Amtsblatt auf dem Prüfstand

„Die Digitalisierung des Amtsblattes und auch die Verfügbarkeit für die Leipzigerinnen und Leipziger gehört gründlich auf den Prüfstand!“ verkündet Sascha Matzke (FDP). „Es muss von Grund auf überprüft werden, wie das Amtsblatt möglichst alle erreicht, beispielsweise über die Auslage an präsenten Orten über die Stadt verteilt, über ambulante Pflegedienste, möglicherweise auch in Form eines Abonnements.“

Auf Antrag der Fraktion Freibeuter wird das Amtsblatt damit zukünftig für die Leipziger besser zugänglich gemacht. Wer sein Amtsblatt gern wie gewohnt im Briefkasten findet, soll dies auch weiterhin können. Wer lieber digital oder unterwegs liest, dem soll auch dies einfacher gemacht werden. Dazu sollen die Informationen vollständig und besser aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. Unterstützt wird das Anliegen auch durch die Verwaltung, die den Vorschlag begrüßt und ein Prüfergebnis bis zum Ende dieses Jahres zugesichert hat.

Dabei ist Stadtrat Matzke in Zeiten des Klimanotstands besonders wichtig: „Auf diesem Wege wollen wir sicherstellen das jede und jeder, der sich informieren möchte, dies auch kann, gleichzeitig aber auch das ungelesene Papier soweit wie möglich reduzieren. So können wir dem Ziel einer nachhaltigen Stadt ein Stück näher zu kommen, ohne dabei jemanden auf der Strecke zu lassen.“

Die Fraktion Freibeuter strebt an, auch Menschen anzusprechen, die auf den bisherigen Wegen schlecht zu erreichen gewesen sind. Um das zu erreichen, soll die gedruckte Variante an öffentlichen Orten ausgelegt werden. Außerdem sollen sowohl die Homepage der Stadt Leipzig als auch ihre Social-Media-Kanäle genutzt werden, um die Aufmerksamkeit auf die digitale Version bzw. deren Inhalte zu lenken.

Matzke (FDP): „Das Amtsblatt ist ein wichtiges Instrument zur Kommunikation des Stadtrates mit den Einwohnerinnen und Einwohnern. Doch die Informationen müssen auch alle Interessierten erreichen und dürfen nicht ungelesen im Papierkorb landen. Um dies zu ermöglichen braucht es verschiedene Angebote, um den verschiedenen Lebensumständen der Leipzigerinnen und Leipzigern gerecht zu werden.“

In der Ratsversammlung am 15. Juni 2022 wurde der Antrag der Fraktion Freibeuter beschlossen, der zum Ziel hat, das Amtsblatt mehr Menschen zugänglich zu machen und dabei gleichzeitig Ressourcen zu sparen.

Eilbedürftigkeit bei Vorlagen

Antrag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in die Eilbedürftigkeitsbegründung eilbedürftiger Vorlagen zukünftig Informationen zu folgenden Punkten aufzunehmen:

1. Wann und wodurch hat die Verwaltung Kenntnis von der Notwendigkeit der Vorlage erhalten bzw. wann und wodurch hätte sie der Stadtverwaltung bekannt sein müssen, weil es sich aufgrund allgemein zugänglicher Quellen (z. B. gesetzliche Regelungen) ergibt?

2. Welche konkreten Gründe (z. B. fehlende Sachmittel, Personalengpässe, langer Ämterdurchlauf, Verzögerungen im Abstimmungsprozess) machten diese Bearbeitungszeit innerhalb der Verwaltung erforderlich?

Begründung:

Die Eilbedürftigkeit von Vorlagen richtet sich nach der Tatsache, dass ein Beschluss in der darauffolgenden Sitzung zu spät wäre und dass der Sachverhalt zur Fristsetzung für ein reguläres Verfahren noch nicht bekannt war. Als Ausnahmeregelung zum Normalfall können dadurch entsprechend eilbedürftige Sachverhalte rechtzeitig behandelt werden.

Zunehmend wird die Ausnahmeregelung als Regelinstrument verwendet, um Sachverhalte fristgerecht behandeln zu können, deren Existenz jedoch seit geraumer Zeit bekannt ist. Für die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte stellt dies häufig werdender eine Herausforderung bei der Durchsicht und Beratung der Behandlungsgegenstände dar und erschwert den Bürgerinnen und Bürgern sowie Medienvertreterinnen und Medienvertretern die Teilhabe am bzw. die Berichterstattung über das kommunalpolitische Geschehen.

Um von einem sich quantitativ steigernden Regelfall zurück zur Ausnahmeregelung zu kommen und eine transparente Informationslage zu schaffen soll der Oberbürgermeister zukünftig seine Angaben zur Eilbedürftigkeitsbegründung konkretisieren.

Status:

Der Antrag wurde in der Ratsversammlung am 09.11.2022 ungeändert beschlossen.

Antrag im Allris

Verwaltungsstandpunkt im Allris

 

Kirche am Opferberg – Nachfrage

Anfrage:

Mit der Antwort auf die Anfrage VII-F-01728  „Kirche am Opferberg“ vom 16.09.2020 kann sich die Fraktion Freibeuter nicht einverstanden erklären.

Sie schreiben, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister: „Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen…“ Dies ist nicht korrekt, der Lichtmasterplan wurde am 05.11.2019 als Informationsvorlage – in der Dienstberatung des OBM bereits bestätigt – im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau eingebracht. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde von den Stadträten eine Beschlusslage gefordert oder zumindest die, nicht vorgesehene, Einbringung im Stadtrat als Informationsvorlage gewünscht. Das bedeutet: Der Lichtmasterplan mit seinen Festlegungen war zum 19.11.2019, dem Termin der Inbetriebnahme der Anstrahlung der Gnadenkirche, bereits in Kraft. Die von uns herbeigeführte Änderung auf der Ratsversammlung vom 17.06.2020 beinhaltet keine Änderung im „Teilkonzept Lichtinszenierung“ Seite 10 „Kriterien“ im Punkt 2 „gerichtetes Licht nur von oben nach unten, keine Flutlichtstrahler,“. Somit erfüllt die Anlage nicht die Kriterien des Lichtmasterplans für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig.

Somit fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

 

Antwort:

Mit dem Lichtmasterplan für den öffentlichen Raum der Stadt Leipzig wurde ein für das Verwaltungshandeln im Innenverhältnis verbindliches Konzept für Beleuchtungsmaßnahmen im öffentlichen Raum beschlossen. Unter Berücksichtigung der lichtstrategischen Ziele wird festgelegt, wo öffentliche Beleuchtung im Stadtgebiet stattfindet und mit welchen Standardleuchten diese umzusetzen ist. Insbesondere erfolgte im Rahmen eines Abwägungsprozesses eine Regelung zu Beleuchtungsanlagen in Schutzgebieten, im Außenbereich und in Grünanlagen.

Es ist richtig, dass die Inbetriebnahme der Beleuchtung der Gnadenkirche in Leipzig – Wahren am 19.11.2019 erfolgte. Die Planung der Beleuchtungsanlagen wurden jedoch bereits im Februar 2018 in Auftrag gegeben, also deutlich vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan.

Bei der Planung der Illumination der Gnadenkirche wurden die Empfehlungen für die Beleuchtung von Gebäuden und Objekten beachtet, Leuchten einzusetzen, die gezielt das Objekt (Nutzfläche) beleuchten und nicht über die Objektgrenzen hinweg strahlen. Aufgrund technischer Parameter wie Objekthöhe, Lichtpunkthöhe und -abstand ist dabei einerseits nicht immer der vorgesehene Abstrahlwinkel oberhalb der Horizontale einzuhalten. Entscheidend ist jedoch die zielgerichtete Lichtlenkung nur auf die Nutzfläche.

Um das Bauwerk in den Dunkelstunden hervorzuheben und gleichzeitig aber die Lichtimmission zu begrenzen, wurde auf eine gleichmäßige Ausleuchtung verzichtet und die Anzahl an Strahlern so gering wie möglich gehalten. Es werden zudem nicht alle Seiten des Gebäudes beleuchtet, sondern nur die straßenseitige Ansicht und es werden keine Flutlichtstrahler verwendet. Zusätzlich sind die Betriebszeiten auf die Zeit bis 23:00 Uhr verkürzt und es erfolgte eine zusätzliche Lichtmengenreduzierung.

Nach Auffassung des Fachamtes entspricht die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche den Kriterien des Lichtmasterplans insoweit, als das keine Verwendung von in den Himmel gerichteten Bodeneinbauleuchten erfolgte, keine Flutlichtstrahler eingesetzt werden und warmweißes Licht ≤ 3.000 K zum Einsatz kommt. Der Abstrahlwinkel liegt hier jedoch umständehalber unterhalb der Horizontale, es wird aber auch nur eine Ansicht und diese nicht gleichmäßig ausgeleuchtet und der Planungsauftrag resultierte bereits aus 2018.

Aus umwelt- und naturschatzfachlicher Sicht liegen keine Einwände vor, ein rechtswidriger Zustand ist insgesamt nicht gegeben.

Antwort im Allris

Kirche am Opferberg

Anfrage:

Auf der Ratsversammlung am 17. Juni 2020 wurde der Änderungsantrag der Fraktion Freibeuter zum Lichtmasterplan der Stadt Leipzig in diesem aufgenommen. Die Ergänzung lautet: „Das Teilkonzept „Lichtinszenierung“ (Seite 10-13) wird auf Seite 11 wie folgt ergänzt: Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen sollen sukzessive hinsichtlich der o. g. Kriterien überprüft und bei Notwendigkeit umgerüstet werden. Umrüstungen werden aus haushalterischen Grünen in Abhängigkeit vom Modernisierungsturnus der Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Wenn eine Umrüstung aus haushalterischen Grünen nicht möglich ist und die Beleuchtungsanlage die Kriterien einer umweltgerechten Beleuchtung nicht erfüllt, ist diese spätestens 5 Jahre nach Beschlussfassung des Lichtmasterplans außer Betrieb zu nehmen.“
In diesem Zusammenhang fragte die Fraktion Freibeuter an, wie die Stadt mit der Beleuchtung der Kirche am Opferberg (Gnadenkirche) umgehen will, denn gemäß Lichtmasterplan ist eine Illumination mit den dort verwendeten Flutlichtstrahlern nicht zulässig. Anderslautend die Antwort der Verwaltung auf die Freibeuter-Anfrage am 25. Februar 2020, wonach die Anlage im Zusammenhang mit dem Lichtmasterplan errichtet worden (https://ratsinfo.leipzig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1015516 ). Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans. Entsprechend der unzutreffenden oben zitierten Aussage, fragen wir erneut an, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister:

Wie will die Verwaltung dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Anfrage im Allris

Antwort:

…Tatsächlich entspricht die Anlage augenscheinlich jedoch nicht den Kriterien des Lichtmasterplans… Wie will die Stadt dem rechtswidrigen Zustand abhelfen?

Gemäß Lichtmasterplan ist neben der Gewährleistung der funktionalen Verkehrsbeleuchtung die Illumination bedeutender Bauwerke und Ensembles ein weiteres Aufgabenfeld der Stadtbeleuchtung, das die touristische Ausstrahlung einer Stadt und die Identitätsbildung innerhalb der Stadtteile positiv beeinflussen kann.

Die Anstrahlung / Illumination der Gnadenkirche in Leipzig/Wahren wurde am 19.11.2019 – also zeitlich weit vor dem Beschluss zum Lichtmasterplan, jedoch auf dessen Entwurf im Verfahrensgang fußend – in Betrieb genommen und war Bestandteil der Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Zuge der Baumaßnahme Stahmelner Straße. Mit der einseitigen Fassadenanstrahlung (Blickrichtung von Stahmelner Straße) wurde ein Beitrag zur Aufwertung der nächtlichen Stadtsilhouette des Stadtteiles erzielt und mit dem zuständigen Eigentümer, der Kirchgemeinde abgestimmt.

Aufgrund einer einzelnen Beschwerde von Anliegern wurden verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Lichtleistung untersucht. So wurde die Ausschaltzeit der Anstrahlung von 24:00 Uhr auf 23:00 Uhr herabgesetzt und es erfolgte eine Lichtreduzierung der Leuchten durch zusätzliche Blendfolien. Installiert wurden energieeffiziente LED Leuchten mit einer Lichtfarbe von 3000 K, die mit Eintritt der Dunkelheit bis 23:00 Uhr betrieben werden.

Die Änderung des Lichtmasterplanes erfolgte am 17. Juni 2020, in dem Ergänzungen zum Teilkonzept „Lichtinszenierung“ aufgenommen wurden. Bei zukünftigen Planungen von Fassadenbeleuchtung werden im Einzelfall hinsichtlich der im Lichtmasterplan genannten Kriterien und Naturschutzbelange separate Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und den Anwohnern erfolgen.

Nach Auffassung des Fachamtes ist die einseitige Fassadenbeleuchtung der Gnadenkirche weder rechtswidrig, noch widerspricht sie den Kriterien des beschlossenen Lichtmasterplanes und ist damit auch nicht beschlusswidrig.

Auch von den entsprechenden Fachämtern liegen keine Einwände, die mit dem Umwelt- und Naturschutzrecht begründet wären vor, die eine Abschaltung der Fassadenbeleuchtung erfordern würden.

Antwort im Allris

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende

Ermäßigungen für Freiwilligendienstleistende (VII-A-00905) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Man kann sicherlich drüber diskutieren, für welche Personengruppen man Ermäßigungen einführt und auch für welche Dienste man Ermäßigungen einführt. Ich halte es aber für vollkommen unangemessen, selbst wenn es in der Bundeswehr rechtsextreme Tendenzen gibt, dies zum Anlass zu nehmen, den Freiwilligendienstleistenden entsprechende Ermäßigungen nicht zu gewähren. […]
Wir müssen anerkennen, dass hier Menschen einen Dienst leisten, ihn freiwillig leisten, und der Dienst im Interesse unseres Landes ist. Ob die Vergütung, die für diesen Dienst gewährt wird, es dann rechtfertigt, eine Vergünstigung zu gewähren, ist eine andere Frage. Aber den Dienst als solches infrage zu stellen, weil es den einen oder anderen in einer bestimmten Gruppe gibt, der sich nicht und Recht und Gesetz hält, ist sehr gefährlich. Denn es gibt viele Gruppen in unserer Gesellschaft, wo es einzelne gibt, die sich nicht an Recht und Gesetz halten. Da müssen wir viele Dinge verbieten oder lassen sein.
Es ist mir sehr wichtig, das heute hier festzuhalten, weil wir nämlich als Freibeuter auch den CDU-Änderungsantrag ablehnen, aber eben aus dem Grund, weil die Verdienste derart unterschiedlich sind, dass eben nicht angemessen wäre, diesen Personenkreis hier zu berücksichtigen. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler)

Vorplanung zur Umgestaltung Dieskaustraße zwischen Gerhard-Ellrodt-Straße und Antonienstraße (Adler) (VI-DS-05775) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): “Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Wir haben zu dieser Vorlage eine ganze Reihe von Änderungsanträgen vorliegen. Im Wesentlichen ist es eine wichtige, entscheidende Fragestellung, nämlich, wie die Gestaltung der Straße sein soll zwischen dem Eisenbahnübergang oder Gleisübergang bis zur Windorfer Straße.
Wir haben nun einmal einen begrenzten Straßenraum zur Verfügung. Wir wissen, dass die Straße dringend sanierungsbedürftig ist. Wir wissen auch, dass die Wegeverbindungen insbesondere auch für den Radverkehr in dem Bereich unzureichend sind und geändert werden müssen. Aber es gibt eben nur einen bestimmten Straßenquerschnitt, und der lässt sich auch nicht erweitern.
Jetzt ist natürlich die Frage: Wie geht man mit der Situation um? Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass auch im Hinblick auf die Ausrichtung der Stadt hinsichtlich der vermehrten Nutzung von ÖPNV in Konzeptfragen die Straßenbahn auch im begrenzten Straßenraum eine Pulkführerschaft einnimmt, sodass also der Individualverkehr sich quasi hinter der Straßenbahn versammeln und hinterherfahren muss. Das ist etwas, das für uns ohne Probleme darstellbar ist.
Schwieriger wird es in der Situation, wenn die Straßenbahn einmal steht, weil sie nicht weiterkommt, und dann letztlich die Fahrzeuge auch an der stehenden, havarierten Straßenbahn nicht vorbeikommen. In einer Situation, in der man vielfältige Umleitungsmöglichkeiten hat, ist das sicherlich unproblematisch, weil man dann ja irgendwo eine Nebenstraße nehmen kann und eben doch vorbeikommt. Wenn man sich aber die Dieskaustraße anschaut, haben wir dort eben eine wichtige Aus- oder Einfallstraße, wo diese Möglichkeit nicht besteht.
Es kommt dann in diesem engen Straßenabschnitt zu einer schweren Abwägungsentscheidung; Wie schwer wiegt das Problem einer Havarie und eines Feststeckens des MIV hinter der Straßenbahn in der Situation oder wie gering schätzt man das insgesamt ein? Wir haben das in der Fraktion intensiv diskutiert und sind auch nicht zu einer einheitlichen Auffassung gekommen. Wir sind aber mehrheitlich der Auffassung, dass, weil es eben eine so bedeutende Ein- und Ausfallstraße ist, wir hier, eine Möglichkeit schaffen müsse, sodass, auch wenn die Straßenbahn einmal steht, der Individualverkehr an ihr vorbeikommt. Das ist unsere grundsätzliche Haltung mehrheitlich.
Entsprechend werden wir natürlich heute auch zu den verschiedenen Änderungsanträgen abstimmen, wie sie von Linken und auch CDU vorgelegt worden sind. Wir haben mehrheitlich die Auffassung, dass wir einen Querschnitt schaffen müssen, bei dem man im Notfall auch an der Straßenbahn vorbeikommt. – Vielen Dank.”

(Es gilt das gesprochene Wort)

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd

Schwimmhalle auf dem Gelände des künftigen Heizkraftwerks Süd (VII-A-00747) Einreicher: SPD-Fraktion

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir werden ebenfalls dem Verwaltungsstandpunkt zustimmen. Wie es die SPD schon gesagt hat, wird er ja übernommen. Und ich teile ausdrücklich die Argumente, die Herr Zenker bereits vorgetragen hat. Deswegen möchte ich sie im Einzelnen nicht wiederholen-
Wir haben uns als Stadtrat ja im Rahmen der Beschlussfassung über die Sportinfrastruktur bewusst dafür entschieden, eine zusätzliche Schwimmhalle in Leipzig zu errichten. Es ist gut, dass wir jetzt auch in der Planung weiterkommen. Und wenn man auch nicht aus nichtöffentlichen Ausschusssitzungen berichten soll, ist zumindest für mich in den Gremien deutlich geworden, dass die Vorprüfungen, die intern durchgeführt wurden, klar auf den Standort am Kraftwerk hinauslaufen. Insofern ist auch eine weitere Prüfung von Standorten aus jetziger Sicht nicht mehr erforderlich.
Da vorhin auch bereits angesprochen wurde, dass für die Schwimmhalle am Otto-Runki-Platz die Landesförderung momentan nicht zur Verfügung steht, möchte ich schon mein Bedauern ausdrücken. Leipzig ist eine wachsende Stadt, wir sind die Stadt, die sachsenweit und deutschlandweit mit am dynamischsten wächst. Und wenn für diese Stadt, in der mehr Menschen leben und auch zukünftig mehr Menschen leben werden, keine entsprechenden Schwimmkapazitäten und Schwimmhallen zur Verfügung gestellt werden und das von der gleichen Regierung, die ja auch eigentlich dafür sorgen muss, dass in den Kommunen die Möglichkeit besteht, Schwimmunterricht sicherzustellen, ist das für mich eine fragwürdige Situation. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen

Gemeinsam im Umfeld des Leipziger Sportforums das Beste für die Stadt ermöglichen und umsetzen (VI-A-06222-NF-04) Einreicher: Bündnis 90/Die Grünen

Aus der Ratsversammlung am 20.05.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sicher ist unstrittig, dass wir uns als Stadt, als Stadtgesellschaft Gedanken machen müssen, wie denn die Fläche vor dem Stadion zukünftig aussehen soll, wie zukünftig eine Verkehrsanbindung, insbesondere eine ÖPNV-Anbindung im Zusammenhang mit Stadion erfolgen soll. Die derzeitige Situation ist sicherlich unbefriedigend. Insofern haben wir bei diesen Punkten als Freibeuter auch keinen Dissens hinsichtlich des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen.
Nun stellt sich aber die Frage, warum ein Investor in Leipzig Eigentümer eines großen Stadions sein darf, ihm aber die kleine Geschäftsstelle nebenan nicht gehören darf. Das erscheint uns als unlogische Handlungsweise.
Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte an die Zeit erinnern, als es von RB Überlegungen gab, möglicherweise ein Stadion außerhalb der Stadt Leipzig zu errichten. Es war vollkommen offen gewesen, ob RB ein Stadion außerhalb errichtet oder ob es von Kölmel das Stadion kaufen wird. Ich glaube, wir haben damals alle mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung von RB für das Stadtzentrum ausgefallen ist. Vielleicht hat RB in diesem Zusammenhang einen Fehler gemacht. Vielleicht sehen sie das heute so, da sie sich in diesem Zusammenhang nicht gleich die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions für die Geschäftsstelle gesichert haben. Unter Umständen gab es ja in den damals vertrauensvollen Gesprächen zum Erwerb des Stadions ein Commitment, nicht rechtlich bindend, aber doch relativ klar, dass man als Stadt Leipzig diesen Schritt des Verkaufs der Fläche mitgehen würde, wenn RB später diesen Schritt gehen wolle.
Mit dem Wissen von heute und auch mit dem Wissen des Ergebnisses der Stadtratswahl und möglicher Absprachen, die es in dem Zusammenhang gegeben hat, hätte RB sich vielleicht anders entschieden. Haben sie nicht.
Für uns stellt sich nun die Frage: Ist es denn zwingend erforderlich, die Rechte der Stadt durch ein Erbbaurecht zu sichern, oder gibt es auch andere Alternativen? Natürlich müssen die Rechte der Stadt gesichert werden. Die Fläche des ehemaligen Schwimmstadions darf kein Spekulationsobjekt werden, für niemanden, auch nicht für RB. Dazu gibt es andere Möglichkeiten. Ein Erbbaurecht ist dafür nicht erforderlich. Man kann sich die Rechte – z.B. die Beschränkung des Weiterverkaufs, der Belastung oder ein Rückübertragungsrecht – gegebenenfalls schon mit Festsetzung des Kaufpreises jetzt schon in den Kaufvertrag hinschreiben lassen. Zur Sicherung der Rechte der Stadt ist es nicht erforderlich, sich auf das Erbbaurecht festzulegen. Ein Verkauf ist genauso möglich.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterbreiten wir Ihnen hier unseren Änderungsantrag, weil wir genau das sagen, was ich gerade ausgeführt habe. Die Rechte der Stadt müssen gesichert werden. Unter Umständen gelingt es ja auch, vielleicht mehr an Rechten für die Stadt im Rahmen eines Kaufvertrages zu sichern, als dies im Rahmen eines Erbbauvertrages möglich wäre.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, entscheiden Sie nicht dogmatisch, sondern entscheiden Sie wirtschaftlich und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Investorenleitfaden der Stadtverwaltung

Anfrage:

Auf der Preisverleihung des Wirtschaftspreises „Via Oeconomica“ sprach der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Vereins „Gemeinsam für Leipzig“ Dr. Mathias Reuschel, die den Preis verleihen, unter anderem über einen Investorenleitfaden, der offenbar aktuell von der Stadtverwaltung erarbeitet wird.

Hierzu fragen wir an:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?
  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?
  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?
  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?
  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?
  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Anfrage im Allris

Antwort:

Die Fraktion Freibeuter hat mit Bezug darauf, dass der Oberbürgermeister auf einer Preisverleihung u.a. über einen „Investorenleitfaden“ gesprochen hätte, folgende Fragen gestellt:

  1. Auf Grundlage welches Beschlusses wird der Leitfaden erarbeitet?

  2. Welche finanziellen und personellen Ressourcen sind innerhalb der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des Leitfadens geplant?

  3. Welche externen Organisationen und Interessenvertretungen werden an der Erarbeitung des Leitfadens beteiligt?

  4. Was beabsichtigt der Oberbürgermeister mit dem Leitfaden zu erreichen?

  5. Wer oder was sind „Investoren“ im Sinne des Leitfadens?

  6. Wann wird der Entwurf des Leitfadens dem Stadtrat zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung übergeben?

Ich darf diese Fragen im Zusammenhang und folgendermaßen beantworten:

Die Verwaltung erarbeitet derzeit keinen allgemeinen „Investorenleitfaden“. Die Ämter des Dezernates Stadtentwicklung und Bau prüfen aktuell jedoch die Erstellung einer Handreichung für Vorhabenträger zur Erlangung von Baurecht.

Hintergrund ist die Erfahrung insbesondere im Stadtplanungsamt und im Verkehrs- und Tiefbauamt, dass bei Vorhabenträgern innerhalb von Bauleitplanverfahren oft Unsicherheiten bestehen, welche Verfahrensschritte erforderlich sind, welche Gutachten benötigt werden und was zu welchem Zeitpunkt bezüglich Erschließung, Ausgleichsflächen, sozialem Wohnungsbau etc. in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart wird. Insbesondere nach der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs, wenn parallel zum Satzungsbeschluss ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet wird, kommt es teilweise zu Verzögerungen, da die Vorhabenträger erforderliche Voraussetzungen für ihre Vorhaben zur Erlangung des Baurechts noch nicht bearbeitet haben.

Um diesem Umstand im Sinne aller Beteiligten abzuhelfen, prüfen die Ämter derzeit, ob es zur Verfahrensklarheit und Verfahrensbeschleunigung sinnvoll ist, eine Handreichung zu erarbeiten, in der zum einen die zeitlichen Abläufe des Planverfahrens zur Schaffung von Baurecht dargestellt sind und zum anderen die inhaltlichen Anforderungen bzw. Verpflichtungen für die Umsetzung der Investitionen auf Basis eines städtebaulichen Vertrages aufgezeigt werden.

Die Erarbeitung der Handreichung würde ggf. im kommenden Jahr im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erfolgen. Da mit der Handreichung keine neuen inhaltlichen Aussagen getroffen werden, sondern vielmehr eine Verbesserung des laufenden Verwaltungshandeln erreicht werden soll, sind eine Beteiligung von externen Organisationen und Interessenvertretungen sowie eine Beschlussfassung im Stadtrat nicht vorgesehen.

Antwort im Allris