HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad

HauptnetzRad und Wegweisung SachsenNetz Rad (VII-Ifo-08223) Einreicher: Dezernat Stadtentwicklung und Bau

Aus der Ratsversammlung am 08.07.2020

Stadtrat Morlok (Freibeuter): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja bereits angesprochen worden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen, dass es bei uns in der Stadt Leipzig ein Planungsdefizit gibt, dass wir ständig Anträge haben aus Fraktionen, aus Ortschaftsräten, aus Stadtbezirksbeiräten, um einzelne verkehrspolitische Maßnahmen umzusetzen, im Radverkehr, im Fußverkehr, im MIV, in allen Bereichen und, dass eigentlich eine konzeptionelle Betrachtung des Verkehrs in der Stadt fehlt.
Wir haben sie jetzt vorliegen für das Hauptnetz im Bereich des Fahrradverkehrs. Das kann aber nur ein erster Schritt sein, weil der Radverkehrsentwicklungsplan nach wie vor aussteht, und wir diesen auch dringend benötigen, Wir brauchen ihn zeitnah, und wir brauchen ihn auch verbindlich. Das erklärt dann auch die Diskussion, die wir wahrscheinlich in einer Woche haben werden, wenn es um die Mobilitätsstrategie geht, warum der Ausschuss Verkehr und Mobilität fixe Termine für die Konzepte haben möchte, damit eben das nicht mehr passiert, was auch schon beklagt worden ist. Es ist immer wieder geschoben worden. Wir brauchen fixe – auch zwischen Stadtrat und Verwaltung abrechenbare – Termine für die entsprechenden Vorlagen.
Ich möchte nur inhaltlich auf zwei Wiedersprüche in den Arbeitsaufträgen hinwiesen: Sie sagen, Sie wollen Radwege entsprechend Standard haben, und Sie begründen damit, dass man ein rechtswidriges Überholen – also Nichteinhalten des Mindestabstands von 1,50 Metern – vermeiden soll. Der Abstand von 1,50 Metern ist immer einzuhalten, auch wenn der Radfahrer den breiten Radweg auf dem äußersten linken Rad befährt. Der Autofahrer muss dann 1,50 Meter von ihm Abstand halten. Das heißt also, auch durch einen noch so breiten Radweg schaffen Sie nicht diese Sicherheit, denn wenn der Radfahrer links fährt oder wenn mehrere Radfahrer nebeneinander fahren, haben wir nach wie vor das Problem.
Dies würde man nur dadurch in den Griff bekommen, indem man auch richtige Lösungen schaffen würde, wo denn der Radfahrer auf dem Radweg zu fahren hat und nur für diesen Fall eben die entsprechende Abstandsverpflichtung einhalten würde. Insofern ist der Antragstext aus unserer Sicht okay. Die Begründung, die dahintersteckt, ist allerdings problematisch aufgrund der von mir dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders schwierig wird es mit der Begründung zum Thema Mindeststandards Gestaltung von Kreuzungen, wo es darum geht, dass eben der schönste Radweg nichts bringt, wenn irgendwo dann Vorfahrt gewähren Schilder stehen. Wenn man, wenn Sie, Radwege – also Hauptnetze – parallel zu den Hauptverkehrsstraßen der Stadt führen möchte – und das ist ja das erklärte Ziel auch von vielen von Ihnen –, dann kommt man natürlich auf diesen Hauptradwegen logischerweise in den Konflikt mit Hauptverkehrsstraßen. Dann muss irgendwann auch einmal ein Schild Vorfahrt gewähren, und irgendwann muss auch einmal eine Ampel rot sein für den Radverkehr. Je näher man an den Hauptachsen des MIV oder an den Hauptachsen der Straßenbahn ist, desto öfter ist das der Fall.
Natürlich ist Radfahren ohne anhalten und wieder losfahren müssen mit dem entsprechenden Kraftaufwand schöner, gar keine Frage. Nur dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssten Sie sich dem nähern, was wir auch des Öfteren schon in Diskussionen eingebracht haben: Hauptradwege eben nicht am Hauptstraßennetz, sondern im Nebenstraßennetz zu führen, Da ist es viel einfacher, diese von Ihnen gewünschte Bevorrechtigungen für den Radverkehr einzuräumen. Hier haben Sie inhaltlich einen Widerspruch.
Wir werden trotzdem zustimmen, weil das eigentlich Dinge sind, die Sie in der Begründung darlegen, aber ich möchte Sie deutlich auf diesen Widerspruch hinweisen. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen. Wenn es das Ziel ist, schnelle Radwege mit möglichst wenig Vorfahrtsschildern zu gewähren, wo man durchfahren kann, sind wir voll und ganz bei Ihnen. Nur dann werden die kaum entlang der Hauptverkehrsachsen für MIV und Straßenbahn in Leipzig geführt werden können. – Vielen Dank.

(Es gilt das gesprochene Wort)

Morlok (FDP): “Keine Schnellschüsse auf dem Innenstadtring”

Keine Schnellschüsse auf dem Innenstadtring

Pressemitteilung:

Als “echte Herausforderung für alle” bezeichnete der Leipziger Stadtrat und stellvertretende Kreisvorsitzende der FDP das Urteil des OVG Bautzen zum Rafahren auf dem Leipziger Innenstadtring. Das Gericht hatte das bisherige Verbot gekippt.

Morlok warnte in diesem Zusammenhang vor überhasteten Reaktionen. Morlok:

“Schnellschüsse bringen uns nicht weiter. Wir müssen das Verkehrskonzept rund um die Innenstadt wohl völlig neu denken.”

Der Leipziger Stadtrat verwies im Zusammenhang auf das EU Projekt „Verkehrskonzept erweiterte Innenstadt”. In diesem sollen bis 2021 Alternativen für den Verkehr in der erweiterten Innenstadt erarbeitet werden. Ein Projektbeirat mit allen relevanten Akteuren hat unter wissenschaftlicher Begleitung seine Arbeit bereits aufgenommen. Dort, so Morlok gehört das Thema hin.

Morlok appellierte an die Radfahrverbände jetzt

“nicht auf die Kommunikationstube zu drücken und für das Radfahren auf dem Ring zu werben. Dies sei für Radfahrer aufgrund fehlender baulicher Maßnahmen und aufgrund der von Autofahrern gelernten Radfreiheit gefährlich. Wir müssen das Urteil umsetzen – aber nicht mit der Brechstange. Das gefährdet Menschenleben. Wir brauchen eine sinnvolle Lösung, die sicheres Radfahren auf der teils sechsspurigen Straße ermöglicht. Das müssen wir in der Politik gemeinsam mit der Verwaltung zügig erarbeiten und umsetzen.

Aber das braucht auch ein Stück weit Zeit, wenn es gut werden soll. Jetzt die Freifahrt für Räder auf dem Ring zu propagieren ist kreuzgefährlich. Ich hätte mir daher gewünscht, dass das Gericht die bereits angeschobenen Projekte in der Stadt und deren Zeitplan in seinem Urteil berücksichtigt hätte. Damit wären Verwaltung und Politik handlungsfähig gewesen – gerade auch im Interesse der Sicherheit der Radfahrer.“

Verkehr ganzheitlich

Verkehr ganzheitlich

Amtsblatt:

Selten, aber es gibt sie ab und zu doch, die lobenden Worte an den Oberbürgermeister – an dieser Stelle in Sachen Verkehrspolitik. Hatte der Oberbürgermeister jüngst doch tatsächlich geäußert, die Verkehrteilnehmer in unserer Stadt ganzheitlicher berücksichtigen zu wollen. Die Leipziger seien aus seiner Sicht immer auch Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer zugleich. Damit wirkt er dem Eindruck der vergangenen Jahre entgegen, die Stadtverwaltung würde dem Radverkehr besondere Priorität beimessen.

Ein guter Vorsatz für das Neue Jahr, Herr Oberbürgermeister!

Bei der Ausrichtung der Verkehrsplanung an die wachsenden verkehrlichen Herausforderungen in Leipzig darf es eben keinen Vorrang eines einzelnen Verkehrsmittels geben.

Noch im Januar und damit noch in der laufenden Verkehrsdebatte in unserer Stadt wollen wir den Oberbürgermeister beauftragen zu prüfen, ob durch die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Trasse Mittlerer Ring Süd von der B2 bis zur Richard-Lehmann-Straße und von dort bis zur Prager Straße und Mittlerer Ring Ost weiter an der Bahnlinie eine Entlastung der Innenstadt vom KFZ-Verkehr erreicht werden kann. Ein verkehrlicher Gewinn für alle Verkehrsteilnehmer.

René Hobusch, Fraktionsvorsitzender

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Leipzig am 27. Januar 2018