Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Sicherheitskonzept in der Otto-Schill-Straße 2

Anfrage:

Das Bürgeramt in der Otto-Schill-Straße 2 ist seit Mitte 2017 geöffnet. Neben dem Bürgeramt befinden sich in dem Gebäude das Referat für Beschäftigungspolitik, die Stadtkämmerei, das Referat für Migration und Integration und das Welcome-Center für Migranten. Das Jobcenter Leipzig als Amt mit hohem Publikumsverkehr verfügt über ein ausgefeiltes Sicherheitskonzept zum Schutz der Mitarbeiter.

Daher fragen wir an:

  1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?
  2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?
  3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Wurde auch für das Gebäude in der Otto-Schill-Straße 2 bzw. den darin angesiedelten Ämtern ein Sicherheitskonzept erarbeitet (z.B. Wachschutz im Hause, Notruftasten an den Schreibtischen der Mitarbeiter mit Publikumsverkehr etc.)?

Das Objekt Otto-Schill-Straße 2 wurde als Verwaltungsstandort in Abstimmung mit den Nutzern zu einem zukunftsorientierten, modernen Verwaltungsgebäude umgebaut.

Die Sicherheit von Objekt und Nutzern wurde in der Erarbeitung des Sicherheitskonzeptes zusammen mit den Ämtern betrachtet. Ziel der Risikoeinschätzung war es, potenziell gefährliche Bereiche oder Tätigkeiten zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen abzuleiten und festzulegen. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf Bereichen, in denen Dienstleistungen für Bürger angeboten werden. Diese wurden auf Gefährdungen durch potenziell aggressive oder gewalttätige Kunden untersucht. Für die Risikoeinschätzung, d.h. ob Mitarbeiter gefährlichen Situationen ausgesetzt sind, werden

1. die Gefährdungsbeurteilung und

2. das Aachener Modell (Anlage 1) herangezogen.

Vorrangig wurde die Thematik Gewaltszenarien am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung in den Bereichen der Bürgerämter berücksichtigt. Für andere im Haus ansässige Bereiche, für die sich in der tatsächlichen Nutzung gegenüber der ursprünglichen Planung Änderungen ergeben haben, wird das Thema unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzung noch einmal neu betrachtet.

Das Ziel ist es, aggressive und kriminelle Übergriffe auf Beschäftigte und Sachwerte zu vermeiden. Dazu wurde das im folgenden erläuterte Maßnahmenpaket entwickelt.

  • Ausprägung als kontrolliert offenes Haus, d.h. freie Zugänglichkeit ausschließlich in öffentliche Bereiche während der Öffnungszeiten mit Sichtkontrolle am Empfang
  • Haus- und Etagenzugänge mit Zutrittskontrolle über elektronische Schließanlage
  • Zimmerzugänglichkeit laut Schließplan über elektronische Schließanlage
  • Zugänglichkeit für nichtöffentliche Bereiche nur für Berechtigte
  • Bildung von Sicherheitszonen (Kundenkontakt) in den öffentlichen Bereichen Erdgeschoss und 1. OG (Bürgeramt, Stadtkasse)
  • Einsatz von Sicherheitsfachpersonal
    • ständige Präsenz in den Bereichen Bürgeramt, Bürgerkommunikationszone, Referat
    • Migration/Welcome Center sowie den Gang- und Flurbereichen
    • punktuelle Präsenz in Bedarfsfall
    • ggf. Leistungen der Information/Kommunikation
    • Unterstützungsleistungen durch Hauswache und Securitas Mobil
    • zyklische aber zeitlich unbestimmte Bestreifungen des gesamten Gebäudes. Des Weiteren werden bekannte Veranstaltungen bzw. Sachlagen nach Kenntnis begleitet.
  • Alarmierungseinrichtungen für Arbeitsplätze „Mobicall“ (Information an naheliegende Bereiche/ Wachschutz) über TK-Anlage
  • Abschottung/Verschluss der Etagenzugänge und der im Treppenhaus liegenden Büroflächen im Falle von Extremereignissen über die elektronische Schließanlage
  • Überfallmelder in neuralgischen Bereichen des Erdgeschosses (Empfangstresen) und des 2. OG (Notfallbarkasse) mit Aufschaltung auf das Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig
  • Einbruchmeldeanlage für 1) das Gesamtobjekt (äußere Hülle, innere Verkehrsflächen) außerhalb der Öffnungszeiten, 2) Absicherung der Tresor- und Kassenautomatenflächen während der Geschäftszeiten
  • Organisatorische Maßnahmen (Wartezeiten, Beschilderung, mehrsprachiges Personal, Schulungen für Mitarbeiter)

2. Gab es in der Vergangenheit Übergriffe von Besuchern im Bürgeramt Otto-Schill-Straße 2 oder in den anderen Bürgerämtern der Stadt?

Entsprechend der Aufzeichnungen des örtlich gebundenen Sicherheitsunternehmens gab es seit Inbetriebnahme (2016) der Liegenschaft Otto-Schill-Straße 2 mehrere Störsituationen in den Bereichen des Empfangstresens und des Referates Migration und Integration. Dabei wurden auch die Möglichkeiten des Hausrechtes in Anwendung gebracht.

Für den Bereich der übrigen Bürgerämter gab es lt. Aussage der Abteilung Bürgerservice/Bürgerämter keine bekannten Übergriffe.

3. Wird das Personal der Stadt Leipzig, welches mit Publikumsverkehr betraut ist, angemessen geschult (z. B. Deeskalationsschulung)?

Für die Einrichtung von Arbeitsplätzen ist die Erhebung einer Gefährdungsbeurteilung zwingende Voraussetzung. Die Verantwortung dafür ist dem jeweiligen Fachbereichsverantwortlichen (Amts- oder Referatsleiter) übertragen. Dieser beurteilt örtliche und sachliche Zustände und legt Maßnahmen zur Gegensteuerung von Gefährdungen in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmedizinischen Dienst fest. Diese Maßnahmen können baulicher, technischer aber auch organisatorischer Natur sein, bspw. Fort- und Weiterbildungen. Für den Bereich „Bürger und Service“ werden u.a. angeboten

  • Umgang mit Reichsbürgern
  • Sicheres Auftreten im Außendienst
  • Deeskalation und Eigenschutz
  • Gewalt- und Konfliktabwendung
  • Kommunikative Selbstbehauptung gegenüber aggressiven bzw. aggressionsbereiten Bürgern und Bürgerinnen
  • Dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung und kundenfreundlicher Bürgerservice

Die Verantwortung für die Ermittlung des konkreten Bedarfs und die Wahrnahme der Angebote trägt der Fachbereichsverantwortliche bzw. dessen Beauftragte. Nach Aussagen beider Bereiche wurden Kollegen in der Vergangenheit regelmäßig geschult. Die Fortbildungen werden auch in Zukunft genutzt. 

Antwort im Allris