172): Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister kurzfristig, um der seit 2016 anhaltenden Überschreitung der Fallzahlen je Sachbearbeiter entgegen zu wirken. Welche Maßnahmen sind langfristig geplant?

Kurzfristig wurde – vorerst befristet bis zum 31.12.2018 – eine Stelle (1,0 VZÄ) innerhalb des Amtes zugunsten der Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten gewandelt.

Langfristig wurde im HH-Plan 2019/2020 eine weitere Stelle für die Bearbeitung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten vorgesehen, wozu sowohl aus der weiterhin steigenden Fallzahlentwicklung als auch der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes eine entsprechende Notwendigkeit abzuleiten ist. Eine weitere Stelle wird dem Bereich Erzwingungshaften/ Ersatzmaßnahmen zugeführt, wo sich seit Jahren die Fallzahlen auf einem hohen (Verdreifachung) Niveau manifestiert haben.

Antwort im Allris

Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes

Auswirkungen der Aufstockung des Stadtordnungsdienstes

Anfrage:

Angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums, der Ausweitung der Einsatzzeiten des Stadtordnungsdienstes auf wochentags 24 Uhr und das Wochenende, der Aufstockung des Personals beim Stadtordnungsdienst verbunden mit zusätzlichen Kontrollgängen, insbesondere bei Veranstaltungen in Stadion und Arena, ist mit einem erhöhten Aufkommen an bußgeldrelevanten Tatbeständen / Ordnungswidrigkeiten zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?
  2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?
  3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?
  4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterbearbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungswidrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018  entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Stellenbesetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Anfrage lässt die Annahme erkennen, dass der Stadtordnungsdienst neben Verstößen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten auch überwiegend Anzeigen zu Parkverstößen im ruhenden Verkehr aufnimmt und zur abschließenden Bearbeitung weiterleitet.

Letzteres wird jedoch vorrangig und hauptsächlich von den Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeitern der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes aufgrund bestehender Aufgabenübertragung wahrgenommen. Insofern kann in der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 lediglich auf Anzeigen zu allgemeinen Ordnungswidrigkeiten Bezug genommen werden.

1. Wie haben sich die Fallzahlen bußgeldrelevanter Tatbestände / Ordnungswidrigkeiten im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt?

Fallzahlentwicklung
Jahr 2015 2016 2017
  1. HJ 2018
Fallzahl 11.577 13.400 12.556 7.235

Die Fallzahlen wiederspiegeln neben den Anzeigen des Stadtordnungsdienstes auch erstattete Anzeigen des Polizeivollzugsdienstes, der Fachämter und anderer Institutionen sowie Privatanzeigen. Eine konkrete Auswertung nach Anzeigeerstattern ist mit dem Verarbeitungsprogramm der Stadtverwaltung nicht realisierbar.

2. Wie viele Fälle sind nach drei Monaten in den Jahren 2015, 2016,2017 und 1. Halbjahr 2018 verjährt?

Die Frage kann nicht explizit beantwortet werden. Es liegen keine statistischen Auswertungen zu Einstellungen wegen Verjährung vor.

Tritt Verjährung ein, erfolgt eine Einstellung des Verfahrens. Einstellungsgründe können jedoch vielfältig sein.

Einstellungsquoten
Jahr 2015 2016 2017 HJ 2018
Einstellungsquote

im Durchschnitt in %

30,9

 

23,1 20,5 31,7

Das Eintreten der Verjährung ist ausdrücklich nicht auf die jeweils bestehende Personalsituation zurückzuführen, sondern kann auch aus anderen Gründen erfolgen.

3. Auf welche Höhe summieren sich die angesichts Verjährung entgangenen Bußgelder in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018?

Die Frage kann nicht beantwortet werden. Siehe zu Frage 2.

4. Wie hat sich die Zahl der die im Außendienst erfassten Tatbestände weiterverarbeitenden Mitarbeiter im Ordnungsamt (Allgemeine Ordnungs-widrigkeiten vs. Verkehrsordnungswidrigkeiten) im Vergleich der Jahre 2015, 2016, 2017 und 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Bitte um Gegenüberstellung von Stellenplan und tatsächlicher Besetzung unter Berücksichtigung dauerhaft krankheitsbedingter Ausfälle.

Planstellen
Jahr 2015 2016 2017 1. HJ 2018
Fallzahlen 11.577 13.400 12.556 7.235
VZÄ lt. Stellenplan* 7 7 8 8
VZÄ-Besetzung 7 7 8 8
Ausfallzeiten in VZÄ 1,9 0,9 0,6 0,5

*einschließlich Sachgebietsleiterin

Derzeit werden die umzusetzenden Mehrbedarfe an Personal im Bereich des Stadtordnungsdienstes noch nicht durch erhöhte Fallzahlen wirksam. Bereits seit 2016 werden ca. 2.300 Fälle pro Sachbearbeiter bearbeitet. Jedoch sollten 2.000 Fallbearbeitungen pro Sachbearbeiter im Jahr nicht dauerhaft überschritten werden um Mängel an Qualität zu vermeiden, eine zeitnahe Bearbeitung zu sichern und den Eintritt der Verjährung wegen Zeitverfall zu verhindern.

Antwort im Allris

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Rettung durch Mehrzweckstöcke

Anfrage:

Im Dezember beschloss der Stadtrat, den Stadtordnungsdienst auch in Leipzig als Polizeibehörde aufzuwerten und die Mitarbeiter aufgrund  der bis dato ungenügend für diese Aufgabe erscheinende Ausrüstung mit stichsicheren Westen, Handfesseln und Rettungsmehrzweckstöcken zu vervollständigen sowie diese vor allem auch in der Nacht Präsenz zeigen zu lassen. Wir fragen hierzu an:

  1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?
  2. Wer und wie genau kann damit gerettet werden? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung.)
  3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wieviele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Anfrage im Allris

Antwort:

Vorab:

In der Anfrage VI-F-05991 wird u. a. aufgeführt, dass der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner Neuausrichtung mit Handfesseln ausgerüstet werden soll. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ratsbeschluss vom 13.12.2017 eine solche Festlegung nicht enthält.

1. Welchen “Mehrzweck” hat ein solcher Rettungsmehrzweckstock?

Der Begriff eines “Rettungsmehrzweckstocks” ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses. Die Ordnungsämter in Dresden und Chemnitz haben ihre Bediensteten mit sog. „Tonfa” ausgerüstet. Nach hiesigen Erkenntnissen erfolgte bisher kein dokumentierter Einsatz.

Als Anlage wird ein Datenblatt einer Herstellerfirma beigefügt, das Angaben zu Verwendungszwecken enthält . Für das Ordnungsamt Leipzig wurde bisher keine Entscheidung zu Beschaffung eines konkreten Einsatzstocks getroffen. Da die erforderlichen Vorgespräche zum personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren stattgefunden haben, wird es demnächst zu einer förmlichen Eröffnung des Beteiligungsverfahrens kommen. Erst nach dem Abschluss eines solchen Verfahrens wird bei stattgebender Entscheidung über den Sinn und Zweck zu informieren sein.

2. Wer und wie genau damit gerettet werden kann? (Bitte möglichst illustrierte Beschreibung oder Anleitung)

Verweis auf das o. g. Datenblatt des Herstellers und die obigen Ausführungen.

3. Seit wann ist der Stock in Deutschland im Einsatz? Wie viele Menschen sind seitdem damit gerettet worden?

Seit wann in der deutschen Geschichte Schlagstöcke oder Rettungsstöcke eingesetzt werden, konnte nicht genau ermittelt werden, ebenso nicht die Anzahl geretteter Menschen. Erste Tests in Deutschland erfolgten wohl in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. In einer Bundesinnenministerkonferenz 1990 wurde über den Einsatz des Gerätes befunden.

Antwort im Allris

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes: CDU und SPD wecken falsche Erwartungen

Befugnisse des Stadtordnungsdienstes

Pressemitteilung:

Als Spielen mit den Erwartungen der Leipziger bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die gemeinsame Neufassung des Antrags von CDU und SPD, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde aufzuwerten:

“Da führen die CDU-Fraktion Leipzig und die SPD-Fraktion Leipzig die Leipzigerinnen und Leipziger ganz schön hinter die Fichte. Denn was ändert sich, wenn der Stadtordnungsdienst zur gemeindlichen Polizeibehörde umfirmiert? Nur der Name. Die Befugnisse bleiben die gleichen. Radfahrer verfolgen und gegen Lärmbelästigungen vorgehen, kann das Ordnungsamt schon heute. Verbrechen, wie die Vergewaltigung im Rosental, hätte auch ein gemeindlicher Polizeivollzugsdienst nicht verhindern können. Handfesseln und Rettungsmehrzweckstock sind nur Makulatur, im besten Fall taugt letzterer zum Selbstschutz.”

Nach Ansicht von René Hobusch, selbst Rechtsanwalt, seien die Befugnisse gesetzlich klar geregelt, CDU und SPD spielten mit den Erwartungen der Leipziger:

“Echte Strafverfolgung und Einsatz von unmittelbarem Zwang bleibt allein der sächsischen Polizei vorbehalten. Deshalb braucht es mehr echte Polizei auf Leipzigs Straßen, ausgestattet mit allen Befugnissen des Polizeigesetzes. Was CDU- und SPD-Fraktion jetzt vorgaukeln, weckt falsche Erwartungen beim Bürger und schafft Verdruss.”,

so der Freidemokrat Hobusch.

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Aggressives Betteln und Herumlungern: Stadtordnungsdienst und Polizei sind gefordert!

Pressemitteilung:

Als “klassisches Vollzugsdefizit im Rathaus” bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die Probleme einiger Gewerbetreibender mit aggressiven Bettlern und Wegelagerern.

“Die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig ist eindeutig: Aggressives Betteln, laute Beschallung oder Partywegelagerei sind unzulässig. Hier ist zuerst das Ordnungsamt als untere Polizeibehörde zur Durchsetzung der Regeln gefordert. Klappt das nicht allein, so müssen Ordnungsamt und Polizei Hand in Hand vorgehen – und zwar zügig und koordiniert”,

so Hobusch weiter. Runde Tische zwischen Gewerbetreibende und Stadtverwaltung seien mehr Hinhaltetaktik als Problemlösung.

“Die Regeln sind klar. Daran hat sich in einem Rechtsstaat jeder zu halten. Und Kernaufgabe von Staat und Verwaltung ist es, die Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen. Die Gewerbetreibenden täten gut daran, der Stadtverwaltung nur die Polizeiverordnung auf den Tisch zu legen und deren Durchsetzung zu verlangen.”,

so der Liberale Hobusch.

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Leipzig braucht echte Polizisten – gut ausgebildet, anständig ausgestattet und ohne hunderte unbezahlter Überstunden

Pressemitteilung:

Zur Diskussion um die Befugnisse des Stadtordnungsdienstes zur Erhöhung der Sicherheit in Leipzig äußert sich René Hobusch (FDP), Vorsitzender der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat:

“Dieses Hin- und Herschieben des Schwarzen Peters hilft niemandem. Hoffen wir, dass ab 25. September der Wahlkampfnebel verflogen ist und hier endlich Probleme gelöst werden. Die Aufgaben des Stadtordnungsdienstes sind klar definiert. Für das wirksame Einschreiten bei Gewalttaten sind die Mitarbeiter nicht ausgebildet. Sie tragen auch – völlig zu recht – keine Schusswaffen, um sich in letzter Konsequenz hart selbst verteidigen zu können.”

Die Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes leisten nach Ansicht des Liberalen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig, dennoch so Hobusch (FDP):

“Sie können und sollen die Polizei unterstützen. Aber Polizeiaufgaben sind von der Polizei auszuführen. Dafür ist der Freistaat zuständig.”

Mit Blick auf die aktuelle angespannte Sicherheitslage und die Herausforderungen, die das erwartete Einwohnerwachstum in Leipzig mit sich bringt, führt Hobusch (FDP) weiter aus:

“Dass das Ordnungsamt jetzt verstärkt bestreift, ist ein richtiger Schritt. Aber es ersetzt nicht eine deutlich präsentere Polizei. Dafür braucht es richtige Polizisten und keine Hilfssheriffs – Polizisten in größerer Zahl, mit guter Ausstattung, mit anständiger Ausbildung und ohne Berge unbezahlter Überstunden.”