Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Anfrage:

Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind geschlossen.  Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig vermieden werden soll. Daher fragen wir:

  1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
  2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
  3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essenversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages in den Kindertageseinrichtungen akzeptieren die Eltern, dass sie bei einer Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) den vertraglich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen Speisenanbieter nutzen. Grundlage für die Versorgung des Kindes in der Einrichtung ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Versorgungsunternehmen. Schließen die Eltern keinen Vertrag mit dem Unternehmen, obliegt es den Eltern die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen.

2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?

Die Fragestellung wirft vielfältige organisatorische Fragen und Rechtsfragen auf, die eingehender geprüft werden müssten.

3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkungen hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Nein, es werden keine Mindestabnahmen im Rahmen der Ausschreibung garantiert.

Antwort im Allris

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Speisenversorgung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Leipzig

Anfrage:

In Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU wurde die Auslieferung von Mahlzeiten an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig neu ausgeschrieben. Infolgedessen wechseln ab März 2018 in den Kindertagesstätten der Stadt Leipzig die Speisenversorger.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?
  2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?
  3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?
    Die Verwaltung selbst argumentierte in ihrem Verwaltungsstandpunkt wörtlich: Dafür sollte unter Einbeziehung von Eltern, Trägern, Fachverbänden und den Versorgungsunternehmen auch die Förderung der Regionalität im Blickpunkt stehen. Bei der Festsetzung von Maßstäben, die über die bereits festgeschriebenen Standards hinaus gehen, gilt es vor allem die Finanzierungsbereitschaft der Eltern zu berücksichtigen, da mit steigendem Leistungsanspruch voraussichtlich auch der Preis pro Essenportion steigt. Für die Etablierung des Katalogs als fester Bestandteil bei zukünftigen Vergabeverfahren ist eine umfassende vergaberechtliche Prüfung Voraussetzung. Daher wird vorgeschlagen, den Entwurf des Kriterienkatalogs bis zum III. Quartal 2014 vorzulegen.
  4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Welche Dienstleister haben den Zuschlag für die Speisenversorgung der kommunalen Kitas erhalten? Wer beliefert welche Kita?

Im Rahmen des durchgeführten Vergabeverfahrens zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig erhielten B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH (Bösdorfer Ring 9, 04249 Leipzig) und Sodexo SCS GmbH (M.-v.-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden) einen Zuschlag. Gegenstand der Ausschreibung war die Speisenversorgung für 48 Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Davon werden 22 Einrichtungen von der Firma B&C Menüküche und Vertriebs-GmbH beliefert und 26 Einrichtungen durch die Sodexo SCS GmbH. Die Produktionsstandorte beider Unternehmen befinden sich in Leipzig.

2. Auf Basis welcher Ausschreibungskriterien wurden die Lose vergeben?

Die Wertung der Angebote bei der Vergabe der Leistung für die Kindertageseinrichtungen erfolgte nach den Kriterien „Preis“, „Qualität“ und „Testessen“. Diese Kriterien wurden in Unterkriterien aufgeteilt. Das Kriterium „Preis” ist unterteilt worden in den Menüpreis für die Altersstufe I (1 bis 3 Jahre) und den Menüpreis für die Altersstufe II (3 bis 7 Jahre). Beim Kriterium der „Qualität ” wurde weiter unterteilt in die Vielfältigkeit der Menülinien der Speisepläne unter Beachtung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V., den Anteil der verwendeten Bio-Produkte, den Einsatz von Lebensmitteln sowie die Herstellung von Speisen im Sinne der Nachhaltigkeit, dem Anteil an saisonalen Lebensmitteln und den Warmhaltezeiten. 

3. Berücksichtigen die Ausschreibungskriterien den Stadtratsbeschluss RBV-1660/13, wonach der Oberbürgermeister dem Stadtrat bis Ende 2014 einen Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Leipzig vorlegt?

Nein, da bisher keine Beschlussfassung zu dem Kriterienkatalog für die Speisenversorgung in Schulen und Kindertageseinrichtungen erfolgte. Grund dafür ist die Novellierung des Europäischen Vergaberechts. Der Unionsgesetzgeber hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt.

Das Modernisierungspaket umfasst u. a. die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe – Richtlinie 2014 / 24 / EU und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen – Richtlinie 2014 / 23 / EU. Diese Richtlinien waren bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzgeber hat davon Gebrauch gemacht und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung verabschiedet. Dadurch bedingt ist das deutsche Vergaberecht u. a. im Bereich der öffentlichen Aufträge bzw. der Konzessionen durch eine Überarbeitung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – und weiterer Vorschriften umfänglich überarbeitet worden.

Die wesentlichen Punkte sind ganz allgemein die Wahl der Vergabeart, Erstellung der Vergabeunterlagen (z. B. Leistungsbeschreibung, Eignung, Auftragskriterien etc.), Durchführung der Ausschreibung und Rechtsschutz. Unter Beachtung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Leipzig als öffentlicher Auftraggeber die Vergabe des Auftrages Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Leipzig im Rahmen einer Ausschreibung durchgeführt. Dazu sind Ausschreibungsunterlagen erarbeitet worden.

In diesem Zusammenhang wurden die Leitungen der Kindertageseinrichtungen und die Elternvertreter zu einer Informationsveranstaltung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung eingeladen. Anregungen zur Ausgestaltung der Vergabe bspw. zu den Verpflegungsformen, Speiseplänen etc. sind in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen eingeflossen.

Schließlich sind die benannten Ausschreibungskriterien, welche der Auftragserteilung zugrunde liegen, aufgestellt worden. Die genannten Vergabeunterlagen waren auch Gegenstand eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens. Eine Beanstandung ist von Amts wegen nicht erfolgt. Die in diesem Prozess gesammelten Erfahrungen werden auch bei der Vergabe der Speisenversorgung für die Schulen beachtet.

Jedoch beinhaltet die Speisenversorgung in den Schulen aufgrund der vorliegenden Altersstufen und den Anforderungen an die Verpflegung ein anderes Leistungsspektrum. Die Vorlage zur Erstellung des Kriterienkatalogs wurde aus o.g. Gründen zurückgestellt bis die Vergabeprozesse zur Speisenversorgung für die Kindertageseinrichtungen und Schulen im Amt für Jugend, Familie und Bildung neu strukturiert sind. Erst nach Auswertung dieser komplexen Vergabevorgänge kann erneut über einen Kriterienkatalog nachgedacht werden.

4. Welcher Kriterienkatalog wurde damals mit wem erarbeitet und wann vom Stadtrat beschlossen?

Ein solcher Kriterienkatalog liegt noch nicht vor.

Antwort im Allris