Morlok (FDP): “Spätes Eingeständnis persönlicher Fehler des Oberbürgermeisters im Bereich Jugend, Familie und Bildung”

Mit der Trennung der Zuständigkeiten des Bereiches für Jugend, Familie und Bildung im Rahmen der Vorlage zur zukünftigen Dezernatsstruktur in die Bereiche Soziales, Gesundheit und Vielfalt sowie Jugend, Schule und Demokratie setzt der Oberbürgermeister eine seit Jahren angeregte Forderung der Freibeuter im Leipziger Stadtrat um.

“Die Trennung der Zuständigkeiten im Bereich Jugend, Familie und Bildung war längst überfällig. Das Amt ist mit Hilfen zur Erziehung, Kitas und Schulen seit Jahren völlig überfordert. In der Umstrukturierung zeigt sich ein spätes Eingeständnis persönlicher Fehler des Oberbürgermeisters im Bereich Jugend, Familie und Bildung angesichts fehlender Kitaplätze und aus allen Nähten platzenden Schulen”, so der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok.

“Wenn angesichts explodierender Ausgaben im Bereich Hilfen zur Erziehung – zuletzt um 40 Millionen Euro auf über 100 Millionen Euro – zwei Dezernenten für bessere Strukturen, eine straffere Führung und ein nachhaltigeres Controlling nur ein Prozent sparen helfen, dann wären die Personalmehrausgaben für die neue Dezernatsstruktur schon finanziert”, so der Freidemokrat weiter.

Morlok (FDP): “Haushaltsdefizit: Investieren statt sparen!”

Der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig rechnet angesichts der Coronakrise mit einem Defizit von 90 Millionen Euro im städtischen Haushalt im Jahr 2020 und Unterdeckung von mehreren Hundert Millionen Euro in den Folgejahren.

Dazu äußert der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat Sven Morlok: “Die haushalterischen Folgen der Coronakrise sind kein strukturelles Defizit. Es besteht keine Notwendigkeit in einer temporären Krise, Ausgaben, die man sich eigentlich leisten kann, zu streichen. Angesichts der Einsparungen und Haushaltskonsolidierung in den vergangenen Jahren können wir uns auch in der Krise zusätzliche Schulden leisten. Im Gegenteil, nun mit Ausgabenkürzungen zu reagieren, würde die Krise für die Leipzigerinnen und Leipziger weiter verschärfen.”

Die Lösung aus Sicht Morloks könnte sogar eine Erhöhung von Ausgaben sein: “Wir brauchen gerade jetzt Investitionen. Für Investitionen braucht es Personal, um die Investitionen zu planen. Und um zu planen, braucht es wiederum Geld, um die Planungen zu steuern. Angesichts von Hauhaltsausgabenresten über 400 Millionen Euro aus dem Vorjahr und aktuell zu erwartenden Konjunkturprogrammen des Freistaates und Bundes brauchen wir umso mehr personelle und finanzielle Planungskapazitäten. Die Devise, gerade in der Krise, lautet daher investieren statt sparen!”

“Wir brauchen allerdings auch ein Konzept zur Schuldentilgung. Wenn wir in den nächsten Jahren neue Schulden machen, muss auch klar sein, wie und wann diese getilgt werden”, so der Freidemokrat.

Halbe Milliarde nicht umgesetzt

Der Stadtrat beschließt Investitionen und nichts passiert. OBM Jung und die Stadtverwaltung haben Beschlüsse des Stadtrats von fast einer halben Milliarde Euro nicht umgesetzt.

Zu wenig Kitas, zu wenig Schulen und schlechte Straßen. Man könnte meinen, in Leipzig fehlt es an Geld. Dem ist nicht so! Das Geld ist da. Der Stadtrat hat auch die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Leipzig könnte kräftig in die Zukunft der Stadt investieren, aber nichts passiert.

Der Stadtrat hat Investitionen von fast einer halben Milliarde Euro beschlossen, nur das Geld wird nicht ausgegeben. Woran liegt das?

Sicher, Baufirmen und Handwerker sind gut ausgelastet und in dieser Situation auf Aufträge der Stadt nicht unbedingt angewiesen. Manche Investitionen verschieben sich auch durch fehlendes Baurecht. Das ist aber nur ein Teil des Problems. Die Abläufe in der Leipziger Stadtverwaltung funktionieren nicht richtig. OBM Jung schafft es nicht die Verwaltung so zu organisieren, dass Beschlüsse des Stadtrates zügig umgesetzt werden. Das muss sich ändern. Die Stadt repräsentieren und Stadtratssitzungen leiten ist wichtig, aber ein guter OBM muss mehr können!

Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie uns mit Fragen und Anregungen per E-Mail an: info@freibeuterfraktion.de

Sven Morlok, Stadtrat

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 12. Januar 2019

Naomi-Pia Witte (FDP): “Ausschreibung der Essensversorgung: Stadt und Stadtrat kochen gemeinsames Süppchen”

Auf Initiative der Fraktion Freibeuter zeichnet sich in der Ratsversammlung am Donnerstag, den 22. November 2018, eine breite Mehrheit im Leipziger Stadtrat für ein Verfahren bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an kommunalen Schulen ab, an der auch die Schulen selbst beteiligt werden sollen. “Wie die Stadt zuletzt neue Essenanbieter für die Kindertagesstätten der Stadt Leipzig gesucht hatte, war eher ein Rückschritt als ein Fortschritt. Stadt und Stadtrat haben nun gemeinsam eine Lösung für die Ausschreibung des Schulseesens gefunden, die auch auf die Ausschreibung der Speisenverorgung in Kitas ausgeweitet werden soll”, so FDP-Stadträtin Naomi-Pia Witte, die die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule vertritt.

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig

Antrag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig in Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) so zu gestalten, dass die Aufteilung der Lose die von den jeweiligen Schulkonferenzen gewünschte Verpflegungsform berücksichtigt. Dabei sind die räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Schulen für die Verpflegungsformen Cook and Chill, Freeflow und Abgabe/Ausgabe – Essen ebenfalls als Kriterium heranzuziehen.
  2. Nach Ablauf der Laufzeit der 2018 geschlossenen Verträge zur Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig wird analog verfahren.

Begründung:

Mit Ablauf des Schuljahres 2018/2019 enden die aktuell laufenden Verträge zur Speisenversorgung an den Schulen der Stadt Leipzig. Die Neuausschreibung der Speisenversorgung an den kommunalen Schulen wird analog dem Vorgehen zur Ausschreibung der Speisenversorgung an Kindertagesstätten der Stadt Leipzig in Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2014/24/EU und RL 2014/24/EU erfolgen.

Die neuen Verträge mit den Speisenversorgern an den Kindertagesstätten schließen die Eltern aktuell beginnend ab März 2018. Angesichts des rückschrittlichen Vorgehens der Verwaltung, die fehlende Beteiligung der Eltern an der Auswahl der Caterer, die mangelnde Kommunikation gegenüber den Eltern, der Verlust der Qualität des Essens durch die neuen Essensanbieter regt sich jedoch erheblicher Unmut unter den Eltern. Diese Defizite im Zusammenhang mit der Ausschreibung sollen sich bei Schulen nicht wiederholen.

Dem Beschluss des Stadtrates zur Stärkung des regionalen und biologischen Lebensmittelmarktes und gesunder Ernährung in Leipzig aus Oktober 2017 folgend, sind die Losgrößen bei der Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen entsprechend anzupassen und für die nächste Ausschreibungsphase auch auf Kindertagesstätten anzuwenden.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung im Form des Verwaltungsstandpunktes angenommen:

  1. Für die Ausschreibung der Speiseversorgung an Schulen in kommunaler Trägerschaft wird ein Vergabeverfahren durchgeführt, im Ergebnis dessen die Stadt Leipzig mit den bezuschlagten Unternehmen Rahmenvereinbarungen zur Speiseversorgung abschließt.

  2. Mit dem unter 1. genannten Verfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen werden die Schulen unter Berücksichtigung geltender vergaberechtlicher Regelungen in hohem Maß an der Ausschreibung beteiligt.

  3. Alle künftigen Ausschreibungen zur Essensversorgung in Kitas der Stadt Leipzig erfolgen über eine Rahmenvereinbarung analog zum für Schulen geplanten Verfahren.

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Speisenversorgung in Kitas und Schulen

Anfrage:

Die Ausschreibungen für die Speisenversorgung in Kindertagesstätten der Stadt Leipzig ist abgeschlossen, die Verträge der Eltern mit den beiden verbliebenen Speisenversorgern sind geschlossen.  Angesichts des Vorgehens der Verwaltung und der fehlenden Einbindung der Eltern in die Auswahl der Speisenversorger regt sich erheblicher Unmut, der für die ausstehende Ausschreibung der Speisenversorgung an Schulen der Stadt Leipzig vermieden werden soll. Daher fragen wir:

  1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essensversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?
  2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?
  3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkung hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Was wäre, wenn die Eltern entschieden, nicht länger die Speisenversorgung durch den durch die Stadt ausgewählten Anbieter in Anspruch zu nehmen und stattdessen die Essenversorgung selbst organisieren würden – ggf. unter Beteiligung eines externen Dienstleisters?

Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages in den Kindertageseinrichtungen akzeptieren die Eltern, dass sie bei einer Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Mittagessen) den vertraglich durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung gebundenen Speisenanbieter nutzen. Grundlage für die Versorgung des Kindes in der Einrichtung ist der privatrechtliche Vertrag zwischen den Sorgeberechtigten und dem Versorgungsunternehmen. Schließen die Eltern keinen Vertrag mit dem Unternehmen, obliegt es den Eltern die Versorgung Ihres Kindes sicherzustellen.

2. Welche Maßnahmen könnte und welche würde die Stadtverwaltung dagegen ergreifen? Dürfte ein von den Eltern beauftragter Dritter das Gelände der Einrichtung überhaupt betreten?

Die Fragestellung wirft vielfältige organisatorische Fragen und Rechtsfragen auf, die eingehender geprüft werden müssten.

3. Werden im Rahmen der Ausschreibung zur Speisenversorgung in Kitas und Schulen Mindestabnahmen garantiert? Wenn ja, welche Auswirkungen hätten massenhafte Kündigungen der Eltern auf den Stadthaushalt?

Nein, es werden keine Mindestabnahmen im Rahmen der Ausschreibung garantiert.

Antwort im Allris

Hobusch (FDP): „15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos“

15 Millionen Euro aus DDR-Vermögen für Eierschecke mit Aussicht in Dresden sind maßlos

Pressemitteilung:

Als „maßlos“ bezeichnet der Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) Forderungen aus Dresden, einen Teil der 58 Millionen Euro DDR-Unternehmensvermögen für den Dresdener Fernsehturm einzusetzen. Der Dresdener Stadtrat Holger Zastrow hatte 15 Millionen Euro dafür angeregt. Dies entspricht einem Anteil von über 25 Prozent der Gesamtsumme.

„14 Prozent der Sachsen leben in Dresden. 25 Prozent vom Kuchen für sich zu fordern, ist maßlos. Gegenüber Leipzig wird Dresden bereits heute bevorteilt – zum Beispiel bei der Finanzierung von Kultureinrichtungen. Es wird Zeit, dass manch Dresdner von seinem hohen Ross runterkommt und mal über die Stadtgrenzen hinaus blickt“,

so Hobusch weiter.

“Nicht nur in der Lausitz, sondern in weiten Teilen des Freistaates stehen wir vor einem grundsätzlichen Strukturwandel. Auf den Straßen fehlen Polizisten, in den Schulen Lehrer. In den wachsenden Städten wie Leipzig braucht es dringend Schulen und Kitas – denn das was da ist, ist teils mangelhaft ausgestattet. Die Straßen und Brücken bröseln uns teils unterm Hintern weg“,

beschreibt Hobusch die Herausforderungen und ergänzt:

„Aus Leipziger Perspektive fallen mir zig Baustellen ein, in denen die Millionen sehr gut und vor allem nachhaltig in die Entwicklung des Freistaates investiert wären. Wenn man in Dresden eine Eierschecke mit Aussicht in DDR-Ambiente für die dringendste Herausforderung hält, dann mische ich mich als Leipziger da nicht ein, sondern schüttele nur peinlich berührt den Kopf. Aber dann möge man an der Elbe nicht nach mehr greifen, als einemzusteht.”

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Verzögerungen bei Bau- und Sanierungsarbeiten an Schulen und Kitas

Anfrage:

Auch in diesem Jahr wurden verschiedene Bau- und Sanierungsarbeiten an Leipziger Schulen und Kitas gestartet. Nicht immer werden diese wie angekündigt abgeschlossen.

So steht die Sporthalle der Geschwister-Scholl-Grundschule nicht im Oktober 2017 wie es auf dem Bauschild verkündet wird, wieder für den Sportunterricht zur Verfügung. Vielmehr wurden die Eltern darüber informiert, dass voraussichtlich erst ab Januar 2018 mit der Nutzung gerechnet werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?
  2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?
  3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?
  4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?
  5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Die Fertigstellungen welcher Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas mit geplanter Fertigstellung in 2017 haben sich mindestens um einen Monat verzögert?

2. Welche Bauzeit war geplant und wie groß ist die Verzögerung?

3. Was sind die hauptsächlichen Gründe für die Verzögerung?

Veränderungen bei Baumaßnahmen mit Bezug auf Beschlussgrundlagen (Kosten / Termine) werden in der Regel den Gremien in Form von Änderungsbeschlüssen vorgelegt. Bezüglich der Frage 3 nach den Verzögerungsgründen wird auf den Ursachenkatalog in der Antwort der Verwaltung zur Anfrage F-04620 verwiesen. Eine Auswertung der in Koordinierungsverantwortung des AGM liegenden KITA-Baumaßnahmen ergab, dass es keine KITA-Vorhaben mit geplanter Fertigstellung 2017 gibt.

Eine Auswertung der Schulbaumaßnahmen mit geplanter Fertigstellung 2017 und mit Verzögerungen größer 1 Monat, ergab folgendes Ergebnis von drei Schulen:

1. Teilmodernisierung Sporthalle Geschwister-Scholl-Schule (Bezugsmaßnahme des Antragstellers):

– geplantes Bauende lt. Bauschild: Oktober 2017
– prognostizierte Verzögerung: 2 Monate
– Ursache: Veränderung der Aufgabenstellung aufgrund Änderung der Standortvoraussetzungen, dadurch Unterbrechung Teilmaßnahme Heizungstechnik/Warmwasser

2. Brandschutzmaßnahme Förderschule Rosenweg (DS-01670):

– geplantes Bauende: 02/2017
– Verzögerung Bauende: 10/2017 (8 Monate)
– Ursache: Vorlage Förderbescheid erst 12/2016, dann erst Ausschreibung; Baumaßnahmen in dieser Förderschule nur in den Ferien möglich !!
– Bauzeit: Sommer- und Herbstferien 2017.

3. Energetische Sanierung F.A.-Brockhaus-Schule (Gymnasium)   [DS-02023]

– Geplantes Bauende:12/2017
– Prognostizierte Verzögerung:1 Jahr   (12/2018)
– Ursache:Erhebliche Schadstoffbelastungen im Bereich der Platten- und Fensterfugen; Konsequenz:  Sanierung nur nach Freilenkung Objekt möglich, unter dieser Voraussetzung Maßnahmenerweiterung Sanitär; Mehrkosten,  Änderungsbeschlussvorlage in Vorbereitung

4. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister eingeleitet, um die Verzögerungen zu minimieren?

Mit dem Ergebnisbericht zur ‚Task Force Schulhausbau‘ wird der Stadtrat (voraussichtlich im Januar 2018) über das erfolgte Vorgehen informiert. Darüber hinaus wird auf die Beantwortungen der Anfragen F-04620 in Verbindung mit F-05097 verwiesen.

5. In welchem Umfang muss damit gerechnet werden, dass es durch die Verzögerungen zu Fördermittelverlusten kommt?

Bisher konnten insbesondere durch vorausschauende Abstimmung mit der Fördermittel-Bewilligungsstelle Fördermittelverluste vermieden werden.

Antwort im Allris

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Warme Schulen und Kitas in Leipzig

Anfrage:

Angesichts herausfordernder Zustände in Leipzigs Schulen und Kitas zu Beginn der Heizperiode fragen wir:

  1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?
  2. In welchen unter  1.  genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizungsperiode verlässlich funktionieren?
  3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. In wie vielen Schulen und Kitas ist die genutzte Heizungsanlage älter als 20 Jahre? Welche sind dies?

In 147 Kita-Gebäuden und in 285 schulischen Gebäuden (incl. Sporthallen) hat die Hausinstallation partiell eine Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren erreicht.
Abzugrenzen sind zunächst das Wärmeverteilsystem (Pumpen, Armaturen, Rohrnetz, Heizkörper, ggf. Ventilatorkonvektoren, Fußboden-/ Wandheizsysteme, Wärmeversorgung für raumlufttechnische Anlagen o.ä.) von der Wärmeerzeugung oder der Wärmeübergabestation.

Rohrnetz, Heizkörper, Armaturen und Pumpen entstammen in der Regel dem Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung. Die Lebensdauer von Heizkörpern, Rohrnetz und Armaturen erreicht deutlich mehr als 20 Jahre. Verschleißbedingte Reparaturen sind durch den kurzfristigen Austausch der betroffenen Komponenten möglich. Aufgrund durchgeführter Reparaturen sowie Teil- und Komplexsanierungen erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehender Modernisierung dieses Anlagenbestandes.

Die Fernwärme-Übergabestationen entstammen in der Regel aus den Jahren 1994 bis 1996 sowie 2003 bis 2006. Reparaturen sind im Störungsfall durch den Austausch defekter Komponenten möglich. Auch hier erfolgt eine laufende Instandhaltung mit einhergehenden Teilmodernisierungen.

Zur Beheizung notwendige zentrale raumlufttechnische Anlagen sind in zahlreichen Typenbau-Schulsporthallen im Einsatz. Der Funktionserhalt erfolgt hier ebenfalls vorrangig in Form eines Austausches defekter Komponenten, wenngleich insbesondere in den Typenbausporthallen der Baujahre 1969 bis 1988 ein enormer energetischer Sanierungsstau zu bewältigen ist.

Öl- und Gas-Kesselanlagen haben in vielen Fällen ihre normative Lebensdauer erreicht oder überschritten. Anlage 1 gibt einen Überblick über Kesselanlagen mit einer Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren.

2. In welchen unter 1. genannten Einrichtungen ist der Zustand der Anlage als sanierungsbedürftig einzuschätzen? Kann in diesen Einrichtungen jeweils davon ausgegangen werden, dass die Anlagen durchweg während der Heizperiode verlässlich funktionieren?

Der systematische Austausch erfolgt auf der Grundlage einer bestätigten Beschlussvorlage des OBM in Form eines jährlichen Planungsvorlaufes mit anschließend gestaffelten Ausschreibungsverfahren und Realisierungen [Anlage 2]. Diese Staffelung ermöglicht die Vorhaltung notwendiger Mittel für unplanmäßige Anlagenausfälle im Falle irreparabler Schäden insbesondere an Kesselkörpern oder Regelungsanlagen. Zudem wird die Versorgungssicherheit in Form einer vertraglich gebundenen Anmietoption für eine mobile Wärmeerzeugungsanlage gesichert.

3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten für den Betrieb aufgrund der genutzten veralteten Technik gegenüber modernen Anlagen (geschätzt pro Kita und pro Schule – durchschnittlich)? Welche Kosten würden durchschnittlich geschätzt pro Kita / pro Schule für einen Austausch in eine moderne Anlage entstehen?

Neben einer Reduzierung der Umweltbelastung besteht beim Austausch überalterter Wärmeerzeugungsanlagen auch ein Kosteneinsparpotential von mindestens 10% der Verbrauchskosten. Einhergehende Anpassungen der Anlagen an wärmebedarfsrelevante Sanierungen der Gebäudehülle erhöhen dieses Potential. Der Leistungsbereich des Anlagenbestandes erstreckt sich von ca. 20 kW bis hin zu über 800 kW. Entsprechend breit gestreut sind die Kosten eines Kesseltausches, welche darüber hinaus von baulichen Randbedingungen, einem möglichen Energieträgerwechsel oder der Versorgung künftiger Erweiterungsbauten beeinflusst werden. Der vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen geforderte Anteil erneuerbarer Energien wirkt sich ebenfalls individuell auf die Kosten aus. Durchschnittsangaben besitzen deshalb keine Aussagekraft. In Anlage 1 sind Wärmeerzeugungsanlagen mit mindestens 20 Betriebsjahren aufgeführt, soweit diese vom Amt für Gebäudemanagement instand gehalten werden. Demgegenüber stehen die Wärmeversorgungskosten, welche nur zum Teil von der Stadt Leipzig direkt getragen werden. Zu Einrichtungen, deren Energiekostenabrechnungen durch freie Träger eigenständig erfolgen, können deshalb keine Aussagen hinsichtlich der Wärmeversorgungskosten und möglicher Einsparpotentiale getroffen werden.

Antwort im Allris

Schulentwicklungsplan: Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 2018/2019 beschrieben sind

Schulentwicklungsplan Gesicherte Finanzierung für Maßnahmen, die für das Schuljahr 20182019 beschrieben sind

Anfrage:

Im Schulentwicklungsplan 2017, den der Stadtrat beschlossen hat, sind verschiedene Maßnahmen als Lösung der Herausforderungen genannt. Hierzu gehört bspw. die Einrichtung einer Grundschule in Thekla (Tauchaer Straße 188). Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Ein Bau- und Finanzierungsbeschluss liegt dem Stadtrat bislang nicht vor.

Dies exemplarisch vorausgeschickt fragen wir:

  1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?
  2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Anfrage im Allris

Antwort:

1. Für welche im Schulentwicklungsplan 2017 als Lösungsansätze bereits für das Schuljahr 2018/2019 genannten Maßnahmen ist die Finanzierung im Haushaltsplan der Stadt Leipzig nicht vollständig gesichert?

Der Schulentwicklungsplan benennt den Zeitpunkt, ab dem an Schulen ein Bedarf für kapazitäre Maßnahmen besteht. Die Maßnahmen selbst können aus verschiedenen Gründen nicht in jedem Fall im selben Jahr umgesetzt werden (u.a. aufgrund offener Grundstücksfragen). Der Bedarf nach zusätzlichen Schulplätzen bzw. Sporthallenkapazitäten kann jedoch in vielen Fällen zunächst durch andere Maßnahmen (z.B. schulorganisatorische Maßnahmen, Interime u.ä.) gedeckt werden. Zum Schuljahresbeginn 2018/19 sollen mehrere Systembauten an bestehenden Schulstandorten umgesetzt werden, um die schulischen Kapazitäten zu erweitern. Planungsmittel für diese Maßnahmen wurden mit der Vorlage VI-DS-03932 „Sammelplanungsbeschluss für Schulbauinvestitionen, Planungsmittel im Finanzhaushalt 2017/2018“ beschlossen. Die Finanzierung der Umsetzung wird derzeit noch geprüft.

Zum in der Anfrage genannten Beispiel der geplanten Grundschule Tauchaer Straße 188 kann Folgendes ausgeführt werden: Es ist davon auszugehen, dass mit der Umnutzung des Gebäudes von einer Fachoberschule des BSZ 7 in eine Grundschule Kosten entstehen werden. Für den Grundschulstandort wird die Entwurfsplanung (LP 3) bis 04/2018 erarbeitet. Erst nach der Vorlage der Entwurfsplanung können konkrete Aussagen zu den Projektkosten getroffen werden. Die Vorlage des Bau- und Finanzierungsbeschluss ist spätestens für das dritte Quartal 2018 geplant. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind im Rahmen eines Sammelplanungsbeschlusses (VI-DS-03932) – 250 TEUR für Planungen in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 – sichergestellt. Die Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 4.000 TEUR geschätzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Fördermitteln bis 2020 geplant.

2. Sofern Frage 1 nicht mit “keine” beantwortet wird: Warum werden dem Stadtrat Maßnahmen vorgeschlagen, die sich offenbar absehbar finanziell nicht realisieren lassen?

Für Maßnahmen, die für eine kurzfristige Schaffung von Kapazitäten in Frage kommen, prüft die Stadtverwaltung derzeit Finanzierungsmöglichkeiten, um die im Sammelplanungsbeschluss aufgeführten Erweiterungen in Systembauweise so finanziell zu untersetzen, dass eine teilweise Realisierung bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 möglich ist.

Antwort im Allris