Matzke (FDP): “Homeoffice für Angestellte der Stadt durch digitale Teilnahme an Stadtratsgremien stärken”

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt, für die in Präsenz durchgeführten Sitzungen der Gremien des Stadtrates die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu schaffen. Entsprechendes soll auch für Stadträtinnen und Stadträte gelten, die nicht Mitglied des jeweiligen Gremiums sind, aber beispielsweise eigene Anträge einbringen.

Die Leipziger Stadtverwaltung ermöglicht zunehmend über alle Ämter hinweg Homeoffice seiner Mitarbeiter auf deren Antrag hin. FDP-Stadtrat Sascha Matzke, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Allgemeine Verwaltung vertritt, begrüßt das neue Arbeiten für Angestellte der Stadt Leipzig: „In den Gremien des Stadtrates erstatten Mitarbeiter der Stadtverwaltung oft Bericht zu verschiedenen Vorlagen. Ihr Homeoffice müssten sie auf Wunsch nicht für eine Präsenzsitzung verlassen. Das sorgt für mehr Flexibilität und Attraktivität der Aufgabe. Auf diese Weise wird zudem wertvolle Zeit gewonnen, eingesparte Anfahrts- und Wartezeit vor dem Sitzungssaal stattdessen sinnvoll genutzt. Die Stadtverwaltung stärkt so auch die Inanspruchnahme und Akzeptanz des Home Office und ihren Marktwert als Arbeitgeber im Wettbewerb um geeignetes Personal. Das sollten wir auch als Stadträte befördern”, legt Freidemokrat Matzke die Vorzüge einer Beschlussfassung des Antrags dar.

Zudem soll der Oberbürgermeister für die Teilnahme an den Sitzungen ein Regelwerk erarbeiten, das verbindliche Auskunft darüber gibt, unter welchen Voraussetzungen digital an Sitzungen teilgenommen werden kann: “Ein verbindliches Regelwerk soll sicherstellen, dass sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die Spielregeln halten. Berücksichtigt werden sollen beispielsweise die Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungsgegenstände, der möglichst störungsfreie Ablauf und der Fokus auf die Sitzung”, schlägt der Liberale Matzke vor.

Den Wortlaut des Antrags VII-A-02467 „Digitale Zuschaltung zu Präsenzsitzungen ermöglichen” entnehmen Sie bitte dem Anhang. Der Leipziger Stadtrat verweist den Antrag in der Ratsversammlung am 24. März 2021 zur Beratung in die Gremien.

Werbung auf offiziellen Social-Media-Accounts

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Anfrage:

Die Stadtverwaltung verfügt über verschiedene Kanäle für die Online-Kommunikation. Hierzu gehören neben der Internetseite leipzig.de eine Facebookseite mit rund 16.000 Fans, ein Twitterkanal mit mehr als 55.000 Followern und ein Instagramkonto mit gut 6.000 Abonnenten.

Immer wieder veröffentlich die Stadtverwaltung über die Onlinekanäle Informationen zu Themen und Veranstaltungen, die zwar einen Leipzig-Bezug haben, jedoch keinen Bezug zu Aufgaben der Stadtverwaltung oder verbundenen Institutionen/Unternehmen haben.

Exemplarisch und wertfrei sei hier die Kommunikation eines Marktes für selbstgemachte Produkte im Felsenkeller Mitte Oktober genannt, welcher sowohl auf leipzig.de als auch in sozialen Netzwerken kommuniziert wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden? Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert wird?
  2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen?
  3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar?
  4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben?
  5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g. Kommunikation?
  6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden Kommunikationswünschen um?
  7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen erzielt
      • im 1. Halbjahr 2016
      • im 2. Halbjahr 2016
      • im 1. Halbjahr 2017.

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wessen Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen können unter welchen Voraussetzungen online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert werden? Wer entscheidet in der Stadtverwaltung, was wann in welcher Form kommuniziert wird?

Es werden keine Produkte und Dienstleistungen Dritter online durch die Stadtverwaltung Leipzig kommuniziert.

Es werden nur Veranstaltungen im Rahmen unseres Veranstaltungskalenders bzw. als News unter leipzig.de kommuniziert. Anbieter können per E-Mail diese an die Online-Redaktion melden.

Die Auswahl, welche Veranstaltungen kommuniziert werden, trifft die Onlineredaktion aufgrund der vorliegenden Veranstaltungsmeldungen. Ausgewählt werden Veranstaltungen in Leipzig oder dem Leipziger Neuseenland (wenn von größerer Bedeutung und Reichweite). Dabei wird auf eine Mischung der Themen Wert gelegt, um die Vielfalt der Leipziger Veranstaltungslandschaft widerzuspiegeln; eine gewichtige Rolle spielt auch die Bedeutung von Veranstaltungen/News für die Stadt, die Stadtgesellschaft bzw. für einzelne Stadtteile. Der in der Anfrage beispielhaft genannte Felsenkeller ist ohne Frage ein herausragender Veranstaltungsort im Stadtteil, der für Generationen von Leipzigerinnen und Leipzigern identitätsstiftend war.

2. Welches Regelwerk existiert für werbliche Postings? Wo ist dieses einzusehen?

Es handelt sich hier um redaktionelles Ermessen, für das es kein allgemeingültiges Regelwerk geben kann, da es stark situations- und zusammenhangsabhängig ist. Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt es sich bei derartigen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung, um Bürgerinnen und Bürger auf herausragende Veranstaltungen hinzuweisen. Hierbei ist nicht die Größe einer Veranstaltung ausschlaggebend. Nicht veröffentlicht werden religiöse (außer im Rahmen städtischer Veranstaltungen) und parteipolitische Veranstaltungen. Veranstaltungen im Bereich Gesundheit werden nur durch das Gesundheitsamtsamt veröffentlicht.

3. In welcher Form werden Postings wie für den o.g. Markt gegenüber der Stadt Leipzig vergütet? Wo ist eine Preisliste transparent einsehbar?

Die Posts werden nicht vergütet. Eine Preisliste existiert somit nicht.

4. In welchem Umfang beachtet die Stadtverwaltung die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (§ 6), aus dem Rundfunkstaatsvertrag (§ 58 RStV) und aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (Nr. 11 d. Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 5a Abs. 6 UWG) und weiterer Regelungen und Gerichtsentscheide ergeben?

Aus Sicht der Stadtverwaltung handelt bei diesen Veranstaltungshinweisen um eine Serviceleistung und nicht um Werbung.

5. Gab es durch Aufsichtsbehörden, Wettbewerbsverbände, Verbraucherschutzvereine oder ggf. Mitbewerber Beschwerden ggü. der Stadt Leipzig aufgrund erfolgter o.g. Kommunikation?

Nein.

6. Wie geht die Stadt Leipzig mit in Konkurrenz zueinander (bspw. parallel stattfindenden Veranstaltungen, Produkte gleicher Produktgruppe etc.) stehenden Kommunikationswünschen um?

Die Stadtverwaltung sieht hier keinen Widerspruch. Es können für einen Tag auch mehrere Veranstaltungshinweise veröffentlicht werden. Wenn entsprechende Kommunikationswünsche an uns herangetragen werden, werden diese in der Regel berücksichtigt.

7. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen erzielt

  • im 1. Halbjahr 2016
  • im 2. Halbjahr 2016
  • im 1. Halbjahr 2017.

Siehe Antwort zu 3). Es wurden keine Einnahmen aus Werbung in den Onlinekanälen im Bereich Social Media erzielt.

Antwort im Allris

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Effizientes Bewerbermanagement der Stadt Leipzig

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerbermanagement anzuschaffen bzw. anzumieten.

Die Software erfüllt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen mindestens folgende Kriterien:

  1. frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
  2. auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
  3. Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein.

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung befindet sich in einer angespannten Bewerbersituation. Derzeit werden offenbar schon Beauftragungen externer Berater geprüft. Dennoch verfügt die Stadt leider bisher über kein Werkzeug, interessante Bewerber aus früheren Bewerbungsprozessen “auf dem Schirm” zu behalten. Ebenfalls ist es nicht möglich, Bewerber, die ggf. nicht zu der Stelle, auf die sie sich bewerben, sondern zu einer anderen ausgeschriebenen Stelle passen, gezielt “umzuleiten”. Auch Initiativbewerbungen können nur unzureichend verwaltet werden. Mit dem Antrag soll eine Behebung und Verbesserung dieses Zustands erzielt werden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung geändert beschlossen:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig eine langfristig geeignete Software für das digitale Bewerber- und Personalmanagement anzuschaffen oder anzumieten bzw. die bestehende Personalmanagementsoftware durch entsprechende Module zu erweitern.

2. Dabei ist zu prüfen, ob die Software unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen folgenden Leistungsumfang enthalten könnte:
– frühere Bewerber können bei Vorliegen einer passenden Stelle kontaktiert werden (Matching),
– auch andere Ämter, Eigenbetriebe und Unternehmen der Stadt Leipzig als das/der jeweils ausschreibende können prüfen, ob geeignete Bewerber für offene Stellen verfügbar sind,
– Initiativbewerbungen (Hinterlegen eines Profils mit Qualifikationen) sollen möglich sein,
– Qualifikationen und Weiterbildungen der eigenen Mitarbeiter sollen in Form einer digitalen Personalakte vorgehalten werden.

Antrag im Allris